Kranken - und Behindertenfahrzeuge im häuslichen Bereich (z. B. Rollstuhl, Toilettenrollstuhl, Duschrollstuhl)

Was sind Kranken- und Behindertenfahrzeuge?

Es handelt sich um Rollstühle zur Ermöglichung einer alleinigen oder fremdunterstützten Fortbewegung im häuslichen oder wohnortnahen Umfeld. Die Art des Funktionsausfalls und das Restleistungsvermögen bestimmen die Auswahl des Hilfsmittels.

Wer hat Anspruch auf Kranken- und Behindertenfahrzeuge?

Versicherte mit schwerer Gehbehinderung oder Gehunfähigkeit zum Ausgleich ihrer Behinderung.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Toilettenrollstühle
  • Duschrollstühle
  • Rollstühle mit Einarmantrieb
  • Elektrorollstühle bis sechs km/h Geschwindigkeit
  • Schieberollstühle
  • Rollstühle mit Greifreifenantrieb
  • Adaptivrollstühle
  • Treppenfahrzeuge
  • Reha-Buggys
  • Rollstühle mit Stehvorrichtung
  • Rollstühle mit Zusatzvorrichtungen und Anpassungen

Wie erhalten Sie die Kranken- und Behindertenfahrzeuge?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie die Kranken- und Behindertenfahrzeuge?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Kranken- und Behindertenfahrzeuge stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgungsart deckt die Grundbedürfnisse ab. Dazu gehört das möglichst selbstständige Bewegen in der Wohnung, die Möglichkeit die Wohnung zu verlassen und sich im Nahbereich zu bewegen. Hierbei sollen die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden.
  • Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann an sich veränderte Notwendigkeiten angepasst werden.

Welche Kosten für die Kranken- und Behindertenfahrzeuge fallen für Sie an?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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