Versicherungsschutz und aktuelle Beiträge für Studenten bei der IKK Südwest
Für alle Studenten ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Hier erfahren Sie, wie hoch Ihr Beitrag zur Krankenversicherung ist, sofern Sie keinen Anspruch auf Familienversicherung haben. Studierende sind in der Regel bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Haben Sie Wehr-, Zivildienst oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst geleistet, verlängert sich die Familienversicherung. Eine Familienversicherung über die Eltern ist auch nicht mehr möglich, wenn der Student die monatliche Einkommensgrenze (in 2019: 445 Euro; bei Mini-Job: 450 Euro) überschritten hat. Die Altersgrenze gilt nur für Kinder. Verheiratete Studenten können ohne zeitliche Begrenzung über ihren Partner familienversichert sein.
IKK Südwest: Beiträge für Studenten im Überblick
Versichertenart | Monat |
Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag | 76,07 Euro |
Pflegeversicherung | 19,79 Euro |
Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren, die nicht vor dem 1. Januar 1940 geboren sind | 21,42 Euro |
Krankenversicherung für Studenten über 25
Wenn die Familienversicherung bei den Eltern entfällt, können Studenten über 25 eine eigene Krankenversicherung für Studierende abschließen. In der Regel ist so eine studentische Krankenversicherung bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich. Unter bestimmten Umständen ist jedoch auch eine Verlängerung der studentischen Versicherung über diesen Zeitraum hinaus möglich. Dazu zählen zum Beispiel persönliche oder familiäre Gründe oder die Mitwirkung in einem gesetzlich vorgesehenen Gremium oder Hochschulorgan. Weitere Verlängerungstatbestände sind unter anderem gesetzliche Dienstpflichten als Zeitsoldat, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Berufsausbildung, die als Zugangsvoraussetzung für ein Studium notwendig ist. Informieren Sie sich zu den Verlängerungstatbeständen und den Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung.
Unser Tipp: Sichern Sie sich am besten für jeden Auslandsaufenthalt durch eine private Auslandskrankenversicherung zusätzlich ab. Falls Sie im Ausland erkranken, sind dann zum Beispiel Eigenanteile für ärztliche oder stationäre Behandlung und gegebenenfalls auch die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports durch die private Auslandskrankenversicherung abgedeckt. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten für Rücktransport nicht erstatten.
- einer Beschäftigung, inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld.
- einer selbstständigen Tätigkeit,
- Vermietung und Verpachtung,
- Kapitalvermögen,
- Renten – auch Hinterbliebenenrenten – und
- steuerpflichtigen Unterhaltszahlungen
Sie haben Fragen zu den Leistungen, welche die IKK Südwest Studenten bietet? Gerne unterstützen und beraten wir Sie zum Thema Krankenversicherung im Studium. Rufen Sie hierzu unsere kostenfreie Service-Hotline unter 0800/0 119 119 an oder senden Sie uns eine Anfrage per E-Mail, Live-Chat (unten rechts im Bild) oder Videotelefonie.
Wenn Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen, können Sie uns in der nächstgelegenen Geschäftsstelle besuchen. Unsere Schul- und Studentenberater beantworten ebenfalls gerne offene Fragen.