Krankengeld

Krankengeld zur finanziellen Absicherung bei längerer Krankheit

Schwerwiegende Erkrankungen oder die Genesung nach einem Unfall sind häufig mit einem Krankenhausaufenthalt und längeren Ausfallzeiten am Arbeitsplatz verbunden. Auch hier springt die IKK Südwest mit einer Kostenübernahme ein. Wenn bei einer langen Krankheit die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausläuft, zahlt die IKK Südwest Krankengeld – unabhängig davon, ob ein Klinikaufenthalt nötig ist oder nicht. Auf dieser Seite informieren wir Sie in ausführlicher Weise rund um die vielen verschiedenen Aspekte des Krankengelds. Von den Voraussetzungen über Fragen der Auszahlung bis hin zum Umgang mit dem Finanzamt.

Ab wann Sie Krankengeld erhalten

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall arbeitsunfähig werden – das heißt, wenn Ihr Arzt Sie krankschreibt – muss Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn beziehungsweise Ihr Gehalt in voller Höhe weiterzahlen.

Diese sogenannte Entgeltfortzahlung ist jedoch auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt.

Wenn Sie länger krank sind oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, zahlt Ihnen die IKK Südwest Krankengeld.

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag: Dieser liegt in 2024 bei 120,75 Euro pro Tag. Vom Krankengeld sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Fragen und Antworten zum Krankengeld

Als Voraussetzung für die Zahlung des Krankengeldes benötigt die IKK Südwest einen Nachweis Ihrer durchgängigen Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird seit dem 1. Oktober 2021 als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von den Arztpraxen automatisiert an die IKK Südwest übermittelt. Sollte eine elektronische Übermittlung der eAU durch Ihren Arzt nicht möglich sein, wird Ihnen die Praxis die Krankmeldung weiterhin in Papierform aushändigen. Bitte reichen Sie diese innerhalb von einer Woche bei uns ein.

Die Krankmeldung können Sie ganz bequem und sicher über unsere Online-Geschäftsstelle beziehungsweise IKK Südwest-App hochladen.

Alternativ können Sie uns die Krankmeldung auch per

  • E-Mail: info@ikk-sw.de
  • Post: IKK Südwest, 66098 Saarbrücken zukommen lassen.

Es ist nicht notwendig, dass Sie die Krankmeldung im Original vorlegen.

Die Überweisung des Krankengeldes erfolgt auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Bankverbindung immer unverzüglich schriftlich mit. Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt rückwirkend bis zum Tag der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt. Die Auszahlung erfolgt über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und endet zusammen mit dieser.

Die Höhe des Krankengeldbetrages hängt davon ab, ob Sie Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Einkommen sind oder Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen. Auch Selbstständige können Anspruch auf Krankengeld wählen, welches aus den letzten Beitragseinstufungen berechnet wird. Egal ob Arbeitnehmer/in, arbeitslos oder selbstständig tätig, nach unserer Berechnung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die Höhe Ihres Krankengeldes.

Arbeitnehmer

Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen beträgt das Krankengeld 70 Prozent vom letzten Bruttogehalt, jedoch höchstens 90 Prozent vom Nettogehalt. Grundsätzlich gilt, dass für die Krankengeldberechnung der Entgeltabrechnungszeitraum zu berücksichtigen ist, welcher vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und abgerechnet ist.

Bei der Berechnung Ihres Krankengeldes berücksichtigen wir auch beitragspflichtige Einmalzahlungen, jedoch keine gezahlten lohnsteuerfreien Zuschläge. Das Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Erhalten Sie Krankengeld für einen vollen Kalendermonat, so wird dieser immer mit 30 Tagen angesetzt. Bei Teilmonaten werden die tatsächlichen Kalendertage des Monats berücksichtigt. Kalendertäglich kann das Krankengeld maximal 120,75 Euro brutto (Höchstbetrag für 2024) betragen. Nach Berechnung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die Höhe Ihres Krankengeldes.

Krankengeldrechner

Mit unserem Krankengeldrechner können Sie Ihr Krankengeld berechnen. Geben Sie hierzu zuerst unter „Berechnung für“ den gewünschten Zeitraum an, für welchen Sie Ihr Krankengeld berechnen möchten. Starten Sie den Krankengeldrechner, indem Sie den Button “Inhalt laden” klicken.

