Freiwillig Versicherte und Rentenantragsteller – Beitragssätze 2021
Im Folgenden finden Sie Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung für nicht hauptberuflich Selbstständige und Rentenantragsteller, die bei der IKK Südwest eine freiwillige Versicherung abschließen wollen. Für die Berechnung der Beiträge werden bei freiwillig versicherten Rentnern neben der Rente und Versorgungsbezügen weitere Einkünfte, zum Beispiel Miet- oder Kapitalerträge, berücksichtigt. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden prozentual aus den Bruttoeinkünften bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe, der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), berechnet.
Freiwillige Versicherung bei der IKK Südwest: die Beitragssätze 2021
Bei den Beitragssätzen für die freiwillige Krankenversicherung ist zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz zu unterscheiden. Grundsätzlich gilt der allgemeine Beitragssatz zuzüglich dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag für alle, die im Krankheitsfall einen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben sowie für pflichtversicherte Rentner. Bei freiwillig versicherten Rentnern hingegen wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Beitrags von 1,5 Prozent für gesetzliche Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus nicht hauptberuflich selbstständigen Tätigkeiten angewendet. Für andere Einnahmen, beispielsweise Miet- oder Kapitaleinkünfte, gilt der ermäßigte Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 14 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Beitrags von 1,5 Prozent.
Krankenversicherung – ermäßigter Beitragssatz Gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einnahmen sowie für fiktive Einnahmen bis zum gesetzlichen Mindesteinkommen. | 14,0 % |
Krankenversicherung – allgemeiner Beitragssatz Gilt für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge sowie bei freiwillig versicherten Rentnern/Versorgungsempfängern für Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Tätigkeit. | 14,6 % |
Kassenindividueller Zusatzbeitrag | 1,5 % |
Pflegeversicherung | 3,05 % |
Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte | 3,3 % |
Bruttoeinkünfte
Es werden die tatsächlichen Bruttoeinkünfte zugrunde gelegt, im Jahr 2021 jedoch monatlich
mindestens | 1.096,67 Euro |
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höchstens | 4.837,50 Euro |
Ermäßigter Beitragssatz
Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag | Pflegeversicherung* | Gesamtbeitrag | |
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Monatlicher Mindestbeitrag | 169,98 Euro | 33,45 Euro | 203,43 Euro |
Monatlicher Höchstbeitrag | 749,81 Euro | 147,54 Euro | 897,35 Euro |
Allgemeiner Beitragssatz
Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag | Pflegeversicherung* | Gesamtbeitrag | |
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Monatlicher Mindestbeitrag | 176,56 Euro | 33,45 Euro | 210,01 Euro |
Monatlicher Höchstbeitrag | 778,84 Euro | 147,54 Euro | 926,38 Euro |
* Für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, erhöht sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 Beitragssatzpunkte.
Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind grundsätzlich alle beitragspflichtigen Einnahmen zugrunde zu legen. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu beachten, dass für die einzelnen Einkunftsarten unterschiedliche Beitragssätze gelten. Es kann sein, dass Sie auf einen Teil Ihres monatlichen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz bezahlen und auf einen anderen Teil den allgemeinen Beitragssatz. Somit können sich in der freiwilligen Krankenversicherung individuell abweichende Mindest- und Höchstbeiträge ergeben.
Ehegatte/Lebenspartner (LpartG) ist nicht gesetzlich krankenversichert
Die beitragspflichtigen Einnahmen setzen sich grundsätzlich aus den halben Einnahmen des Mitglieds und den halben Einnahmen des Ehegatten/Lebenspartners zusammen. Dabei kann für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder vor der Halbierung von den Einnahmen des Partners für jedes Kind gegebenenfalls ein Betrag von bis zu 1.096,67 Euro (2021) abgesetzt werden.
Sie haben Fragen zur freiwilligen Versicherung der IKK oder brauchen Hilfe beim Berechnen Ihres genauen Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung? Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung, wir stehen Ihnen gerne als persönlicher Berater zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail oder über unsere kostenlose Service-Hotline. Wir freuen uns auch, wenn Sie uns im nächstgelegenen Kundencenter der IKK Südwest besuchen.