Blindenhilfsmittel

Was sind Blindenhilfsmittel?

Blindenhilfsmittel dienen blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen zur selbstständigen Fortbewegung, Wahrnehmung und Orientierung in der Umwelt sowie zur Informationsbeschaffung. Die Hilfsmittel führen zu keiner Sehkraftverbesserung.

Wer hat Anspruch auf Blindenhilfsmittel?

  • Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Blindenlangstöcke (ein-, mehrteilig)
  • Elektronische Blindenleitgeräte
  • Systeme zur Schriftumwandlung
  • Spezielle Schreibhilfen für Blinde (zum Beispiel Punktschreibgriffel, Korrekturstifte, Gittertafeln), Brailleschriftschreibmaschinen, -drucker
  • Spezielle Hard- und Software
  • Mobilitätstraining
  • Blindenführhunde

Wie erhalten Sie die Blindenhilfsmittel?

  • Sie benötigen eine augenärztliche Verordnung.

Woher bekommen Sie Blindenhilfsmittel?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Blindenhilfsmittel stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Die Hilfsmittel können an den sich verändernden Gesundheitszustand angepasst werden. Sie sollten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind für Blindenhilfsmittel durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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