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Arbeitslose

Haben Sie zuletzt Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen, so erhalten Sie als Krankengeld den Betrag des Arbeitslosengeldes I oder des Arbeitslosengeldes bei Weiterbildung. Aufgrund des Zusatzbeitrages für Kinderlose in der Pflegeversicherung kann der Krankengeldbetrag geringfügig niedriger sein als Ihr Arbeitslosengeld. Nach Berechnung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die Höhe Ihres Krankengeldes.

Selbstständige

Das Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Maximal beträgt es 120,75 Euro (Höchstbetrag für 2024). War Ihr tatsächliches Einkommen niedriger, wird Ihr Krankengeld entsprechend angepasst. Bei negativem Arbeitseinkommen kann kein Krankengeld gezahlt werden, da kein Einkommen ersetzt werden muss. Nach Berechnung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die Höhe Ihres Krankengeldes.

  • Arbeitnehmer
    Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir fordern Ihre Einkommenshöhe direkt bei Ihrem Arbeitgeber an und berechnen Ihr Krankengeld.
  • Arbeitslose
    Bitte reichen Sie uns Ihre Mitteilung über das Ende des Leistungsbezuges (Aufhebungsbescheid) ein. So können wir das Krankengeld schnellstmöglich berechnen. Den Bescheid erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit
  • Selbstständige
    Grundsätzlich wird das Krankengeld aus der letzten Beitragseinstufung berechnet. Gegebenenfalls kann es aber erforderlich sein, dass wir zusätzlich den letzten Steuerbescheid beziehungsweise eine Gewinn- und Ver­lust­rech­nun­g oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zur Berechnung des Krankengeldes benötigen. Hierüber wird Sie Ihr Kundenberater informieren.

Beim Bezug von Krankengeld handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten. Wenn Sie vorher Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt haben, werden wir auch während Ihres Krankengeldbezuges die entsprechenden Beiträge abführen. Diesen Service übernimmt die IKK Südwest für Sie. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Die Beiträge werden anteilig von Ihnen sowie unserer Krankenkasse aufgebracht. Krankenversicherungsbeiträge müssen Sie während des Krankengeldbezuges nicht zahlen. Sie sind arbeitslos, selbstständig, Künstler oder Publizist? Für Sie gelten besondere Regelungen. Gerne informiert Sie hierzu Ihr Kundenberater.

Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld bekommen. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert dies nicht die Zahlung von Krankengeld.

Auf die 78 Wochen werden auch Zeiten angerechnet, in denen das Krankengeld ruht (zum Beispiel wegen Entgeltfortzahlung oder während Rehamaßnahmen).

Bevor Ihr Anspruch abläuft, senden wir Ihnen frühzeitig und unaufgefordert eine Mitteilung zu.

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Krankengeld ab dem Tag, an dem der Arzt dies ärztlich festgestellt hat. Dies gilt auch bei stationären Aufenthalten.

Meist erhalten Sie das Krankengeld allerdings erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, da zuvor der Arbeitgeber für sechs Wochen Entgeltfortzahlung leistet. Sollten Sie schon vorher wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig gewesen sein, kann die aktuelle Entgeltfortzahlung kürzer ausfallen.

Hinweis: Im Falle eines Arbeitsunfalles ist die zuständige Berufsgenossenschaft in der Leistungspflicht. Wir zahlen Ihnen das Verletztengeld lediglich im Auftrag aus.

Sie erhalten auch nach Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich weiterhin Krankengeld von der IKK Südwest. Ihre Mitgliedschaft bleibt aufgrund des Krankengeldbezuges weiter erhalten, solange die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt wird. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Kundenberater.

Die Krankmeldung besteht aus mehreren Teilen, die einerseits zur Weiterleitung an Ihren Arbeitgeber und andererseits zum Verbleib in Ihren Unterlagen bestimmt sind. 

Nimmt Ihre ärztliche Praxis noch nicht am eAU-Verfahren teil oder sollte der elektronische Versand einmal nicht klappen, bekommen Sie zusätzlich noch die Bescheinigung “zur Vorlage bei der Krankenkasse” ausgehändigt. Diese können Sie per Post, per Mail oder ganz bequem und sicher über Ihre Online-Geschäftsstelle beziehungsweise Ihre IKK Südwest-App einreichen. Es ist dann nicht notwendig, dass Sie die Krankmeldung im Original einreichen.

Alternativ können Sie uns die Krankmeldung auch per

  • E-Mail: info@ikk-sw.de
  • Post: IKK Südwest, 66098 Saarbrücken zukommen lassen.

