Sprechhilfen (z. B. Sprachverstärker)
Was sind Sprechhilfen?
Sprechhilfen dienen Menschen mit Stimm- und Sprachstörungen zum Ausgleich der fehlenden oder beeinträchtigten Funktionen. Sie ermöglichen den Betroffenen, mit ihren Mitmenschen sprachlich zu kommunizieren.
Wer hat Anspruch auf Sprechhilfen?
- Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose
Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?
- Sprachverstärker
- Tonerzeuger
- Stimmersatzhilfen (Shunt-Ventile)
Wie erhalten Sie eine Sprechhilfe?
- Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.
Woher bekommen Sie eine Sprechhilfe?
- Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
- Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche
Wie viele Sprechhilfen stehen Ihnen zu?
- Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
- Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Welche Kosten sind für Sprechhilfen durch Sie zu zahlen?
- Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
- Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.