Krankenkasse wechseln – alle Infos und wertvolle Tipps

Die Krankenkasse zu wechseln, ist mittlerweile kinderleicht – und es lohnt sich! Durch einen Krankenkassenwechsel können Sie nicht nur Geld sparen, sondern vor allem eine Gesundheitsversorgung erhalten, die perfekt zu Ihnen passt. Die IKK Südwest bietet Ihnen Top-Leistungen bei einem stabilem Beitragssatz. Zum Beispiel wertvolle Zusatzleistungen und attraktive Bonusprogramme – sichern Sie sich zudem als neues Mitglied den Aktivbonus in Höhe von 60 Euro!

Für ein gutes Gefühl in Sachen Gesundheit

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen – und genau dafür setzen wir uns als regionale Krankenkasse ein. Mit individuell passenden Leistungen und persönlichem Service sind wir für Sie und Ihre Bedürfnisse da. Profitieren Sie als Mitglied der IKK Südwest – jetzt Krankenkasse wechseln!

Mehr Geld

Profitieren Sie von unseren umfassenden Bonusprogrammen und dem IKK Gesundheitskonto.

Mehr Zeit

Wir sind für Sie da, zu jeder Zeit, von überall. Mit Kundencentern vor Ort oder einfach online.

Mehr Sicherheit

Mit unseren Zusatzleistungen sicher vorbeugen und vorsorgen. Das Plus für Ihre Gesundheit.

Unsere Leistungen für…

Familie Enders, Mainz:Unsere Gesundheit ist uns sehr wichtig. Bei der IKK Südwest profitieren wir als Familie von umfassenden Leistungen und Services – und das auch schon, bevor man krank ist.

Mehr Geld

  • Pro Mitglied bis zu 120 Euro jährlich mit dem IKK Gesundheitsbonus in attraktive Leistungen wie Brillen oder kieferorthopädische Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs investieren
  • Bis zu 100 Euro zur Geburt des Kindes mit dem IKK Babybonus erhalten
  • Bis zu 330 Euro für alternative Heilmethoden
    • Osteopathie und Chirotherapie
    • Homöopathie und Naturheilverfahren
    • Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel
  • Volle Kostenerstattung von weiteren Schutzimpfungen, über die Empfehlung der STIKO, zum Beispiel:
    • Grippeschutz (Influenza)
    • Humane Papillomviren (HPV) für Frauen, Jungen und Männer, ohne Altersbeschränkung
    • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) auch außerhalb der FSME-Risikogebiete
    • Herpes-Zoster-Impfung

Mehr Zeit

Mehr Sicherheit

Und viele weitere attraktive Leistungen für Familien.

Svenja und Lukas, Landau:Egal ob im Berufsalltag oder im Privatleben: Auch in Sachen Gesundheit wünschen wir uns einen starken Partner an der Seite – mit der IKK Sdüwest profitieren wir von Bonusprogrammen und individuell passenden Leistungen und Services.

Mehr Geld

  • Pro Mitglied bis zu 120 Euro jährlich mit dem IKK Gesundheitsbonus in attraktive Leistungen wie Brillen, Fitnessstudiobeitrag oder Gesundheitskurse außerhalb des Leistungskatalogs investieren
  • Bis zu 300 Euro für Gesundheitskurse, alternativ bis zu 200 Euro für Gesundheitsreisen in den schönsten Regionen Deutschlands
  • Bis zu 300 Euro für therapeutisches Rückentraining mit IKK Rückenstark
  • Mehr als 500 Euro Erstattung Ihrer individuellen, privaten Gesundheitsleistungen über das IKK Gesundheitskonto, zum Beispiel
  • Bis zu 330 Euro für alternative Heilmethoden
    • Osteopathie und Chirotherapie
    • Homöopathie und Naturheilverfahren
    • Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel
  • Bis zu 300 Euro für Reiseschutzimpfungen
  • Volle Kostenerstattung von weiteren Schutzimpfungen, über die Empfehlung der STIKO, zum Beispiel:
    • Grippeschutz (Influenza)
    • Humane Papillomviren (HPV) für Frauen, Jungen und Männer, ohne Altersbeschränkung
    • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) auch außerhalb der FSME-Risikogebiete
    • Herpes-Zoster-Impfung

Mehr Zeit

Mehr Sicherheit

Und viele weitere attraktive Leistungen.