Es ist nicht notwendig, dass Sie die Krankmeldung im Original einreichen.

Wir zahlen Ihnen Ihr Krankengeld direkt nach Eingang Ihrer Krankmeldung rückwirkend bis zum Tag der Ausstellung (Festgestellt am) durch den Arzt, maximal jedoch bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit. Viele Ärzte senden uns bereits die Krankmeldung elektronisch zu. Sie müssen uns dann nichts mehr selbst einreichen.

Eine Ansicht der Arbeitsunfähgikeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeit wurde am 13.11.2023 ärztlich festgestellt. Bei fristgerechter Einreichung der Krankmeldung bei der IKK Südwest wird das Krankengeld bis zum 13.11.2023 ausgezahlt (auch wenn die Arbeitsunfähigkeit bis voraussichtlich 08.12.2023 attestiert wurde).

Sobald Sie uns weitere (fristgerechte) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen, zahlen wir weiter bis zum Feststellungsdatum.

Zum Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie eine Endbescheinigung durch den Arzt, die gesondert gekennzeichnet wird.

Beispielansicht einer Endbescheinigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat der Arzt jeweils auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bestätigen.

Bitte beachten Sie, dass für Zeiträume, in denen die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos vom behandelnden Arzt festgestellt wird (dass heißt spätestens an dem Werktag, der auf den letzten Tag der aktuellen Arbeitsunfähigkeit folgt), kein Krankengeld ausgezahlt werden kann.

Dies gilt auch bei weiterer Arbeitsunfähigkeit nach abgeschlossener Behandlung in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationsklinik.

Hinweis: Falls Ihr behandelnder Arzt im Urlaub ist, suchen Sie bitte eine Vertretung auf.

Ja, die IKK Südwest meldet jährlich dem Finanzamt auf elektronischem Weg die Höhe und den Zeitraum der jeweiligen Entgeltersatzleistung. Hierzu zählen Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kinderpflegekrankengeld oder Verletztengeld.

Diese Übermittlung muss immer bis zum 28. Februar des Folgejahres erfolgen. Sie erhalten anschließend von der IKK Südwest zeitnah und unaufgefordert eine schriftliche Information per Post über die gemeldeten Daten.

Sofern Sie innerhalb der ersten vier Wochen der Beschäftigung erkranken und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig innerhalb einer Woche bei der IKK Südwest einreichen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld.

Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Kundenberater.

Die stufenweise Wiedereingliederung soll es arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ermöglichen, Schritt für Schritt die normale Arbeitsbelastung zu erreichen, mit dem Ziel, die volle Arbeitsfähigkeit am bisherigen Arbeitsplatz zu erreichen.

Hierzu stimmen Sie sich zunächst mit Ihrem Arzt und Arbeitgeber über den Zeitraum und die tägliche Belastung während der Wiedereingliederung ab (Muster 20).

Bitte reichen Sie den vom Arbeitergeber bestätigten Plan bei uns vor Beginn der Wiedereingliederungsmaßnahme zur weiteren Bearbeitung ein.

Während der stufenweisen Wiedereingliederung sind Sie weiterhin arbeitsunfähig krank. Sie erhalten auch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt. Daher bleibt Ihr Krankengeldanspruch erhalten.

Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber anteilig Gehalt bekommen, verringert sich das Krankengeld entsprechend.

Sofern die stufenweise Wiedereingliederung im Anschluss an eine Rehamaßnahme erfolgt, kann auch weiterhin Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger ausgezahlt werden.

Beim Bezug folgender Renten erhalten Sie kein Krankengeld:

  • Vollrente wegen Alters
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
  • Ruhegehalt

Sollte Ihnen eine dieser Renten während des Bezuges von Krankengeld bewilligt werden, wird Ihnen dieses fortan nicht mehr ausgezahlt.

Bei Bewilligung einer Teilrente beziehungsweise einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird Ihr Krankengeld gekürzt weitergezahlt.

Sofern Sie eine ausländische Rente beziehen, teilen Sie uns dies bitte mit.

Sofern die Rehabilitationsmaßnahme durch die Deutsche Rentenversicherung bewilligt wurde und Sie rentenversicherungspflichtig sind, können Sie Übergangsgeld durch die Rentenversicherung erhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Für die Zeit des Übergangsgeldbezuges ruht Ihr Krankengeldanspruch.

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