IKK Aktivbonus – unser Dankeschön für gesundheitsbewusstes Verhalten
Als Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen gewährt Ihnen die IKK Südwest einmalig einen Aktivbonus in Höhe von bis zu 60 Euro. Was Sie dafür tun müssen? Ganz einfach: Weisen Sie uns nach, dass Sie an bis zu zwei der nachfolgenden Gesundheitsmaßnahmen erfolgreich teilgenommen haben. Sind Sie aktives Mitglied in einem Fitnessstudio? Oder Nichtraucher? Gehen Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung? Schon mit zwei der umseitig angeführten Maßnahmen können Sie sich jetzt Ihren Aktivbonus sichern.
Gesetzliche Maßnahmen
- Gesundheits-Check-up (einmalig im Alter von 18 bis 34 Jahren, ab 35 Jahren alle drei Jahre)
- Kinder- und Jugenduntersuchungen nach § 26 SGB V (einmal je Untersuchung)
- Darmkrebsfrüherkennung, ab 50 Jahren (einmal je Untersuchung)
- Brustkrebsfrüherkennung durch Mammografie-Screening, ab 50 und bis 69 Jahre (alle zwei Jahre)
- Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen (Ultraschallscreening), einmalig für Männer ab 65 Jahren
- Hautkrebs-Screening, ab 19 Jahren
- Verhütung von Zahnerkrankungen nach den §§ 21–22a SGB V
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen nach § 55 SGB V
- Schutzimpfungen nach § 20i SGB V (einmal je vollständig durchgeführter Impfung)
- Zertifizierte Gesundheitskurse, ab 6 Jahren
- Krebsfrüherkennung, für Frauen ab 20 Jahren, für Männer ab 45 Jahren (einmal je Untersuchung)
- Mutterschaftsvorsorge, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik
Private gesundheitsbewusste Maßnahmen
- Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit mindestens 24 Trainingseinheiten in einem Kalenderjahr, ab 16 Jahren
- Body-Mass-Index (BMI) im Normalbereich, gemäß der Weltgesundheitsorganisation – nur in Kombination mit einer weiteren Maßnahme (ausgenommen „Organ-/Knochenmarkspender- ausweis“) bonifizierbar
- Blutspende, ab 18 Jahren
- Erwerb Deutsches Feuerwehr-Fitness-Abzeichen
- Erwerb Schwimmabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Schwimmverbandes
- Erwerb Sportabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes
- Erwerb Wanderabzeichen vom Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine
- Führung eines Organspendeausweises, ab 16 Jahren, oder eines Knochenmarkspenderaus- weises, ab 18 Jahren (einmalig je Versicherter und Mitgliedschaft) – nur in Kombination mit einer weiteren Maßnahme (ausgenommen „Body-Mass-Index“) bonifizierbar
- Nichtrauchernachweis, ab 18 Jahren
- Teilnahme an einer Sportveranstaltung in einer Ausdauersportart, die durch einen eingetragenen Sportverein begleitet wird oder sportliche Aktivitäten im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein
- Teilnahme am Training einer Betriebs- beziehungsweise Hochschulsportgruppe
- Teilnahme an IKK-Gesundheitsveranstaltungen
Weitere Informationen finden Sie in unserer Kundeninformation zum IKK Aktivbonus (inklusive Antrag für den IKK Aktivbonus). Alternativ können Sie den Antrag über unser Kontaktformular oder telefonisch über unsere kostenfreie Service-Hotline 0800/0 119 119 anfordern. Sie haben Fragen zum IKK Aktivbonus oder möchten sich über die Leistungen der IKK Südwest informieren? Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns einfach an! Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.