Osteopathie – was zahlt die Krankenkasse?

Als alternative Heilmethode wird die Osteopathie immer beliebter, weil Sie einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt und als sanfte, nicht-invasive Alternative oder Ergänzung zur Schulmedizin gilt. Osteopathie kann bei Beschwerden verschiedenster Art durch gezielte Übungen helfen – ganz ohne Medikamente – und eignet sich sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Erfahren Sie auf dieser Seite, was Osteopathie genau ist, wann sie zum Einsatz kommt und in welchem Umfang Osteopathie von der Krankenkasse bezahlt wird.
Was ist Osteopathie?
Osteopathie ist eine alternativmedizinische, ganzheitliche Behandlungsform und wird bei den unterschiedlichsten Beschwerden angewendet – von Rückenschmerzen über Migräne bis hin zu Verdauungsproblemen – auch wenn die wissenschaftliche Evidenz für viele Anwendungsbereiche noch nicht eindeutig ist. Im Rahmen der Anamnese wird der Körper als Ganzes betrachtet und so die Ursache der Beschwerden gesucht, die oftmals in einer ganz anderen Körperstelle liegen kann. Anschließend erfolgen Diagnostik und Behandlung ausschließlich mit den Händen, das heißt, es kommen keine invasiven Maßnahmen oder Medikamente zum Einsatz. Stattdessen führt der Osteopath manuelle Techniken wie Dehnungen, Mobilisationen und Massagen durch. Ziel ist es, Spannungen zu reduzieren, die Beweglichkeit zu verbessern und die körpereigene Regulation zu unterstützen.
Wichtig: Der Beruf des Osteopathen ist in Deutschland nicht berufsrechtlich geschützt. Qualifizierte Osteopathen in Ihrer Nähe, die den Qualitätsanforderungen unseres IKK Gesundheitskontos entsprechen, finden Sie über unsere Leistungserbringersuche.
So läuft eine osteopathische Behandlung ab
1. Anamnese
Zu Beginn einer osteopathischen Behandlung führt der Osteopath zunächst ein Gespräch und informiert sich ausführlich über die Beschwerden, mögliche Vorerkrankungen und potenzielle Auslöser, um ein umfassendes Bild des Gesundheitszustands zu erhalten.
2. Untersuchung
Im nächsten Schritt prüft der Osteopath das Gewebe sowie die Beweglichkeit der Gelenke und Faszien und tastet den Körper vorsichtig ab – nicht nur dort, wo die Beschwerden auftreten, sondern auch andere Körperpartien, die damit in Zusammenhang stehen könnten. Dadurch kann der Osteopath beispielsweise Blockaden oder Verspannungen aufspüren, die die Beschwerden auslösen. Die Ursache kann durchaus an einer ganz anderen Körperstelle zu finden sein, weil innerhalb des Körpers alles miteinander verknüpft ist – hier zeigt sich der ganzheitliche Ansatz der Osteopathie.
3. Behandlung
Nun beginnt der Osteopath mit der individuell auf die Beschwerden abgestimmten Behandlung – mit sanften Grifftechniken, Dehnübungen oder Massagen lockert er Verspannungen, verbessert die Beweglichkeit und hilft dem Körper, seine Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Hierbei tauscht sich der Osteopath immer mit dem Patienten aus, um Übungen ggf. zu intensivieren, abzuschwächen oder anzupassen.
4. Beratung
Zum Schluss einer osteopathischen Behandlung geben viele Osteopathen Ratschläge für den Alltag und empfehlen Übungen, die man selbst durchführen kann, um den Heilungsprozess zu unterstützen.
Osteopathie bei Babys und Kleinkindern
Bei Kleinkindern und Babys ist Osteopathie oftmals besonders wertvoll. Denn da der Nachwuchs sich noch nicht mitteilen kann, wissen Eltern manchmal nicht, was Ihrem Kind fehlt. Ein Osteopath kann die Ursache der Beschwerde hingegen ermitteln, indem er Blockaden im Körper mit den Händen ertastet. So können auch Geburtstraumata, Entwicklungsprobleme und Wachstumsschmerzen effektiv behandelt werden. Ein weiterer Vorteil der Osteopathie: Sie ermöglicht es, Beschwerden auf sehr sanfte Weise zu lindern, da weder Medikamente noch invasive Eingriffe vorgenommen werden.
Bei bestimmten chronischen oder neurologischen Erkrankungen wie ADHS oder dem Down-Syndrom kann Osteopathie ergänzend zur medizinischen Behandlung eingesetzt werden. Eine heilende Wirkung ist wissenschaftlich jedoch nicht belegt.
Wird Osteopathie von der Krankenkasse bezahlt?
Die Kosten für Osteopathie werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen anteilig erstattet. Die IKK Südwest übernimmt pro Versicherten und Kalenderjahr die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Neu seit dem 1. Januar 2025: Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre erstatten wir die Kosten für insgesamt bis zu zehn Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 40 Euro je Sitzung.
Bevor die Osteopathie von Ihrer Krankenkasse anteilig bezahlt wird, müssen Sie die Rechnung in gesamter Höhe jedoch zunächst selbst begleichen. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei der IKK Südwest ein und erhalten eine Erstattung über oben genannten Beträge.
Voraussetzungen – wann wird Osteopathie von der Krankenkasse bezahlt?
Damit die IKK Südwest die Kosten für die Osteopathie anteilig übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nutzung im Rahmen des IKK Gesundheitskontos
- qualitätsgesicherte Behandlung durch einen Osteopathen entsprechend der Satzung des IKK Südwest (§ 10 Abs. 2)
Es ist immer empfehlenswert, bei Beschwerden zunächst Ihren behandelnden Arzt aufzusuchen, um mögliche Krankheitsbilder abzuklären. In der Praxis können Sie sich die Osteopathie auf Privatrezept verschreiben lassen.
Weitere Informationen zur Kostenübernahme bei Osteopathie und zu den Qualitätsanforderungen der Osteopathen erhalten Sie auf unserer Fachseite Alternative Heilmethoden.

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