SV-Meldeportal

Die Sozialversicherungsträger stellen zum elektronischen Datenaustausch nach §95a Sozialgesetzbuch IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge den Arbeitgebern und Selbständigen eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung.

Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch. Die systemgeprüfte Ausfüllhilfe übermittelt die Daten von den Arbeitgebern an die Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger sowie von diesen an die Arbeitgeber durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung: dies gilt entsprechend für Selbstständige.

Das neue SV-Meldeportal steht seit dem 4. Oktober 2023 zur Verfügung und bietet folgende zusätzliche beziehungsweise überarbeitete Funktionen an:

  • Neue Funktion Online-Datenspeicher
    Vor allem Kleinstarbeitgeber haben die Möglichkeit Daten in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorzuhalten. Die Daten können somit auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden.
  • Registrierung der Benutzer
    Die Registrierung und das Login für Arbeitgeber wird nur mit einem ELSTER-Zertifikat möglich sein. Für ausländische Unternehmen, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen wollen, wird alternativ zum ELSTER-Unternehmenskonto ab 2024 auch das BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung angeschlossen.
  • Neues Design und Benutzeroberfläche
    Das SV-Meldeportal gliedert sich in eine Web-Präsenz und die eigentliche Ausfüllhilfe. Die Benutzeroberfläche wird für Mehrsprachigkeit vorbereitet sowie barrierefrei sein. Möglichkeit der Nutzung des SV-Meldeportals von Endgeräten aller Art wie PC, Smartphone oder Tablet wird geschaffen.

Detaillierte Unterstützungsangebote sowie nähere Informationen für den Umstieg können Sie auf der Internetseite sv-meldeportal.de entnehmen.