Krankengeld

Krankengeld zur finanziellen Absicherung bei längerer Krankheit

Krankengeld

Schwerwiegende Erkrankungen oder die Genesung nach einem Unfall sind häufig mit einem Krankenhausaufenthalt und längeren Ausfallzeiten am Arbeitsplatz verbunden. Auch hier springt die IKK Südwest mit einer Kostenübernahme ein. Wenn bei einer langen Krankheit die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgebenden ausläuft, zahlt die IKK Südwest Krankengeld – unabhängig davon, ob ein Klinikaufenthalt nötig ist oder nicht. Auf dieser Seite informieren wir Sie in ausführlicher Weise rund um die vielen verschiedenen Aspekte des Krankengelds. Von den Voraussetzungen über Fragen der Auszahlung bis hin zum Umgang mit dem Finanzamt.

Ab wann Sie Krankengeld erhalten

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall arbeitsunfähig werden – das heißt, wenn Ihr Arzt/Ihre Ärztin Sie krankschreibt – muss Ihnen Ihr Arbeitgebender Ihren Lohn beziehungsweise Ihr Gehalt in voller Höhe weiterzahlen.

Diese sogenannte Entgeltfortzahlung ist jedoch auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt.

Wenn Sie länger krank sind oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, zahlt Ihnen die IKK Südwest Krankengeld.

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag: Dieser liegt in 2026 bei 135,63 Euro pro Tag. Vom Krankengeld sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Videos zum Thema Krankengeld

Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit

Krank sein ist belastend genug. Dazu tauchen oft noch Fragen zu Krankengeld und Wiedereingliederung auf.

Das erwartet Sie im Video:

  • Ihr Kundenberater oder Kundenberaterin als Ansprechpartner für die finanzielle Absicherung
  • Was sind die Aufgaben des Kundenberaters?
  • Wie kann mich der Kundenberater konkret während meiner Arbeitsunfähigkeit unterstützen?

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Krankengeldzahlung

In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige, was im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu beachten ist.

Das erwartet Sie im Video:

  • Wann wird Krankengeld gezahlt?
  • Wie lange dauert es, bis die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt?
  • Wann ist eine Wiedereingliederung sinnvoll?
  • Was ist eine Liegebescheinigung?
  • Was ist eine Endbescheinigung der Arbeitsunfähigkeit

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Grundlagen eAU

Informieren Sie sich, was Sie beachten müssen, damit bei der Krankmeldung alles reibungslos verläuft.

In diesem Video erfahren Sie:

  • Wen muss ich bei einer Krankmeldung zuerst informieren?
  • Welche Informationen benötigt mein Arbeitgeber, wenn ich mich krankmelde?
  • Ab wann benötige ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
  • Was ist eine digitale Krankschreibung (eAU)?
  • Wie bekommt der Arbeitgeber die Krankmeldung?
  • Wann stellt die Arztpraxis eine Papierbescheinigung aus

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Krankengeldanspruch

In unserem Video erfahren Sie Wissenswertes zum Thema Krankengeldanspruch.

Das erwartet Sie im Video:

  • Wie funktioniert eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgebenden?
  • Wer hat Krankengeldanspruch?
  • Was sind anrechenbare Vorerkrankungen?
  • Wie hoch ist das Krankengeld?

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Fragen und Antworten zum Krankengeld

Als Voraussetzung für die Zahlung des Krankengeldes benötigt die IKK Südwest einen Nachweis Ihrer durchgängigen Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird seit dem 1. Oktober 2021 als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von den Arztpraxen automatisiert an die IKK Südwest übermittelt. Sollte eine elektronische Übermittlung der eAU durch die Praxis nicht möglich sein, wird Ihnen die Krankmeldung weiterhin in Papierform aushändigt. Bitte reichen Sie diese innerhalb von einer Woche bei uns ein. Es ist nicht notwendig, dass Sie die Krankmeldung im Original vorlegen. Wenn Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen möchten, bieten wir Ihnen verschiedene Wege an.

Die Überweisung des Krankengeldes erfolgt auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Bankverbindung immer unverzüglich schriftlich mit. Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt rückwirkend bis zum Tag der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt/die Ärztin. Die Auszahlung erfolgt über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und endet zusammen mit dieser.

Die Höhe des Krankengeldbetrages hängt davon ab, ob Sie Arbeitnehmender mit einem regelmäßigen Einkommen sind oder Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen. Auch Selbstständige können Anspruch auf Krankengeld wählen, welches aus den letzten Beitragseinstufungen berechnet wird. Egal ob Arbeitnehmer/in, arbeitslos oder selbstständig tätig, nach unserer Berechnung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die Höhe Ihres Krankengeldes.

Arbeitnehmende

Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen beträgt das Krankengeld 70 Prozent vom letzten Bruttogehalt, jedoch höchstens 90 Prozent vom Nettogehalt. Grundsätzlich gilt, dass für die Krankengeldberechnung der Entgeltabrechnungszeitraum zu berücksichtigen ist, welcher vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und abgerechnet ist.

