Sprechhilfen (z. B. Sprachverstärker)

Was sind Sprechhilfen?

Sprechhilfen dienen Menschen mit Stimm- und Sprachstörungen zum Ausgleich der fehlenden oder beeinträchtigten Funktionen. Sie ermöglichen den Betroffenen, mit ihren Mitmenschen sprachlich zu kommunizieren.

Wer hat Anspruch auf Sprechhilfen?

  • Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Sprachverstärker
  • Tonerzeuger
  • Stimmersatzhilfen (Shunt-Ventile)

Wie erhalten Sie eine Sprechhilfe?

  • Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie eine Sprechhilfe?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Wie viele Sprechhilfen stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind für Sprechhilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen: