Alternativmedizin
Alternative Heilmethoden, die sich als Alternative oder Ergänzung zur Schulmedizin verstehen, gehören in der Regel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wir von der IKK Südwest möchten unseren Versicherten jedoch stets die bestmögliche Versorgung für ihre Gesundheit bieten – und da gehören für uns auch alternative Heilmethoden dazu.
Klinische Studien nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards konnten bei der Behandlung von Krankheiten bisher keine über den Placebo-Effekt hinausgehende Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel nachweisen. Und so gibt es nur wenige Therapierichtungen, über die so viel diskutiert wird, wie über die Homöopathie und insbesondere homöopathische Arzneimittel. Dabei ist Homöopathie nicht mit Naturheilkunde gleichzusetzen.
Trotz fehlender Nachweise zu Wirksamkeit und Nutzen nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards, die wir üblicherweise für eine Kostenübernahme voraussetzen, ist Homöopathie als besondere Therapierichtung nicht grundsätzlich von der Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.
Wir unterstützen Sie bei den nachfolgend aufgeführten Leistungen der Homöopathie, sonstigen Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis, der Osteopathie und Chirotherapie sowie nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Leistung nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist.
Homöopathie/Sonstige Naturheilverfahren
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr für folgende Leistungen die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung:
- Erstanamnese
- Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl
- Folgeanamnese und Beratung
Um die oben genannten Leistungen im Bereich Homöopathie erstatten bzw. bezuschussen zu können, muss die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden.
Sofern Sie sich bereits für einen Homöopathen entschieden haben, rufen Sie uns an – kostenfrei unter 0800/0 119 119. Wir beraten Sie gerne, ob dieser den geforderten Qualitätskriterien entspricht.
Diese Organisationen unterstützen auch bei der Suche nach einem Homöopathen:
- DZVhÄ, Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte
- BKHD, Eintrag im Therapeutenregister der Qualitätskonferenz des Bundes klassischer Homöopathen Deutschlands e. V.
- SHZ, Stiftung Homöopathie-Zertifikat
Im ARD-Nachtmagazin wird die Wirkung von Homöopathie und die Kritik aus naturwissenschaftlicher Sicht erklärt.
Im Rahmen des IKK Gesundheitskontos können die Kosten für bspw. folgende Leistungen im Bereich des Naturheilverfahrens erstattet werden:
- Akupunktur (bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder Gonarthrose)
- Anamnese/Beratung/Untersuchung
- Anthroposophische Medizin
- Aromatherapie
- Ayurveda
- Biochemie nach Schüssler
- Blutuntersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein usw. (Dunkelfeldmikroskopie)
- Carcinochrom-Reaktion
- Elektrotherapie
- Elementar-Therapie
- Feldenkrais-Methode
- Hautwiderstandsmessung
- Homöosiniatrie
- Inhalationen
- Irisdiagnostik (Augendiagnostik)
- Isopathie
- Kinesiologie
- Krankengymnastik mit Übungsbehandlungen
- Laborleistungen
- Lichttherapie
- Lymphdrainage
- Massagen (Bindegewebs- und Colonmassage, Klassische Massagetherapie, Periost-, Reflexzonenmassage, Segment- und Unterwasserdruckstrahlmassage)
- Neuraltherapie (Segment- und Maximaldiagnostik)
- Nosodentherapie
- Organotherapie (einschließlich Enzym-, Thymus- und Zelltherapie)
- Orthomolekulare Medizin
- Packungen
- Phytotherapie
- Qigong
- Quaddelbehandlungen (Intrakutane Reiztherapie)
- Spagyrik
- Thermotherapie (Wärmebehandlungen)
- Tuina
Um die genannten Leistungen im Bereich Naturheilverfahren erstatten zu können, muss die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer (z. B. Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut) durchgeführt werden. Leistungen, die durch einen Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis durchgeführt werden, bedürfen der vorherigen Verordnung durch eine dazu berechtigte Person (zum Beispiel Arzt, Heilpraktiker).
Sofern Sie sich bereits für einen Leistungserbringer entschieden haben, rufen Sie uns an – kostenfrei unter 0800/0 119 119. Wir beraten Sie gerne, ob dieser den geforderten Qualitätskriterien entspricht.
Diese Organisationen unterstützen auch bei der Suche nach einem Leistungserbringer:
- BDH, Bund Deutscher Heilpraktiker e. V.
- BDHN, Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e. V.
- BSH, Berufsverband Saarländischer Heilpraktiker
- DAGC, Deutsch-Amerikanische Gesellschaft für Chiropraktik e. V.
- DCG GCA, Deutsche Chiropraktoren-Gesellschaft e. V.
- FDH, Fachverband Deutscher Heilpraktiker e. V.
- FH, Freie Heilpraktiker e. V.
- UDH, Union Deutscher Heilpraktiker e. V.
- UDH, Union Deutscher Heilpraktiker Landesverband Hessen e.V.
- VDH, Verband Deutscher Heilpraktiker e. V.
- VHD, Verband Heilpraktiker Deutschland e. V.
- VUH, Verband Unabhängiger Heilpraktiker e. V.
Ihre Fragen rund um das IKK Gesundheitskonto, der Erstattungsfähigkeit einzelner Leistungen sowie zur Einreichung der Ihnen entstandenen Kosten beantworten wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie einfach Ihren persönlichen Kundenberater oder besuchen Sie uns in Ihrem Kundencenter vor Ort.
Osteopathie/Chirotherapie
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Osteopathie/Chirotherapie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Viele Therapeuten bieten osteopathische Dienste an. Sie haben bereits einen Osteopathen oder sind auf der Suche? Um zu erfahren, welcher Osteopath die Kriterien im Rahmen unseres IKK Gesundheitskontos erfüllt, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne – kostenfrei unter 0800/0 119 119.
Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel
Wir erstatten die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Erstattung der Kosten erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke und gilt für alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften unter die Apothekenpflicht fallen:
- Phytotherapie
- Homöopathie
- Anthroposophie
Bei der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) handelt es sich um echte Naturheilmittel.
Homöopathische und die weniger bekannten anthroposophischen Arzneimittel können dagegen aus unterschiedlichen Ursprungswirkstoffen hergestellt sein und werden in der Regel in potenzierter Form verabreicht. Diese Mittel sind nicht mit Naturheilverfahren gleichzusetzen. Insbesondere hoch potenzierte homöopatische Arzneimittel – sogenannte Globuli – sind umstritten. Bis zum heutigen Tage gibt es für solche Globuli keine Wirksamkeitsnachweise (Evidenz) über den Placeboeffekt hinaus. Ein Patient kann sich nicht auf eine Wirkung verlassen.
Ihre Fragen rund um das IKK Gesundheitskonto, der Erstattungsfähigkeit einzelner Leistungen sowie zur Einreichung der Ihnen entstandenen Kosten beantworten wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie einfach Ihren persönlichen Kundenberater oder besuchen Sie uns in Ihrem Kundencenter vor Ort.