Bei der Berechnung Ihres Krankengeldes berücksichtigen wir auch beitragspflichtige Einmalzahlungen, jedoch keine gezahlten lohnsteuerfreien Zuschläge. Das Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Erhalten Sie Krankengeld für einen vollen Kalendermonat, so wird dieser immer mit 30 Tagen angesetzt. Bei Teilmonaten werden die tatsächlichen Kalendertage des Monats berücksichtigt. Kalendertäglich kann das Krankengeld maximal 135,63 Euro brutto (Höchstbetrag für 2026) betragen. Nach Berechnung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die Höhe Ihres Krankengeldes.

Krankengeldrechner

Mit unserem Krankengeldrechner können Sie Ihr Krankengeld berechnen. Geben Sie hierzu zuerst unter „Berechnung für“ den gewünschten Zeitraum an, für welchen Sie Ihr Krankengeld berechnen möchten. Starten Sie den Krankengeldrechner, indem Sie den Button „Inhalt laden“ klicken.

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Arbeitslose

Haben Sie zuletzt Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen, so erhalten Sie als Krankengeld den Betrag des Arbeitslosengeldes I oder des Arbeitslosengeldes bei Weiterbildung. Aufgrund des Zusatzbeitrages für Kinderlose in der Pflegeversicherung kann der Krankengeldbetrag geringfügig niedriger sein als Ihr Arbeitslosengeld. Nach Berechnung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die Höhe Ihres Krankengeldes.

Selbstständige

Das Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Maximal beträgt es 135,63 Euro (Höchstbetrag für 2026). War Ihr tatsächliches Einkommen niedriger, wird Ihr Krankengeld entsprechend angepasst. Bei negativem Arbeitseinkommen kann kein Krankengeld gezahlt werden, da kein Einkommen ersetzt werden muss. Nach Berechnung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die Höhe Ihres Krankengeldes.

  • Arbeitnehmende
    Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir fordern Ihre Einkommenshöhe direkt bei Ihrem Unternehmen an und berechnen Ihr Krankengeld.
  • Arbeitslose
    Bitte reichen Sie uns Ihre Mitteilung über das Ende des Leistungsbezuges (Aufhebungsbescheid) ein. So können wir das Krankengeld schnellstmöglich berechnen. Den Bescheid erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit
  • Selbstständige
    Grundsätzlich wird das Krankengeld aus der letzten Beitragseinstufung berechnet. Gegebenenfalls kann es aber erforderlich sein, dass wir zusätzlich den letzten Steuerbescheid beziehungsweise eine Gewinn- und Ver­lust­rech­nun­g oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zur Berechnung des Krankengeldes benötigen. Hierüber wird Sie Ihr Kundenberater/Ihre Kundenberaterin informieren.

Beim Bezug von Krankengeld handelt es sich um Pflichtbeitragszeiten. Wenn Sie vorher Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt haben, werden wir auch während Ihres Krankengeldbezuges die entsprechenden Beiträge abführen. Diesen Service übernimmt die IKK Südwest für Sie. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Die Beiträge werden anteilig von Ihnen sowie unserer Krankenkasse aufgebracht. Krankenversicherungsbeiträge müssen Sie während des Krankengeldbezuges nicht zahlen. Sie sind arbeitslos, selbstständig, Künstler/in oder Publizist/in? Für Sie gelten besondere Regelungen. Gerne informiert Sie hierzu Ihr Kundenberater beziehungsweise Ihre Kundenberaterin.

Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld bekommen. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert dies nicht die Zahlung von Krankengeld.

Auf die 78 Wochen werden auch Zeiten angerechnet, in denen das Krankengeld ruht (zum Beispiel wegen Entgeltfortzahlung oder während Rehamaßnahmen).

Bevor Ihr Anspruch abläuft, senden wir Ihnen frühzeitig und unaufgefordert eine Mitteilung zu.

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Krankengeld ab dem Tag, an dem der Arzt beziehungsweise die Ärztin dies ärztlich festgestellt hat. Dies gilt auch bei stationären Aufenthalten.

Meist erhalten Sie das Krankengeld allerdings erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, da zuvor der Arbeitgebende für sechs Wochen Entgeltfortzahlung leistet. Sollten Sie schon vorher wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig gewesen sein, kann die aktuelle Entgeltfortzahlung kürzer ausfallen.

Hinweis: Im Falle eines Arbeitsunfalles ist die zuständige Berufsgenossenschaft in der Leistungspflicht. Wir zahlen Ihnen das Verletztengeld lediglich im Auftrag aus.

Sie erhalten auch nach Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich weiterhin Krankengeld von der IKK Südwest. Ihre Mitgliedschaft bleibt aufgrund des Krankengeldbezuges weiter erhalten, solange die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt wird. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Kundenberater.

Wir zahlen Ihnen Ihr Krankengeld direkt nach Eingang Ihrer Krankmeldung rückwirkend bis zum Tag der Ausstellung (Festgestellt am) durch die Arztpraxis, maximal jedoch bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit. Viele Arztpraxen senden uns bereits die Krankmeldung elektronisch zu. Sie müssen uns dann nichts mehr selbst einreichen.

