Arbeitsunfähigkeit
Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
Krankenhausärztliches Personel kann im Rahmen des Entlassmanagements die Arbeitsunfähigkeit einer behandelten Person für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung feststellen und bescheinigen. Dadurch wird eine lückenlose Versorgung nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus sichergestellt, beispielsweise wenn die behandelte Person weiter arbeitsunfähig und aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht in der Lage ist, die behandelnde ärztliche Praxis direkt aufzusuchen.
Die weiterbehandelnde Vertragsarztpraxis ist vom Krankenhaus rechtzeitig (zum Beispiel durch den Entlassbrief des Krankenhauses) über die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Ansprechpartner für Krankenhäuser
Die wichtigsten Informationen können Sie in unserem Flyer IKK Entlassmanagement (PDF, öffnet in einem neuen Fenster) nachlesen.