Familienversicherung und Mieteinnahmen – was ist zu beachten?

Ein kleines Modellhaus steht auf einem Blatt Papier. Davor liegt ein Taschenrechner.

Die Familienversicherung bietet eine Menge Vorzüge. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder der Nachwuchs beitragsfrei mitversichert werden. Um von der beitragsfreien Versicherung zu profitieren, gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Dazu zählen nicht nur Gehalt oder Vermögen, bei der Familienversicherung werden auch Mieteinnahmen hinzugerechnet. Wer die Voraussetzungen dafür erfüllt, sich familienversichern zu lassen, profitiert bei der IKK Südwest von attraktiven Leistungen und einer exzellenten Gesundheitsversorgung.

Familienversicherung und Mieteinnahmen – was zählt zum Einkommen?

Um sich in einer gesetzlichen Krankenkasse wie der IKK Südwest familienzuversichern, darf das Einkommen der beitragsfrei mitversicherten Person maximal 535 Euro pro Monat betragen (Stand 2025). Spezielle Regelungen gelten in diesem Zusammenhang zudem, wenn der Partner oder das Kind einen Minijob ausübt, denn dieser gilt ebenfalls als zulässig für die beitragsfreie Familienversicherung. Hier liegt das Einkommen monatlich bei maximal 556 Euro (Stand 2025).

Zu beachten ist jedoch, dass das Gesamteinkommen sämtliche Einkünfte gemäß Einkommensteuerrecht umfasst. Das bedeutet, dass auch Renten oder Einkünfte aus Vermögen, etwa Zinserträge, dazu zählen, sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Besitzt die beitragsfrei versicherte Person also eine Immobilie, die sie vermietet, sind die Einnahmen mit einzuberechnen.

Kann man den Anspruch auf die Familienversicherung durch Mieteinnahmen verlieren?

Nicht die Bruttoeinnahmen aus Vermietung und Verpachtung zählen, sondern nur der Überschuss, der sich nach Abzug der Werbungskosten ergibt. Zu den anrechenbaren Werbungskosten gehören:

  • Betriebskosten, die vom Vermieter getragen werden
  • Aufwendungen für Reparaturen oder Renovierungen
  • Zinsen für Immobiliendarlehen
  • Abschreibungen auf die Immobilie

Für die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung darf die Einkommensgrenze nicht überschritten werden, sonst endet die beitragsfreie Familienversicherung. Man wird beitragspflichtig und muss sich selbst krankenversichern.

Bei den Mieteinnahmen gilt dies auch dann, wenn der mitversicherte Partner oder das Kind lediglich Miteigentümer einer vermieteten Immobilie ist. In solchen Fällen wird der Einkommensanteil nach der jeweiligen Eigentümerquote berechnet. Wenn eine Person 50 Prozent an einer Immobilie hält, werden auch nur 50 Prozent der Einkünfte angerechnet. Überschreitet das eigene Einkommen diese Grenze, sind die Versicherten verpflichtet, dies der Krankenkasse zu melden. Hierfür gibt es einen Fragebogen, in dem Sie dies angeben können. Sie können sich aber auch einfach direkt bei uns melden, wenn Sie Ihre Einkommensverhältnisse angeben möchten oder einfach eine allgemeine Beratung zum Thema wünschen. Wir informieren Sie fachkundig, individuell und serviceorientiert, denn Ihr Wohlbefinden und Ihre Zufriedenheit liegen uns besonders am Herzen.

Wir beraten Sie zur Familienversicherung: Mieteinnahmen, Einkommensgrenzen und mehr

Wenn Sie Ihren nicht berufstätigen Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Ihre Kinder über die Familienversicherung der IKK Südwest absichern möchten, nutzen Sie hierfür einfach unser Antragsformular. Dies können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen. Haben Sie Fragen dazu, inwieweit die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung durch Mieteinnahmen oder andere Faktoren beeinflusst wird?

Gerne stehen wir Ihnen rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche über unsere IKK-Service-Hotline zur Verfügung, um Sie ausführlich und kompetent zu allen Themen rund um Krankenversicherung und Familienversicherung zu beraten. Entdecken Sie die vielen Vorteile, die Ihnen die Familienversicherung bei der IKK Südwest bietet. Bei uns genießen Sie eine ganze Reihe von wertvollen Gesundheitsleistungen – von Vorsorgeuntersuchungen über Eltern-Kind-Kuren bis hin zur Zahlung von Kinderkrankengeld. Sprechen Sie uns noch heute an, um sich über die Mitgliedschaft bei uns und die Voraussetzungen zu informieren!

So stellen Sie einen Antrag auf Familienversicherung

Hier können Sie sich Ihren Antrag auf Familienversicherung herunterladen.

Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Post zu:

IKK Südwest
66098 Saarbrücken

Antrag auf Familienversicherung

Die Aufnahme in die Familienversicherung kann auch ganz einfach über unsere Online-Geschäftsstelle erfolgen.

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Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.