Krankenkasse wechseln – alle Informationen und wertvolle Tipps

Ein Mann und eine Frau sitzen auf einem gelben Sitzsack und schauen gemeinsam auf ein Tablet. Der Mann hält das Tablet und zeigt auf den Bildschirm, während die Frau aufmerksam zusieht.

Die Krankenkasse zu wechseln, ist mittlerweile kinderleicht – und es lohnt sich! Durch einen Krankenkassenwechsel können Sie nicht nur Geld sparen, sondern vor allem eine Gesundheitsversorgung erhalten, die perfekt zu Ihnen passt. Zum Beispiel wertvolle Zusatzleistungen und attraktive Bonusprogramme.

Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel

Siegel von Focus Money mit der Auszeichnung Top Krankenkasse für die IKK Südwest

Egal ob angestellt, selbstständig oder studierend – ein Wechsel der Krankenkasse lohnt sich häufig. Erfahren Sie bei uns, wann und wie Sie Ihre Krankenkasse wechseln können, welche Fristen gelten und worauf Sie achten sollten. Nutzen Sie jetzt unsere Tipps und starten Sie in eine gesündere und besser betreute Zukunft!

Wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten, stoßen Sie sicherlich auf jede Menge Fragen. Die häufigsten Fragen zum Krankenkassenwechsel beantworten wir Ihnen hier kurz und bündig. Für eine persönliche Beratung und ausführlichere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mitgliedschaft bei der IKK Südwest

Alles rund um Voraussetzungen, Regionen und Familienversicherung

Wenn Sie Arbeitnehmer oder selbstständig und Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie zur IKK Südwest wechseln. Natürlich können auch Berufsanfänger mit Beginn ihrer Ausbildung, Studenten und Rentner die IKK Südwest wählen.

Sie füllen die Mitgliedserklärung der IKK Südwest online aus und übermitteln sie uns per Mausklick. Alternativ können Sie die Mitgliedserklärung als PDF herunterladen (öffnet in einem neuen Fenster), ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns senden.

Die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse übernehmen wir für Sie.

Sie sind Arbeitnehmer? Dann teilen Sie Ihrem Arbeitgeber möglichst schnell den Beginn der Mitgliedschaft bei unserer Krankenkasse mit.

Wir sind eine für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland geöffnete Krankenkasse. Wer in einem dieser Bundesländer wohnt oder arbeitet, kann Mitglied der IKK Südwest werden.

Darüber hinaus kann auch außerhalb dieser Bundesländer der Ehegatte oder der Lebenspartner eines Mitgliedes die IKK Südwest wählen und wer als IKK Südwest Mitglied in ein anderes Bundesland umzieht, kann weiterhin bei der IKK Südwest versichert bleiben.

Die IKK Südwest bietet Ihnen einen kompletten Versicherungsschutz – natürlich auch für Ihre Familie. Wenn Sie zur IKK Südwest als Ihre neue Krankenkasse wechseln, können Sie Ihre Kinder und Ihren nicht berufstätigen Ehepartner grundsätzlich in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichern.

So stellen Sie einen Antrag auf Familienversicherung

Hier können Sie sich Ihren Antrag auf Familienversicherung als PDF (öffnet in einem neuen Fenster) herunterladen.

Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Post zu:

IKK Südwest
66098 Saarbrücken

Antrag auf Familienversicherung

Die Aufnahme in die Familienversicherung kann auch ganz einfach über unsere Online-Geschäftsstelle erfolgen.

Nein. Die IKK Südwest führt weder bei Ihnen noch bei Ihren Familienangehörigen Gesundheitsprüfungen durch, noch erheben wir Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen.

Der Krankenkassenwechsel kann sich lohnen, wenn Sie bei der neuen Krankenkasse entweder einen niedrigeren Zusatzbeitrag zahlen oder mehr Zusatzleistungen erhalten, die Ihren Bedürfnissen besser entsprechen. Falls Ihre Krankenversicherung die Erhöhung des Zusatzbeitrages ankündigt, sollten Sie prüfen, ob es sich lohnt, die Krankenkasse zu wechseln – denn in diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Die IKK Südwest bietet Ihnen attraktive Zusatzleistungen und Bonusprogramme, um Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Krankenkassenwechsel – Fristen und Ablauf

Für alle, die zur IKK Südwest wechseln möchten

Als Mitglied können Sie Ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, wenn

  • Sie bereits 12 Monate Mitglied bei einer Krankenkasse waren (= Bindungsfrist).
  • Ihre Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöht (Sonderkündigungsrecht, ungeachtet der Bindungsfrist von 12 Monaten).
  • Sie den Arbeitgeber wechseln oder ein anderer versicherungsrechtlicher Status erfolgt (Ausbildungsbeginn, Renteneintritt, Beginn der Selbstständigkeit, Beginn der Arbeitslosigkeit).

Grundsätzlich gilt beim Krankenkassenwechsel eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, wenn Sie die Bindungsfrist von 12 Monaten erfüllt haben. In bestimmten Situationen kann die Bindungsfrist allerdings entfallen, siehe Was ist die Bindungsfrist?

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weil Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht hat, können Sie bis zum Ablauf des Monats kündigen, ab dem der Zusatzbeitragssatz erhöht wird.

Pflicht- und freiwillige Mitglieder sind nach einem Krankenkassenwechsel 12 Monate an ihre Krankenkasse gebunden (Bindungsfrist). Für die Berechnung ist die nach dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft zurückgelegte Zeit zu berücksichtigen. Unterbrechungen der Mitgliedschaft führen zur Beendigung der allgemeinen Bindungsfrist.

Besonderheit: Wenn Sie einen Wahltarif mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, dann ist eine besondere Bindungsfrist von bis zu drei Jahren zu berücksichtigen.