Lisa und Gregor, Koblenz:Zum Start in die Ausbildung mussten wir uns selbst krankenversichern. Mit der IKK Südwest war das ganz easy und safe und mit vielen Cashback-Optionen!

Mehr Geld

  • 60 Euro als Dankeschön easy und fix zum Mitgliedschaftsbeginn mit dem IKK Aktivbonus
  • Bis zu 120 Euro jährlich für Dein Workout mit dem 
    IKK Gesundheitsbonus, günstiger mehr Muckis aufbauen
  • Bis zu 270 Euro Cash pro Jahr über unseren Online-Wahltarif IKK NOW, ganz flexibel und auf Dich abgestimmt
  • Bis zu 300 Euro für Reiseschutzimpfungen
  • Volle Kostenerstattung von weiteren Schutzimpfungen, über die Empfehlung der STIKO, zum Beispiel:
    • Grippeschutz (Influenza)
    • Humane Papillomviren (HPV) für Frauen, Jungen und Männer, ohne Altersbeschränkung
    • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) auch außerhalb der FSME-Risikogebiete
    • Herpes-Zoster-Impfung

Mehr Zeit

Mehr Sicherheit

Und viele weitere attraktive Leistungen.

Lara und Ben, Saarbrücken:Wir wollen unabhängig sein und trotzdem safe für die Zukunft. In Sachen Krankenkasse bietet uns die IKK Südwest flexible Leistungen für alle Lebenslagen.

Mehr Geld

  • 60 Euro als Dankeschön, einfach und schnell zum Mitgliedschaftsbeginn mit dem IKK Aktivbonus
  • Bis zu 120 Euro jährlich für Dein Workout mit dem 
    IKK Gesundheitsbonus, günstiger mehr Muckis aufbauen
  • Bis zu 270 Euro Cash pro Jahr über unseren Online-Wahltarif IKK NOW, ganz flexibel und auf Dich abgestimmt
  • Bis zu 300 Euro für Gesundheitskurse, alternativ bis zu 200 Euro für Gesundheitsreisen in den schönsten Regionen Deutschlands
  • Bis zu 300 Euro für Reiseschutzimpfungen, perfekte Vorbereitung für Deine nächste Reise
  • Volle Kostenerstattung von weiteren Schutzimpfungen, über die Empfehlung der STIKO, zum Beispiel:
    • Grippeschutz (Influenza)
    • Humane Papillomviren (HPV) für Frauen, Jungen und Männer, ohne Altersbeschränkung
    • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) auch außerhalb der FSME-Risikogebiete
    • Herpes-Zoster-Impfung

Mehr Zeit

Mehr Sicherheit

Und viele weitere attraktive Leistungen.

Jennifer und Kai, Frankfurt:Auch als Selbständige profitieren wir von den flexiblen Leistungen und Services der IKK Sdüwest – durch beste Rundumversorgung und viele Einsparmöglichkeiten.

Mehr Geld

Mehr Zeit

Mehr Sicherheit

Und viele weitere attraktive Leistungen.

Einfach zur IKK Südwest wechseln

Werden auch Sie zufriedenes Mitglied bei der IKK Südwest! Füllen Sie ganz bequem online den Mitgliedsantrag aus, wir kümmern uns für Sie um die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse.

Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel

Wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten, stoßen Sie sicherlich auf jede Menge Fragen. Die häufigsten Fragen zum Krankenkassenwechsel beantworten wir Ihnen hier kurz und bündig. Für eine persönliche Beratung und ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wenn Sie Arbeitnehmer oder selbstständig und Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie zur IKK Südwest wechseln. Natürlich können auch Berufsanfänger mit Beginn ihrer Ausbildung, Studenten und Rentner die IKK Südwest wählen.

Sie füllen die Mitgliedserklärung der IKK Südwest online aus und übermitteln uns diese per Mausklick oder aber Sie downloaden sich unsere Mitgliedserklärung, unterschreiben diese und senden sie uns per Post zu.

Die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse übernehmen wir für Sie.

Sie sind Arbeitnehmer? Dann teilen Sie Ihrem Arbeitgeber möglichst schnell den Beginn der Mitgliedschaft bei unserer Krankenkasse mit.

