SV-Meldeportal
Die Sozialversicherungsträger stellen zum elektronischen Datenaustausch nach §95a Sozialgesetzbuch IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge den Arbeitgebern und Selbständigen eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung.
Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch. Die systemgeprüfte Ausfüllhilfe übermittelt die Daten von den Arbeitgebern an die Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger sowie von diesen an die Arbeitgeber durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung: dies gilt entsprechend für Selbstständige.
Nähere Informationen können Sie auf der Internetseite sv-meldeportal.de entnehmen.