Maschinelles Meldeverfahren

Datenaustausch mit Ihrer IKK Südwest

Seit Januar 2006 dürfen die Krankenkassen Meldungen und Beitragsnachweise nur noch in elektronischer Form annehmen. Stellen Sie deshalb auf Datenübertragung um oder nutzen Sie unseren Service sv.net, um alle relevanten Informationen zur Sozialversicherung per maschinellem Meldeverfahren zu übermitteln.

Meldungen zur Sozialversicherung: Möglichkeiten des maschinellen Meldeverfahrens

Die Datenannahmestelle der Bitmarck Service GmbH nimmt Ihre Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise per Datenfernübertragung oder per E-Mail an. Hierzu steht Ihnen neben Lösungen zur Übermittlung von Daten aus Lohnabrechnungsprogrammen die kostenfreie Software sv.net zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, Meldungen und Beitragsnachweise direkt online einzugeben.

Häufige Fragen zum Elektronischen Meldeverfahren

Zum 1. Januar 2006 ist das Verwaltungsvereinfachungsgesetz in Kraft getreten, das festlegt, dass Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise ab diesem Zeitpunkt nur noch in elektronischer Form von den Krankenkassen angenommen werden dürfen. Ziel ist die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Datenaustausches zwischen den Arbeitgebern und den Krankenkassen.

Auf elektronischem Wege heißt, dass die Übermittlung der Daten mit einem zugelassenen Abrechnungsprogramm oder einer geprüften Ausfüllhilfe, wie zum Beispiel sv.net/classic oder sv.net/online, erfolgt.

Die Datenannahmestelle der IKKn kann nur elektronische Meldungen verarbeiten. Sie nimmt daher keine Papiermeldungen an. Wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner.

An die Datenannahmestelle der jeweiligen Krankenkasse, in der Ihre Arbeitnehmer versichert sind. Für die IKKn ist das die Bitmarck Service GmbH.

Nein. Sie müssen die Dateien getrennt nach Krankenkassenarten erstellen und an die jeweilige Datenannahmestelle senden.

Ja, dies ist kein Problem. Wir nehmen die Daten rund um die Uhr an.

Seit dem 1. Januar 2011 ist der maschinelle Datenaustausch für das Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) für alle Arbeitgeber verpflichtend.
Die Übermittlung der Daten erfolgt mit einem zugelassenen Abrechnungsprogramm oder einer geprüften Ausfüllhilfe, wie zum Beispiel sv.net/classic. Das erforderliche Programm steht Ihnen kostenlos unter www.itsg.de zum Download zur Verfügung. Mit der Ausfüllhilfe sv.net/online können keine Lohnfortzahlungsanträge übermittelt werden.

Die Betriebsnummer der IKK Südwest lautet: 558 112 01

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