Kommunikationshilfen im häuslichen Bereich (z. B. Sprachverstärker, Symboltafel)

Was sind Kommunikationshilfen?

Kommunikationshilfen dienen der Kompensation einer fehlenden Möglichkeit sich mittels der Stimme, dem Gehör, dem Sehen, Schreiben oder Fühlen seiner Umwelt mitzuteilen oder Informationen zu erhalten. Sie ermöglichen eine direkte lautsprachliche und/oder schriftliche Mitteilungsmöglichkeit oder Informationsweitergabe an den Betroffenen.

Wer hat Anspruch auf Kommunikationshilfen?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Einfache Kommunikationshilfen/Symbolsysteme
  • Statische Systeme mit Sprachausgabe
  • Dynamische Systeme mit Sprach- und Sichtausgabe
  • Behinderungsgerechte Hardware zur Eingabeunterstützung
  • Behinderungsgerechte Software für Kommunikationssysteme
  • Halterungen für Kommunikationshilfen
  • Sprachverstärker
  • Behinderungsgerechte Tastaturen

Wie erhalten Sie Kommunikationshilfen?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie Kommunikationshilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Kommunikationshilfen stehen Ihnen zu?

  • Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung und den medizinischen Erfordernissen.
  • Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind für Kommunikationshilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen: