Ableitende Inkontinenzhilfen (z. B. Katheter, Urinbeutel) im häuslichen Bereich

Was sind ableitende Inkontinenzhilfen?

Ableitende Inkontinenzhilfen dienen dem kontrollierten Ableiten von Urin oder dünnflüssigem Stuhlgang direkt oder über Verbindungsschläuche in entsprechende Auffangbehältnisse.

Wer hat Anspruch auf ableitende Inkontinenzhilfen?

  • Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Einmalkatheter
  • Ballonkatheter (Verweilkatheter)
  • Urinalkondome
  • Urinbeutel unsteril/steril, mit/ohne Ablassventil
  • Beinbeutel mit Einbeinhose oder Haltebänder
  • Bettbeutel mit/ohne Ablassventil
  • Halterungen für Bettbeutel
  • Katheterverschlüsse (Stöpsel)

Wie erhalten Sie ableitende Inkontinenzhilfen?

  • Ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose, Menge, Zeitraum

Woher bekommen Sie ableitende Inkontinenzhilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele ableitende Inkontinenzhilfen stehen Ihnen pro Monat zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten sind für Inkontinenzhilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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