Wir sind eine für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland geöffnete Krankenkasse. Wer in einem dieser Bundesländer wohnt oder arbeitet, kann Mitglied der IKK Südwest werden.

Darüber hinaus kann auch außerhalb dieser Bundesländer der Ehegatte oder der Lebenspartner eines Mitgliedes die IKK Südwest wählen und wer als IKK Südwest Mitglied in ein anderes Bundesland umzieht, kann weiterhin bei der IKK Südwest versichert bleiben.

Die IKK Südwest bietet Ihnen einen kompletten Versicherungsschutz – natürlich auch für Ihre Familie. Wenn Sie zur IKK Südwest als Ihre neue Krankenkasse wechseln, können Sie Ihre Kinder und Ihren nicht berufstätigen Ehepartner grundsätzlich beitragsfrei mitversichern. Dazu müssen Sie den Antrag auf Familienversicherung (PDF) downloaden, ausfüllen und uns zuschicken.

Zentrale Postadresse:
IKK Südwest
66098 Saarbrücken

Nein. Die IKK Südwest führt weder bei Ihnen noch bei Ihren Familienangehörigen Gesundheitsprüfungen durch, noch erheben wir Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen.

Als Mitglied können Sie Ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, wenn

  • Sie bereits 12 Monate Mitglied bei einer Krankenkasse waren (= Bindungsfrist).
  • Ihre Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöht (Sonderkündigungsrecht, ungeachtet der Bindungsfrist von 12 Monaten).
  • Sie den Arbeitgeber wechseln oder ein anderer versicherungsrechtlicher Status erfolgt (Ausbildungsbeginn, Renteneintritt, Beginn der Selbstständigkeit, Beginn der Arbeitslosigkeit).

Grundsätzlich gilt beim Krankenkassenwechsel eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, wenn Sie die Bindungsfrist von 12 Monaten erfüllt haben. In bestimmten Situationen kann die Bindungsfrist allerdings entfallen, siehe „Was ist die Bindungsfrist?“.

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weil Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht hat, können Sie bis zum Ablauf des Monats kündigen, ab dem der Zusatzbeitragssatz erhöht wird.

Pflicht- und freiwillige Mitglieder sind nach einem Krankenkassenwechsel 12 Monate an ihre Krankenkasse gebunden (Bindungsfrist). Für die Berechnung ist die nach dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft zurückgelegte Zeit zu berücksichtigen. Unterbrechungen der Mitgliedschaft führen zur Beendigung der allgemeinen Bindungsfrist.

Besonderheit: Wenn Sie einen Wahltarif mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, dann ist eine besondere Bindungsfrist von bis zu drei Jahren zu berücksichtigen.

Ausnahmen: Wann ist die 12-Monatige Bindungsfrist nicht einzuhalten?

  • Sofortiges Krankenkassenwahlrecht zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel (innerhalb der ersten 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn)
  • Bei Kündigung im Rahmen des Sonderkündigungsrechts.
  • Wenn die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung erfüllt sind und Sie in eine Familienversicherung wechseln möchten.
  • Wenn Sie als freiwilliges Mitglied aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln wollen, gilt die Bindungsfrist nicht. Allerdings ist die zweimonatige Kündigungsfrist zu berücksichtigen.

Erhebt Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie einen erhobenen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann in diesen Fällen bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Auch in diesem Fall können wir für Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen. Eine eventuell bestehende 12-monatige Bindungsfrist ist nicht zu beachten. Der Zusatzbeitrag ist bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu zahlen.

Eine Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn Sie uns wählen. Um den Rest kümmern wir uns.

Wir teilen Ihnen mit, wenn der Wechsel zur IKK Südwest erfolgreich vollzogen ist und wann Ihr Versicherungsschutz bei uns beginnt. Ihrem Arbeitgeber (beziehungsweise der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung) müssen Sie lediglich formlos mitteilen, dass Sie die Krankenkasse gewechselt haben. Wir übermitteln der jeweiligen Stelle nach erfolgter Anmeldung eine elektronische Mitgliedsbescheinigung. Von Ihrer vorherigen Krankenversicherung erhalten Sie keine Kündigungsbestätigung.

