Sitzhilfen im häuslichen Bereich (z. B. Sitzschalen, Kindersitze)

Was sind Sitzhilfen?

Sitzhilfen dienen einem dauerhaften und möglichst beschwerdefreien Sitzen bei schweren Sitzinstabilitäten sowie Fehlhaltungen, wenn das Sitzen auf handelsüblichen Möbeln nicht möglich ist.

Wer hat Anspruch auf Sitzhilfen?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Sitzschalen
  • Modulare Kindersitzsysteme
  • Therapiestühle
  • Autositze für Kinder mit Behinderungen beziehungsweise Rückhaltungssysteme
  • Arthrodesenkissen und -stühle
  • Fahr-, Untergestelle für Sitzschalen
  • Zubehör

Wie erhalten Sie Sitzhilfen?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie Sitzhilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Sitzhilfen stehen Ihnen zu?

  • Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung sowie den medizinischen Erfordernissen.
  • Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind für Sitzhilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

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