Tracheostoma

Was sind Hilfsmittel bei Tracheostoma?

Ein Tracheostoma ist eine operativ angelegte Öffnung der Luftröhre (Trachea = Luftröhre, Stoma = Mund/Mündung) zur Atmung/Beatmung bei nicht vorliegender/eingeschränkter Atmungsmöglichkeit über die Nase oder den Mund. Die Hilfsmittel bei Tracheostoma ermöglichen eine Sicherstellung der Atmung und Pflege des künstlichen Luftröhrenzugangs.

Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel bei Tracheostoma?

  • Versicherte nach einer Tracheostomaanlage mit leistungsbegründender Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Trachealkanülen, Sprechhilfen
  • Kanülentragebänder
  • Cuffdruckmesser
  • Wärme-/Feuchtigkeitsaustauscher (künstliche Nasen)
  • Trachealkompressen
  • Stomabuttons
  • Shuntventile
  • Kanülenreinigungsbürsten, Borkenpinzetten
  • Tracheospreizer
  • Wasserschutz im Rahmen einer Physiotherapie
  • Bei Bedarf Absauggeräte beziehungsweise Inhalationshilfen

Wie erhalten Sie die Hilfsmittel bei Tracheostoma?

  • Verordnung des Klinikarztes für maximal vier Wochen
  • Ärztliche Verordnung mit Angabe der erforderlichen Versorgung

Woher bekommen Sie die Hilfsmittel zur Traeostomaversorgung?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
  • Sie können bei einem oder mehreren Leistungserbringern telefonisch Probepakete zum Testen anfordern.

Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen pro Monat zu?

  • Es gibt keine festgelegte Menge; der Lieferumfang wird durch die Angaben des Entlassmanagements der Klinik beziehungsweise die Aufführung der Hilfsmittel auf der Verordnung und Ihrer Erfahrungswerte bestimmt.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten für Hilfsmittel bei Tracheostoma fallen für Sie an?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Wenn Sie sich für ein Wunschprodukt entscheiden, welches über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgeht, müssen Sie die Differenz (Aufzahlung) selbst bezahlen.

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