Eine Ansicht der Arbeitsunfähgikeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeit wurde am 05.11.2025 ärztlich festgestellt. Bei fristgerechter Einreichung der Krankmeldung bei der IKK Südwest wird das Krankengeld bis zum 05.11.2025 ausgezahlt (auch wenn die Arbeitsunfähigkeit bis voraussichtlich 07.12.2025 attestiert wurde).

Sobald Sie uns weitere (fristgerechte) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen, zahlen wir weiter bis zum Feststellungsdatum.

Zum Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie eine Endbescheinigung durch die Arztpraxis, die gesondert gekennzeichnet wird.

Beispielansicht einer Endbescheinigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat der Arzt beziehungsweise die Ärztin jeweils auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bestätigen.

Bitte beachten Sie, dass für Zeiträume, in denen die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos ärztlich festgestellt wird (das heißt spätestens an dem Werktag, der auf den letzten Tag der aktuellen Arbeitsunfähigkeit folgt), kein Krankengeld ausgezahlt werden kann.

Dies gilt auch bei weiterer Arbeitsunfähigkeit nach abgeschlossener Behandlung in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationsklinik.

Hinweis: Falls Ihr behandelnder Arzt beziehungsweise Ihre behandelnde Ärztin im Urlaub ist, suchen Sie bitte eine Vertretung auf.

Ja, die IKK Südwest meldet jährlich dem Finanzamt auf elektronischem Weg die Höhe und den Zeitraum der jeweiligen Entgeltersatzleistung. Hierzu zählen Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kinderpflegekrankengeld oder Verletztengeld. Voraussetzung hierzu ist das Vorliegen Ihrer Steuer-Identifikationsnummer.

Diese Übermittlung muss immer bis zum 28. Februar des Folgejahres erfolgen. Sie erhalten anschließend von der IKK Südwest zeitnah und unaufgefordert eine schriftliche Information per Post über die gemeldeten Daten.

Sofern Sie innerhalb der ersten vier Wochen der Beschäftigung erkranken und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig innerhalb einer Woche bei der IKK Südwest einreichen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld.

Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Kundenberater/Ihrer Kundenberaterin.

Die stufenweise Wiedereingliederung soll es arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ermöglichen, Schritt für Schritt die normale Arbeitsbelastung zu erreichen, mit dem Ziel, die volle Arbeitsfähigkeit am bisherigen Arbeitsplatz zu erreichen.

Hierzu stimmen Sie sich zunächst mit Ihrer Arztpraxis und Arbeitgebenden über den Zeitraum und die tägliche Belastung während der Wiedereingliederung ab (Muster 20).

Bitte reichen Sie den vom Arbeitergebenden bestätigten Plan bei uns vor Beginn der Wiedereingliederungsmaßnahme zur weiteren Bearbeitung ein.

Während der stufenweisen Wiedereingliederung sind Sie weiterhin arbeitsunfähig krank. Sie erhalten auch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin. Daher bleibt Ihr Krankengeldanspruch erhalten.

Sollten Sie von Ihrem Arbeitgebenden anteilig Gehalt bekommen, verringert sich das Krankengeld entsprechend.

Sofern die stufenweise Wiedereingliederung im Anschluss an eine Rehamaßnahme erfolgt, kann auch weiterhin Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger ausgezahlt werden.

Beim Bezug folgender Renten erhalten Sie kein Krankengeld:

  • Vollrente wegen Alters
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
  • Ruhegehalt

Sollte Ihnen eine dieser Renten während des Bezuges von Krankengeld bewilligt werden, wird Ihnen dieses fortan nicht mehr ausgezahlt.

Bei Bewilligung einer Teilrente beziehungsweise einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird Ihr Krankengeld gekürzt weitergezahlt.

Sofern Sie eine ausländische Rente beziehen, teilen Sie uns dies bitte mit.

Sofern die Rehabilitationsmaßnahme durch die Deutsche Rentenversicherung bewilligt wurde und Sie rentenversicherungspflichtig sind, können Sie Übergangsgeld durch die Rentenversicherung erhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Für die Zeit des Übergangsgeldbezuges ruht Ihr Krankengeldanspruch.

Die Krankmeldung besteht aus mehreren Teilen, die einerseits zur Weiterleitung an Ihren Arbeitgeber und andererseits zum Verbleib in Ihren Unterlagen bestimmt sind.

Sie erhalten von Ihrer Arztpraxis einen Ausdruck einer Krankmeldung zur Vorlage bei uns:

  • Wenn Ihr Arzt noch nicht am elektronischen Verfahren zur Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten teilnimmt.
  • Falls der elektronische Versand nicht funktioniert.

Bitte reichen sie die Krankmeldung bei uns ein. Es ist nicht notwendig, dass Sie die Krankmeldung im Original vorlegen. Wenn Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen möchten, bieten wir Ihnen verschiedene Wege an.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die Krankmeldung innerhalb einer Woche bei Ihrer IKK Südwest vorliegen muss.

Informieren Sie sich über die digitale Krankschreibung, die Arztpraxen direkt und digital an uns übermitteln können.

Im rechten Bildbereich zwei Köpfe von Call-Center-Mitarbeitern mit Headset

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Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.

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