Ausnahmen: Wann ist die 12-Monatige Bindungsfrist nicht einzuhalten?

  • Sofortiges Krankenkassenwahlrecht zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel (innerhalb der ersten 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn)
  • Bei Kündigung im Rahmen des Sonderkündigungsrechts.
  • Wenn die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung erfüllt sind und Sie in eine Familienversicherung wechseln möchten.
  • Wenn Sie als freiwilliges Mitglied aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln wollen, gilt die Bindungsfrist nicht. Allerdings ist die zweimonatige Kündigungsfrist zu berücksichtigen.

Erhebt Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie einen erhobenen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann in diesen Fällen bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Auch in diesem Fall können wir für Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen. Eine eventuell bestehende 12-monatige Bindungsfrist ist nicht zu beachten. Die Kündigungsfrist von 2 Monaten bleibt jedoch bestehen. Der Zusatzbeitrag ist bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu zahlen.

Eine Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn Sie uns wählen. Um den Rest kümmern wir uns.

Wir teilen Ihnen mit, wenn der Wechsel zur IKK Südwest erfolgreich vollzogen ist und wann Ihr Versicherungsschutz bei uns beginnt. Ihrem Arbeitgeber (beziehungsweise der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung) müssen Sie lediglich formlos mitteilen, dass Sie die Krankenkasse gewechselt haben. Wir übermitteln der jeweiligen Stelle nach erfolgter Anmeldung eine elektronische Mitgliedsbescheinigung. Von Ihrer vorherigen Krankenversicherung erhalten Sie keine Kündigungsbestätigung.

Eine formlose Mitteilung des Krankenkassenwechsels an Ihren Arbeitgeber ist ausreichend. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über den Wechsel zur IKK Südwest. Gleiches gilt für die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung, wenn Sie hierüber eine Leistung beziehen.

Versicherungsstatus und Behandlungen

Für einen reibungslosen Übergang beim Wechsel

Sie haben den Arbeitgeber gewechselt? Wenn Sie eine neue Arbeit aufnehmen, teilen Sie uns bitte Ihren neuen Arbeitgeber sowie die voraussichtliche Höhe des Jahresbruttogehalts und den Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns mit. Teilen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber die Kontaktdaten unserer Krankenkasse mit. Der Arbeitgeber wird Sie bei uns anmelden. Kontaktieren Sie hierzu Ihren persönlichen Kundenberater. So bleiben Sie auch weiterhin bei der IKK Südwest krankenversichert.

Nach persönlichem Kundenberater suchen:

Ja, begonnene Behandlungen laufen nach einem Wechsel bei der neuen Krankenkasse weiter. Informieren Sie Ihre neue Krankenversicherung umgehend über die laufende Behandlung, da sie die Kosten trägt.

Genehmigte, aber noch nicht begonnene Behandlungen müssen bei der neuen Krankenversicherung neu beantragt und von ihr genehmigt werden.

Hilfsmittel, zum Beispiel Rollstühle und Rollatoren, müssen Sie Ihrer alten Krankenversicherung zurückgeben, wenn Sie die Krankenkasse wechseln. Die neue Krankenkasse wird Ihnen einen gleichwertigen Ersatz liefern. Auch bei Medikamenten ist es möglich, dass die neue Krankenkasse eine gleichwertige Alternative übernimmt.

Es bestehen keine Risiken für Sie, wenn Sie die Krankenkasse wechseln. Ihr Versicherungsschutz bleibt lückenlos bestehen, weil die vorherige und die neue Krankenkasse einen nahtlosen Übergang gewährleisten. Sollte die Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenversicherung nicht zustande kommen, bleiben Sie automatisch bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Dies ist im Sozialgesetzbuch V für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich geregelt und verbindlich.

Besonderheiten für spezielle Zielgruppen

Was Studierende und Selbstständige beachten sollten

Studenten, deren Familienversicherung endet, die Mitglied einer anderen Krankenkasse sind oder die eine Beschäftigung aufnehmen, wodurch die Familienversicherung endet, können die Mitgliedschaft bei unserer IKK Südwest wählen.

Auch Studenten, die vorher bei der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren, können unsere Krankenversicherung für Studenten in Anspruch nehmen, sobald die Versicherungspflicht eintritt.

Die Krankenversicherung für Studenten wird nicht durchgeführt, wenn der Student bei der IKK Südwest familienversichert ist oder sich von der Versicherungspflicht befreien lässt und eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung nachweist.

Studierende sind in der Regel bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Haben Sie Wehrdienst oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst geleistet, verlängert sich die Familienversicherung. Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt üblicherweise sofort die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten. Für versicherungspflichtige Studenten ist der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gesetzlich festgelegt. Wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben, ist dieser zusätzlich vom Studenten zu zahlen.

Diese studentische Krankenversicherung besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung der Krankenversicherung der Studenten möglich. Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG beziehen und beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, können Sie einen Zuschuss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.

Freiwillig Versicherte, die Mitglied einer anderen Krankenkasse sind, können zu unserer IKK Südwest wechseln.

Arbeitnehmer, die wegen der Höhe ihres Jahresarbeitsentgelts zum Jahresende aus der Pflichtversicherung ausscheiden, können weiterhin bei unserer IKK Südwest als freiwilliges Mitglied versichert bleiben. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist auch für diejenigen IKK-Südwest-versicherten Arbeitnehmer möglich, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

So einfach ist der Wechsel

Mitgliedsantrag einreichen

Kündigung übernehmen wir

Sie erhalten Ihre Versichertenkarte

Mit nur einem Klick alles erledigt

Wir beraten Sie gerne

Sie möchten sich vor dem Wechsel beraten lassen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf, Ihre E-Mail oder Ihren Besuch in einem unserer Kundencenter vor Ort.

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