Fälligkeiten

Die Beitragsnachweise sind spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge bei der Krankenkasse (Einzugsstelle) einzureichen. Das heißt, der Beitragsnachweis muss spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages (00:00 Uhr) der Einzugsstelle vorliegen (vergleiche Gemeinsame Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenübertragung nach § 28b Abs. 2 SGB IV).

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. Bis zu diesem Termin müssen die Beiträge auf dem Konto der IKK Südwest (Einzugsstelle) eingegangen sein.

Abgabetermine 2026

MonatAbgabetermin BeitragsnachweisFälligkeitstag
Januar 202626.01.202628.01.2026
Februar 202623.02.202625.02.2026
März 202625.03.202627.03.2026
April 202624.04.202628.04.2026
Mai 202622.05.202627.05.2026
Juni 202624.06.202626.06.2026
Juli 202627.07.202629.07.2026
August 202625.08.202627.08.2026
September 202624.09.202628.09.2026
Oktober 202626.10.202628.10.2026
November 202624.11.202626.11.2026
Dezember 202622.12.202628.12.2026

Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt wurden, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen.

Die IKK Südwest ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, rückständige Beiträge zu mahnen und Mahngebühren zu erheben. Die Höhe dieser Mahngebühren entspricht den Vorgaben des § 19 Abs. 2 VwVG.

Ein Lastschriftverfahren ermöglicht, dass die Beiträge rechtzeitig abgebucht und pünktlich zum Fälligkeitstermin dem Beitragskonto gutgeschrieben werden. Ein Zahlungsverzug kann nicht mehr eintreten.

Um am Lastschriftverfahren teilzunehmen, übermitteln Sie uns bitte einen entsprechenden Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK).