Alternative Heilmethoden
Unter den allgemeinen Begriff der alternativen Heilmethoden fallen verschiedenste Heilverfahren. Im Gegensatz zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin bedienen sich alternative Heilmethoden weitgehend ganzheitlicher und natürlicher Verfahren. Die alternativen Heilmethoden, auch Alternativmedizin genannt, und die Schulmedizin können sich ergänzen.
IKK Südwest übernimmt Kostenanteile für alternative Heilmethoden
Mit dem IKK Gesundheitskonto können Mitglieder der IKK Südwest Leistungen der Alternativmedizin in Anspruch nehmen. Sie bezahlen die Kosten für Ihre Gesundheitsleistung zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die quittierte Rechnung bei uns ein und wir überweisen Ihnen den entsprechenden Zuschuss. Entscheidend für die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung ist das Datum der Leistungsinanspruchnahme.
Sofern Sie sich bereits für einen Leistungserbringer entschieden haben, rufen Sie uns an – kostenfrei unter 0800/0 119 119. Wir beraten Sie gerne, ob dieser den geforderten Qualitätskriterien entspricht.
- Homöopathie – Voraussetzung für die Kostenübernahme
Umfang der homöopathischen Versorgung/Behandlung:
- Umfassende Erstanamnese
- Homöopathische Analyse inklusive Arzneimittelauswahl
- Folgeanamnese
- Beratung
Obwohl bis zum heutigen Tage für homöopathische Arzneimittel keine Wirksamkeitsnachweise (Evidenz) erbracht werden konnten, gibt es Ärzte und Patienten, die davon überzeugt sind. Und so gibt es nur wenige Therapierichtungen, über die so viel diskutiert wird, wie über die Homöopathie und insbesondere homöopathische Arzneimittel. Dabei ist Homöopathie nicht mit Naturheilkunde gleichzusetzen.
Trotz fehlender Nachweise zu Wirksamkeit und Nutzen, die wir üblicherweise für eine Kostenübernahme voraussetzen, ist Homöopathie als besondere Therapierichtung nicht grundsätzlich von der Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Daher erstatten wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel (sogenannte Globuli).
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird.
- Kostenbeteiligung für viele Naturheilverfahren
Natürliche Heilmethoden werden immer beliebter. Verließ man sich in den letzten Jahren fast nur noch auf technisch anspruchsvolle oder chemische Behandlungen, so setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass sich leichtere Erkrankungen auch auf natürliche Weise heilen lassen. Als natürliche Heilmethoden bezeichnet man Methoden, die von der Natur vorgegebene Mittel und Methoden zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten nutzen.
Die Kostenbeteiligung beschränkt sich auf bestimmte Leistungen. Folgende Maßnahmen kommen unter anderem in Betracht:
- Phytotherapeutische Medizin (Pflanzenheilkunde)
- Ayurveda
- Elektrotherapie
- Biochemie nach Schüssler
- Qigong
- Chirotherapie
Die Chirotherapie kann den Naturheilverfahren zugeordnet werden und wird als „die Kunst, mit Handgriffen zu heilen“ bezeichnet. Mittlerweile ist diese Therapie als feste Form innerhalb der Orthopädie etabliert. Chirotherapie kann bei folgenden Beschwerden eingesetzt werden:
- Beschwerden im Brustkorbbereich mit Atemfunktionsstörungen
- Erkrankungen, die ursächlich auf einer Blockierung der Wirbelsäule oder der Gelenke beruhen
- Knie- und Hüftarthrosen
- Kreuz- oder Leistenschmerzen
- Muskelverspannungen
- Nacken- und Kopfschmerzen
- Rückenschmerzen
- Tennisarm
Weitere Informationen zur Chirotherapie, wie beispielsweise zur Kostenübernahme erhalten Sie auf der Seite Alternativmedizin. Bei Patienten, die bereits einen Bandscheibenvorfall hatten, ist von einer Chirotherapie generell abzuraten. Hier klärt Sie Ihr behandelnder Orthopäde gerne über alternative Methoden auf. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird.
- Osteopathie – Anteilige Kostenübernahme der IKK Südwest
Die Osteopathie versteht sich als Bindeglied zwischen Schulmedizin und den alternativen Heilmethoden und möchte die Beweglichkeit der Gewebe im gesamten Organismus erreichen. Ziel einer osteopathischen Behandlung ist es, die Blockaden, die durch eine Krankheit hervorgerufen oder aufrechterhalten werden, zu lösen.
Viele Therapeuten bieten osteopathische Dienste an. Da der Begriff in Deutschland berufsrechtlich nicht geschützt ist und nichts über die Qualifikation aussagt, achten Sie darauf, dass Ihr Osteopath den Qualitätsanforderungen unseres IKK Gesundheitskontos entspricht.
Um zu erfahren, welcher Osteopath diese Kriterien erfüllt, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne – kostenfrei unter 0800/0 119 119.
Stellen Sie sich jedoch auf jeden Fall bei Beschwerden zunächst Ihrem behandelnden Arzt vor.
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Osteopathie/Chirotherapie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
- Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel
Wir erstatten die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Originalrechnung der Apotheke und gilt für folgende Arzneimittel:
- Anthroposophie
- Homöopathie
- Phytotherapie
Die Versorgung muss durch eine Apotheke oder einen zulässigen Versandhandel für Arzneimittel erfolgen.
Sie interessieren sich für alternative Heilmethoden oder möchten mehr über Naturheilverfahren wissen? Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise gerne unterstützend zur Seite. Rufen Sie hierzu unsere kostenfreie Service-Hotline unter 0800/0 119 119 an oder senden Sie uns eine Anfrage per E-Mail. Gerne können Sie uns auch im nächstgelegenen Kundencenter der IKK Südwest besuchen.