Tracheostoma
Was sind Hilfsmittel bei Tracheostoma?
Ein Tracheostoma ist eine operativ angelegte Öffnung der Luftröhre (Trachea = Luftröhre, Stoma = Mund/Mündung) zur Atmung/Beatmung bei nicht vorliegender/eingeschränkter Atmungsmöglichkeit über die Nase oder den Mund. Die Hilfsmittel bei Tracheostoma ermöglichen eine Sicherstellung der Atmung und Pflege des künstlichen Luftröhrenzugangs.
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel bei Tracheostoma?
- Versicherte nach einer Tracheostomaanlage mit leistungsbegründender Diagnose.
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- Trachealkanülen, Sprechhilfen
- Kanülentragebänder
- Cuffdruckmesser
- Wärme-/Feuchtigkeitsaustauscher (künstliche Nasen)
- Trachealkompressen
- Stomabuttons
- Shuntventile
- Kanülenreinigungsbürsten, Borkenpinzetten
- Tracheospreizer
- Wasserschutz im Rahmen einer Physiotherapie
- Bei Bedarf Absauggeräte beziehungsweise Inhalationshilfen
Wie erhalten Sie die Hilfsmittel bei Tracheostoma?
- Verordnung des Klinikarztes für maximal vier Wochen
- Ärztliche Verordnung mit Angabe der erforderlichen Versorgung
Woher bekommen Sie die Hilfsmittel zur Traeostomaversorgung?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
- Sie können bei einem oder mehreren Leistungserbringern telefonisch Probepakete zum Testen anfordern.
Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen pro Monat zu?
- Es gibt keine festgelegte Menge; der Lieferumfang wird durch die Angaben des Entlassmanagements der Klinik beziehungsweise die Aufführung der Hilfsmittel auf der Verordnung und Ihrer Erfahrungswerte bestimmt.
- Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.
Welche Kosten für Hilfsmittel bei Tracheostoma fallen für Sie an?
- Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.