Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen als Eignungsnachweis des Arbeitgebers finden

  • insbesondere bei Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen
  • sowie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung Verwendung.
  • Darüber hinaus ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung als Instrument des Nachweises der Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit der sogenannten Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe (§ 28e Abs. 3a SGB IV) sowie in anderen insoweit einbezogenen Branchen (Fleischwirtschaft, Kurier-, Express- und Paketbranche) für die Betriebe und die Träger der Sozialversicherung von besonderer Bedeutung.

IKK Südwest bestätigt Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge

Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erbringt der Arbeitgeber den Nachweis seiner Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit hinsichtlich der ihm obliegenden Beitragszahlungspflichten. Die zuständige Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag bescheinigt mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass bei ihr ein entsprechendes Arbeitgeberkonto geführt wird, für wie viele versicherungspflichtige Arbeitnehmer sie aktuell den Beitrag einzieht und ob der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Beitragsabführung ordnungsgemäß nachkommt.

Einheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung seit 2022

Seit langem fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ein einheitliches Verfahren zur Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Der GKV-Spitzenverband hat darauf reagiert und für alle Krankenkassen einheitliche Vorgaben herausgegeben. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind somit seit dem 1. Januar 2022 nach einheitlichem Muster auszustellen.

Elektronische Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ab 2024

Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz wird ab 2024 ein elektronisches Antrags- und Ausstellungsverfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigungen eingeführt.

Arbeitgeber haben dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung für ihr Unternehmen elektronisch bei der zuständigen Einzugsstelle mit einem Datensatz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe zu beantragen.

Da sich der Bedarf für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der Regel auf bestimmte Wirtschaftsbereiche beschränkt, wird das Verfahren derzeit nur von manchen Entgeltabrechnungsprogramme als Zusatzmodul „elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren UB“ angeboten. Über das SV-Meldeportal ist eine Beantragung voraussichtlich ab Juli 2024 möglich.

Die Einzugsstellen melden das Ergebnis der Prüfung per Datensatz zurück.

Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Es gibt zwei Arten von Bescheinigungen::

  • Sind die Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Antragsstellung und in den sechs Monaten zuvor vollständig und rechtzeitig erfüllt, stellt die Krankenkasse eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
  • Liegen aktuell keine Beitragsrückstände vor, sind Beitragsnachweis- oder Zahlungspflichten in der Vergangenheit aber nicht regelmäßig erfüllt worden, wird von den Krankenkassen eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
  • Bei bestehenden Stundungsvereinbarungen gelten Sonderregelungen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierfür an Ihren persönlichen Firmenkundenberater.