Krankenhausbehandlung – Sicher und Vertrauenswürdig

Schwerwiegende Erkrankungen oder die Genesung nach einem Unfall sind häufig mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden. Auch in einem solchen Fall können Sie sich auf Ihre IKK Südwest verlassen. Müssen Sie ins Krankenhaus, übernimmt die IKK Südwest die Kosten für die Behandlung und die Pflege. Und zwar so oft und so lange, wie es nötig ist. In Ihrem Interesse sorgt die IKK Südwest dafür, dass Sie genau die Krankenhausbehandlung erhalten, die Sie brauchen. Dafür hat die IKK Südwest ein spezielles Krankenhaus-Fallmanagement entwickelt.

Auswahl der geeigneten Einrichtung für Ihre Krankenhausbehandlung

Wenn Ihr Arzt zu dem Schluss kommt, dass eine Krankenhausbehandlung mit stationärem Aufenthalt notwendig ist, beispielsweise für eine Operation oder um auf bestimmte Medikamente eingestellt zu werden, wird er ein Einweisungsformular für Sie ausfüllen. Der Arzt berät Sie auch bei der Auswahl des geeigneten Krankenhauses. Nach Fachgebieten oder einer passenden Klinik für Ihre Behandlung können Sie auch im Deutschen Krankenhaus Verzeichnis suchen.

Bei der Aufnahme im Krankenhaus legen Sie dann die Einweisung und Ihre Gesundheitskarte vor. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Klinik und der IKK Südwest.

Ihr Anspruch auf die Art der Unterbringung richtet sich nach dem Standard des jeweiligen Krankenhauses: Verfügt eine Klinik nur über Ein- oder Zweibettzimmer, darf sie für die Unterbringung im Zweibettzimmer keine gesonderten Zuschläge von Ihnen fordern.

Gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil: Zuzahlungen für die Krankenhausbehandlung

Bei einer Krankenhausbehandlung müssen Sie pro Tag einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Euro leisten. Jedoch nur für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Dauert ein Krankenhausaufenthalt länger oder müssen Sie mehrmals innerhalb eines Jahres ins Krankenhaus, entfällt die Zuzahlung ab dem 29. Tag. Den Eigenanteil zahlen Sie direkt im Krankenhaus. Lassen Sie sich Ihren Eigenanteil auf jeden Fall quittieren. Auch die Zuzahlung im Krankenhaus wird, wie auch zum Beispiel der Eigenanteil bei Medikamenten, auf die Höchstgrenze der zu leistenden Zuzahlungen für das jeweilige Kalenderjahr angerechnet.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren muss im Krankenhaus nichts zugezahlt werden. Auch wenn der 18. Geburtstag in die Zeit eines Krankenhausaufenthalts fällt, wird für die anschließenden Behandlungstage keine Zuzahlung erhoben. Bei Entbindungen müssen Sie für Krankenhausaufenthalte ebenfalls keine Zuzahlung entrichten.

Mitaufnahme von Angehörigen bei einer Krankenhausbehandlung

Für Kinder ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt eine große seelische Belastung. In bestimmten Fällen kann deshalb ein Elternteil mit in die Klinik aufgenommen werden, ohne dass der Familie dadurch Kosten entstehen. Die Eltern können so besser in die Therapie miteinbezogen werden und das Kind hat eine vertraute Person in unmittelbarer Nähe. Voraussetzung ist, dass der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Bei Bedarf können auch die Mitarbeiter der Kundencenter vor Ort die Mitaufnahme von Mutter oder Vater mit dem Krankenhaus klären.

Auf unserer Fachseite finden Sie weitere Informationen zum Rooming-In.

Ambulante Behandlung

Ein Klinikaufenthalt ist immer unangenehm: Sie werden aus Ihrer gewohnten Umgebung gerissen und von Ihrer Familie getrennt. Erholung, zum Beispiel von einer Operation, kann unter Umständen zu Hause besser gelingen. Für viele Behandlungen ist ein Krankenhausaufenthalt auch gar nicht nötig, stattdessen kann die Genesung und die erforderliche Nachbehandlung auch genauso gut ambulant erfolgen.

Deshalb setzt sich die IKK Südwest für eine Förderung des ambulanten Operierens ein. Viele kleinere Operationen, zum Beispiel an Händen und Füßen oder die Beseitigung von Krampfadern, können in einer Arztpraxis oder ambulant im Krankenhaus durchgeführt werden. Der Patient kann dann schon einige Stunden später nach Hause gehen.

Damit Sie früher nach Hause können

Wer liegt schon gerne länger im Krankenhaus als nötig? Wenn Sie nach einer Operation noch ärztlich behandelt werden müssen und nicht so fit sind, dass Sie sich alleine zu Hause versorgen können, müssen Sie nicht unbedingt in der Klinik bleiben. In solchen Situationen sorgt die IKK Südwest für die nötige Pflege zu Hause. Die Pflege übernimmt ein Pflegedienst. Weitere Informationen zur häuslichen Krankenpflege finden Sie auf unserer Seite Häusliche Krankenpflege.

Zudem bietet die IKK Südwest in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern ein Entlassmanagement an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Entlassmanagement der IKK Südwest.

IKK Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.