Workation – Arbeiten von einem anderen Ort aus

Ein Laptop mit Aktiencharts und dem Wort WORKATION auf dem Bildschirm steht auf einem Holztisch im Freien, daneben eine Kaffeetasse und ein Smartphone, mit Palmen im Hintergrund.

Bei Workation arbeiten Mitarbeitende weiterhin in gewohnter Weise, jedoch aus einem inspirierenden Umfeld, sei es zu Hause oder im Ausland. Wenn Sie während einer Workation außerhalb Deutschlands arbeiten möchten, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen und versicherungsrechtlich berücksichtigen müssen.

Was ist eine Workation?

Der Begriff „Workation“ setzt sich aus den englischen Wörtern „Work“ (Arbeit) und „Vacation“ (Urlaub) zusammen. Er beschreibt eine Arbeitsweise, bei der berufliche Aufgaben an einem Ort Ihrer Wahl, zum Beispiel in einem Urlaubsland, erledigt werden. Während einer Workation bleibt die reguläre Arbeitszeit bestehen, jedoch verbringen Sie diese an einem anderen, oft entspannenderen Ort.

Bevor Sie eine Workation beginnen, müssen Sie sicherstellen, dass sowohl Ihre Arbeitszeit als auch Ihr Versicherungsschutz korrekt geregelt sind. Insbesondere wie die Sozialversicherung geregelt ist, erfahren Sie hier.

Krankenversicherung während einer Workation im EU-Ausland

Wenn Sie im EU-Ausland arbeiten, wird Ihre Workation aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Entsendung betrachtet. Das bedeutet:

  1. Zustimmung des Arbeitgebers: Ihr Arbeitgeber muss zustimmen, dass Sie Ihre Arbeit vorübergehend im Ausland erledigen.
  2. Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung): Ihr Arbeitgeber muss eine A1-Bescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse beantragen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass deutsches Sozialversicherungsrecht auch während Ihrer Workation gilt.
  3. Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im EU-Ausland nur die Kosten, die auch bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland entstehen würden. Eine private Auslandskrankenversicherung bietet zusätzlichen Schutz, da im Ausland Kosten für gesetzliche Zuzahlungen oder Selbstbehalte entstehen können, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Auch die Kosten für einen Rücktransport sind nicht abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Fachseite Schutz im Ausland.

Wichtig:

Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis, dass Sie keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge im Land Ihrer Workation zahlen müssen. Führen Sie diese Bescheinigung während des gesamten Auslandsaufenthaltes bei sich. Sie ist mit einem Sozialversicherungsausweis vergleichbar.

Krankenversicherung während einer Workation außerhalb Europas

Eine Entsendung außerhalb der EU, der Schweiz oder der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) ist komplexer. In diesem Fall benötigen Sie sowohl eine Aufenthalts- als auch eine Arbeitserlaubnis für das Land, in dem Sie arbeiten möchten. Hierbei sind sowohl die rechtlichen als auch die versicherungsrechtlichen Regelungen zu beachten.

Dauer einer Workation Wie lange kann ich im Ausland arbeiten?

Eine Workation ist nicht für eine unbegrenzte Zeit möglich. Jede Workation muss individuell mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Innerhalb der EU dürfen Arbeitnehmer für maximal 24 Monate ins Ausland entsendet werden. In diesem Zeitraum bleibt der deutsche Sozialversicherungsschutz (inklusive Krankenversicherung) bestehen. Sollte Ihre Workation länger dauern, können Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) eine Ausnahmevereinbarung beantragen.

Deutschland hat zudem mit vielen weiteren Ländern bilaterale Abkommen zur sozialen Sicherheit geschlossen. Wir beraten Sie gerne, wie diese Abkommen Ihre Workation betreffen können.

Welche weiteren rechtlichen Aspekte muss ich bei einer Workation beachten?

Neben der Krankenversicherung müssen auch arbeits- und steuerrechtliche Fragen geklärt werden. Beachten Sie, dass der rechtliche Rahmen für eine Workation je nach Dauer und Zielort variieren kann. Eine gründliche Beratung im Vorfeld bei ihrem Arbeitgeber, Steuerberater oder Finanzamt ist daher unerlässlich.

Im rechten Bildbereich zwei Köpfe von Call-Center-Mitarbeitern mit Headset

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