Gehhilfen im häuslichen Bereich (z. B. Stock, Rollator, Krücke)

Was sind Gehhilfen?

Gehhilfen sollen eine verminderte Belastbarkeit oder Leistungsfähigkeit der unteren Extremitäten ausgleichen und die Gehleistung zu verbessern. Sie fördern und sichern die Mobilität bei vorliegender Beeinträchtigung der Geh- und Stehfunktion vorübergehend oder dauerhaft.

Wer hat Anspruch auf Gehhilfen?

  • Versicherte mit einer Gehbehinderung beziehungsweise Gangunsicherheit, die eine größere Sicherheit durch den Einsatz der Gehhilfe in ihrer Eigenbewegung erhalten sollen.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Gehgestelle (mit und ohne Rollen), Gehwagen (ohne Auflagen, mit Armauflagen, mit Achselauflagen), vierrädrige Gehhilfen (Rollator), dreirädrige Gehhilfen
  • Handstock, Gehstock, Mehrfußgehhilfen, Unterarmgehstützen, Arthritisstützen, Achselstützen

Wie erhalten Sie die Gehhilfe/n?

  • Ärztliche Verordnung (Sie können sich mit Ihrer ärztlichen Verordnung direkt an einen Vertragspartner wenden)
  • Hilfsmittelempfehlung im Rahmen des Pflegegutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
  • Hilfsmittelempfehlung im Rahmen des Pflegeberatungseinsatzes (gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI) durch eine Sozialstation bei bestehender Pflegestufe

Woher bekommen Sie die Gehhilfe/n?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Kosten sind für die Gehhilfe/n durch Sie zu zahlen?

  • Es ist grundsätzlich lediglich die gesetzliche Zuzahlung zu leisten.
  • Nur bei ausdrücklichem Kundenwunsch nach einer Versorgung, die das Maß des Notwendigen überschreitet, fällt eine Aufzahlung an.

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