Eine formlose Mitteilung des Krankenkassenwechsels an Ihren Arbeitgeber ist ausreichend. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über den Wechsel zur IKK Südwest. Gleiches gilt für die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung, wenn Sie hierüber eine Leistung beziehen.

Sie haben den Arbeitgeber gewechselt? Wenn Sie eine neue Arbeit aufnehmen, teilen Sie uns bitte Ihren neuen Arbeitgeber sowie die voraussichtliche Höhe des Jahresbruttogehalts und den Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns mit. Teilen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber die Kontaktdaten unserer Krankenkasse mit. Der Arbeitgeber wird Sie innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Beschäftigung bei uns anmelden. Kontaktieren Sie hierzu Ihren persönlichen Kundenberater. So bleiben Sie auch weiterhin bei der IKK Südwest krankenversichert.

Ja, begonnene Behandlungen laufen nach einem Wechsel bei der neuen Krankenkasse weiter. Informieren Sie Ihre neue Krankenversicherung umgehend über die laufende Behandlung, da sie die Kosten trägt.

Genehmigte, aber noch nicht begonnene Behandlungen müssen bei der neuen Krankenversicherung neu beantragt und von ihr genehmigt werden.

Hilfsmittel, zum Beispiel Rollstühle und Rollatoren, müssen Sie Ihrer alten Krankenversicherung zurückgeben, wenn Sie die Krankenkasse wechseln. Die neue Krankenkasse wird Ihnen einen gleichwertigen Ersatz liefern. Auch bei Medikamenten ist es möglich, dass die neue Krankenkasse eine gleichwertige Alternative übernimmt.

Der Krankenkassenwechsel kann sich lohnen, wenn Sie bei der neuen Krankenkasse entweder einen niedrigeren Zusatzbeitrag zahlen oder mehr Zusatzleistungen erhalten, die Ihren Bedürfnissen besser entsprechen. Falls Ihre Krankenversicherung die Erhöhung des Zusatzbeitrages ankündigt, sollten Sie prüfen, ob es sich lohnt, die Krankenkasse zu wechseln – denn in diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Die IKK Südwest bietet Ihnen attraktive Zusatzleistungen und Bonusprogramme, um Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Es bestehen keine Risiken für Sie, wenn Sie die Krankenkasse wechseln. Ihr Versicherungsschutz bleibt lückenlos bestehen, weil die vorherige und die neue Krankenkasse einen nahtlosen Übergang gewährleisten. Sollte die Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenversicherung nicht zustande kommen, bleiben Sie automatisch bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Dies ist im Sozialgesetzbuch V für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich geregelt und verbindlich.

Studenten, deren Familienversicherung endet, die Mitglied einer anderen Krankenkasse sind oder die eine Beschäftigung aufnehmen, wodurch die Familienversicherung endet, können die Mitgliedschaft bei unserer IKK Südwest wählen.

Auch Studenten, die vorher bei der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren, können unsere Krankenversicherung für Studenten in Anspruch nehmen, sobald die Versicherungspflicht eintritt.

Die Krankenversicherung für Studenten wird nicht durchgeführt, wenn der Student bei der IKK Südwest familienversichert ist oder sich von der Versicherungspflicht befreien lässt und eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung nachweist.

Studierende sind in der Regel bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Haben Sie Wehrdienst oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst geleistet, verlängert sich die Familienversicherung. Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt üblicherweise sofort die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten. Für versicherungspflichtige Studenten ist der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gesetzlich festgelegt. Wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben, ist dieser zusätzlich vom Studenten zu zahlen.

Diese studentische Krankenversicherung besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung der Krankenversicherung der Studenten möglich. Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG beziehen und beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, können Sie einen Zuschuss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.

Freiwillig Versicherte, die Mitglied einer anderen Krankenkasse sind, können zu unserer IKK Südwest wechseln.

Arbeitnehmer, die wegen der Höhe ihres Jahresarbeitsentgelts zum Jahresende aus der Pflichtversicherung ausscheiden, können weiterhin bei unserer IKK Südwest als freiwilliges Mitglied versichert bleiben. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist auch für diejenigen IKK-versicherten Arbeitnehmer möglich, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

Zwei Partner geben sich einen Händedruck über einen Schreibtisch

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie persönlich zu unserem Leistungsangebot.

  • Hotline 24 Stunden
  • 365 Tage im Jahr erreichbar

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