DiGA – Digitale Gesundheitsanwendungen

Als digitale Helfer sollen Digitale Gesundheitsanwendungen Krankheiten erkennen, überwachen, lindern und behandeln. Sie unterstützen im Rahmen der ärztlichen Behandlung.

Im Verzeichnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte  finden Sie die Anwendungen, die Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnen können.

Mit der Einführung des Digitales-Versorgungs-Gesetz hat der Gesetzgeber die rechtliche Basis für den Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter auf Digitale Gesundheitsanwendungen geschaffen.

So können sie die Digitalen Gesundheitsanwendungen in Anspruch nehmen

  • Zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten können Ihnen die Digitalen Gesundheitsanwendungen verordnen.
  • Der Arzt kann Ihnen die Digitale Gesundheitsanwendung verschreiben, wenn diese für Ihre Behandlung zweckmäßig und medizinisch sinnvoll ist.
  • Die Verordnung erfolgt auf einem Arzneimittelrezept (Muster 16) und unter Angabe der zugeordneten Pharmazentralnummer (PZN).
  • Die Digitale Gesundheitsanwendung muss als App oder Webanwendung im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt werden.

Zulassungskriterien für eine DiGA-App sind:

  • Funktionalität
  • Sicherheit
  • Datenschutz

Wie erhalten Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung?

  • Versicherte der IKK Südwest bekommen die DiGA von ihrem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten auf einem Kassenrezept verordnet.
  • Mit dem Kassenrezept wenden Sie sich an die IKK Südwest.
  • Sie erhalten von uns einen Rezept-Code.
  • Den Code müssen Sie im jeweiligen App-Store oder nach Aktivierung der Webanwendung eingeben.
  • Danach ist die DiGA entsprechend der Verordnungsdauer aktiv.
  • Als Versicherter der IKK Südwest können Sie auch ohne Kassenrezept einen Antrag stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis einer aktuellen medizinischen Indikation und der Ausschluss von Kontraindikationen für die beantragte DiGA.

Fragen und Antworten zu Digitalen Gesundheitsanwendungen

Nachdem der Code aktiviert ist, erfolgt die direkte Abrechnung mit der IKK Südwest.

  • Sie können die ärztlich verordnete Digitale Gesundheitsanwendung kostenfrei in Anspruch nehmen.
  • Sie müssen für die Nutzung keine gesetzliche Zuzahlung leisten.

Bei Fragen zur Antragsstellung und zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater.

Werfen Sie bitte auch einen Blick auf weitere innovative Leistungsangebote unser IKK Südwest. Dank unseres IKK Digitalkontos erstatten wir weitere ausgewählte Digitale Medizinprodukte.

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