Häufige Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte.

Sofern Sie zum Zeitpunkt der Behandlung keine gültige eGK vorlegen können, ist der Arzt berechtigt, Ihnen eine Privatvergütung in Rechnung zu stellen.

Kann bei einer Arzt-/Patientenbegegnung im Behandlungsfall die Identität des Versicherten nicht bestätigt oder kann eine gültige elektronische Gesundheitskarte nicht vorgelegt werden, kann der Arzt nach Ablauf von zehn Tagen eine Privatvergütung für die Behandlung verlangen. Diese ist zurückzuzahlen, wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige eGK oder ein anderer gültiger Anspruchsnachweis vorgelegt wird.

Gerne lassen wir Ihnen oder Ihrem Arzt eine Ersatzbescheinigung zukommen, anhand derer Sie Ihren Versicherungsschutz bei der IKK Südwest gegenüber dem Arzt belegen können. Melden Sie sich bei unserer IKK Service-Hotline 06 81/38 76-1000.

Die Ersatzbescheinigung erhalten Sie auch in unserer Online-Geschäftsstelle und unserer IKK Südwest-App.

Zunächst sind nur die sogenannten Versichertenstammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung enthalten. Dazu zählen die Krankenversichertennummer sowie der Versicherungsstatus (Mitglied, Familienversicherung oder Rentenstatus).

Beim Online-Abgleich werden die Versichertenstammdaten mit den bei uns vorliegenden aktuellen Daten synchronisiert. So kann die eGK zum Beispiel bei einer Adressänderung beim nächsten Arztbesuch automatisch aktualisiert werden.

Nein. Nach einem Umzug erhalten Sie von uns keine neue eGK. Dies gilt auch bei einem Statuswechsel, beispielsweise Sie wechseln in die Familienversicherung oder gehen in Rente. Ihre persönlichen Daten werden beim Arztbesuch direkt auf dem Chip aktualisiert.

Wenn Sie uns Ihre aktuellen Daten mitgeteilt haben, werden diese in der Arztpraxis beim Einlesen Ihrer eGK auf dem Chip synchronisiert.

Das Online-Verfahren ist nicht nur bequem, schont die Umwelt und spart Kosten, weil keine neue eGK produziert und verschickt werden muss. Durch den Online-Abgleich können zudem verlorene oder gestohlene Karten sofort gesperrt werden.

Sie haben einen neuen Namen oder die alte Karte ging verloren. Wir stellen Ihnen unkompliziert eine neue elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung.

Gut zu wissen:

Sobald Sie die neue Karte in Händen halten, verliert die alte Karte ihre Gültigkeit und darf nicht weiter verwendet werden. Wir bitten Sie daher, immer die letzte und somit aktuelle Gesundheitskarte zu nutzen.

Auf dieser Karte muss oben rechts die Bezeichnung G2 (Generation 2) oder G2.1 aufgedruckt sein. Die G2-Karte verfügt über eine neue Verschlüsselung und erfüllt die aktuellsten Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Versichertenkarte zu unterschreiben, damit sie einsatzbereit ist.

Die alte Karte können Sie zusätzlich entwerten, indem Sie den goldenen Chip mit einer Schere durchschneiden.

Falls es in der Arztpraxis beim Einlesen der eGK zu einer Fehlermeldung kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater. Sie erhalten umgehend eine Ersatzbescheinigung per Fax an die Arztpraxis und bei Bedarf eine neue Gesundheitskarte.

Die Ersatzbescheinigung erhalten Sie auch in unserer Online-Geschäftsstelle und unserer IKK Südwest-App.

Zum Thema eHealth und Cyber-Sicherheit im Gesundheitswesen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Zum Einsatzgebiet der eGK beim Bundesgesundheitsministerium.

Zum Thema digitale Vernetzung des Gesundheitswesens bei der gematik.

Sie können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie von den zukünftigen Möglichkeiten der eGK zur Speicherung von medizinischen Daten Gebrauch machen möchten. Sie bestimmen, ob Sie Notfalldaten hinterlegen, Ihre Bereitschaft zur Organspende dokumentieren oder später einen elektronischen Medikationsplan oder die elektronische Patientenakte hinterlegen lassen.

Datenschutz und Datensicherheit haben höchste Priorität und werden durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt.

Die Kommunikation von sensiblen Gesundheitsinformationen erfolgt über die sichere Datenautobahn, die Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.

Medizinische Daten werden bereits verschlüsselt, bevor sie die Arztpraxis verlassen. Sie können – wenn Sie einem mitbehandelndem Arzt den Zugriff auf diese Daten ermöglichen möchten – nur durch das gleichzeitige Einstecken Ihrer eGK und des Heilberufsausweises des Arztes in das Kartenlesegerät entschlüsselt werden.

Zusätzlich sind Ihre Gesundheitsdaten durch eine sechsstellige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) geschützt.

Die Daten Ihrer eGK werden durch die sechsstellige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) vor unbefugtem Zugriff geschützt. Daher erhalten Sie aus Sicherheitsgründen Ihren PIN-Brief immer getrennt von der Versichertenkarte.

Für das Einlesen und das gegebenenfalls notwendige Aktualisieren Ihrer Versichertenstammdaten brauchen Sie in einer Praxis oder im Krankenhaus keine PIN einzugeben.

Notfalldaten

Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien, chronischen Erkrankungen, operativen Eingriffen sowie Angaben zu Kontaktpersonen im Notfall.

Elektronischer Medikationsplan

Informationen über die Einnahme von Arzneimitteln (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit, etc.).

Sofern Sie Ihre eGK verlieren oder die dazugehörige PIN vergessen, informieren Sie uns bitte. Wir senden Ihnen umgehend eine neue eGK sowie den passenden PIN-Brief zu.

Nach erneuter Identifizierung senden wir Ihnen umgehend den passenden PIN-Brief zu.

Sofern Sie Ihre eGK verlieren, informieren Sie uns bitte. Nach erneuter Identifikation in einer unserer Kundencenter senden wir Ihnen umgehend den passenden PIN-Brief zu.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung. Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte Ihren Personalausweis sowie Ihre aktuellste eGK mit.

Bei einem medizinischen Notfall ist die Eingabe der PIN nicht nötig. Mithilfe seines elektronischen Heilberufeausweises kann der Arzt auf alle notwendigen Informationen zugreifen.

NFC (Near Field Communication) ist eine Übertragungstechnik zum kontaktlosen Austausch von Daten zwischen Geräten und Gegenständen über kurze Distanzen. Damit können Sie die elektronische Patientenakte und das E-Rezept nutzen oder Notfalldaten beziehungsweise einen elektronischen Medikationsplan auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern.

Sollten Sie in den FAQ´s die gewünschte Antwort nicht finden, können Sie uns kontaktieren.

IKK Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.