Gesundes Arbeitsumfeld während der Schwangerschaft

Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ist während der Schwangerschaft besonders wichtig, um die Gesundheit von Mutter und Kind bestmöglich zu schützen. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf besondere Fürsorge – dazu gehört auch eine individuell angepasste Arbeitsplatzgestaltung gemäß dem Mutterschutzgesetz.
Das richtige Arbeitsumfeld in der Schwangerschaft
Der Arbeitsplatz muss so gestaltet sein, dass gesundheitliche Risiken für die werdende Mutter und das ungeborene Kind ausgeschlossen oder minimiert werden. Grundlage hierfür ist eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber durchzuführen ist.
Bestimmte Tätigkeiten sind für Schwangere nicht geeignet. Dazu zählen insbesondere:
- Arbeiten mit Gefahrstoffen (zum Beispiel Lösungsmittel, chemische Reinigungsmittel)
- Tätigkeiten mit hoher Lärmbelastung, starken Erschütterungen, Hitze, Kälte oder Nässe
- Arbeiten mit Dämpfen oder Gasen
- Schweres Heben und Tragen (insbesondere regelmäßig über mehrere Kilogramm)
- Körperlich belastende Tätigkeiten, wie häufiges Bücken, Hocken, Strecken
- Bedienung von Maschinen mit dem Fuß
In solchen Fällen müssen entweder Schutzmaßnahmen ergriffen, die Tätigkeit angepasst oder eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz geprüft werden.
Ausreichend Pausen und ergonomische Arbeitsweise
Während der Schwangerschaft verändert sich das Ruhe- und Erholungsbedürfnis deutlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, darauf Rücksicht zu nehmen:
- Es müssen ausreichend Ruhepausen gewährt werden – gegebenenfalls mehr als üblich.
- Bildschirmarbeit sollte regelmäßig unterbrochen werden.
- Langes Sitzen oder Stehen sollte vermieden werden – Bewegung ist wichtig für die Gesundheit.
- Stress und Zeitdruck sollten möglichst reduziert werden, da sie sich negativ auf das Immunsystem und das Wohlbefinden auswirken können.
Für Ruhephasen müssen Schwangeren geeignete Rückzugsräume mit einer Liege zur Verfügung gestellt werden.
Beschäftigungsverbote und unzulässige Tätigkeiten
Das Mutterschutzgesetz sieht bestimmte gesetzliche Beschäftigungsverbote für Schwangere vor. Diese gelten unabhängig vom Gesundheitszustand der werdenden Mutter und dürfen vom Arbeitgeber nicht umgangen werden.
Unzulässig sind beispielsweise:
- Akkord- und Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo
- Nachtarbeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr, sofern keine Ausnahmeregelung vorliegt
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen, sofern keine Freistellung erfolgt
- Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko, zum Beispiel auf Leitern oder mit gefährlichen Maschinen
- Arbeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen
Darüber hinaus kann eine Ärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen – etwa bei gesundheitlichen Beschwerden, Risikoschwangerschaften oder Mehrlingsschwangerschaften.
Als Krankenkasse IKK Südwest unterstützten wir Ihre Gesundheit und bieten Ihnen folgende Leistungen während und nach Ihrer Schwangerschaft an: