Sprechhilfen (z. B. Sprachverstärker)

Was sind Sprechhilfen?

Sprechhilfen dienen Menschen mit Stimm- und Sprachstörungen zum Ausgleich der fehlenden oder beeinträchtigten Funktionen. Sie ermöglichen den Betroffenen, mit ihren Mitmenschen sprachlich zu kommunizieren.

Wer hat Anspruch auf Sprechhilfen?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Sprachverstärker
  • Tonerzeuger
  • Stimmersatzhilfen (Shunt-Ventile)

Wie erhalten Sie eine Sprechhilfe?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie eine Sprechhilfe?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Wie viele Sprechhilfen stehen Ihnen zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind für Sprechhilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen: