Unser IKK Gesundheitskonto – Das Plus an Mehrleistungen für Sie und Ihre Familie

Unser Gesundheitskonto ermöglicht Ihnen, individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen – maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Auch Ihre familienversicherten Angehörigen profitieren von den Vorteilen. So unterstützen wir Sie und Ihre Familie besonders in Lebensphasen mit höherem Leistungsbedarf.
Nutzen Sie die Vorteile
- Alle bei der IKK Südwest versicherten Familienmitglieder können mitmachen.
- Einfach die Rechnung in der IKK-Südwest-App oder Online-Geschäftsstelle hochladen und Geld erhalten.
- Sie können Gesundheitsleistungen aus fünf Leistungspaketen nutzen.
Welche Leistungen kann ich im Rahmen des IKK Gesundheitskontos in Anspruch nehmen?
Sie können Leistungen aus Alternativmedizin, Vorsorge oder Zahn nutzen. Während der Schwangerschaft bieten wir zusätzliche Leistungen für mehr Sicherheit. Auch für Neugeborene oder Säuglinge sind wir da.

Damit wir eine Leistung erstatten können, müssen Sie an dem Tag, an dem Sie diese in Anspruch nehmen, bei der IKK Südwest versichert sein.
So funktioniert´s
Sie bezahlen die Kosten für eine im Rahmen des Gesundheitskontos erstattungsfähige Leistung zunächst selbst.
Anschließend reichen Sie die Rechnung in der IKK-Südwest-App bei uns ein.
Wir überweisen Ihnen den im Rahmen der jeweiligen Leistung erstattungsfähigen Betrag.

Jetzt die IKK-Südwest-App herunterladen und Rechnungen einreichen
Fragen und Antworten zum IKK Gesundheitskonto
Wie kann ich die Rechnung einreichen?
Als Versicherter der IKK Südwest haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre Rechnung bei uns einzureichen.
Ist es möglich, im ersten Jahr der Mitgliedschaft vom Gesundheitskonto zu profitieren?
Ja, Sie können bereits im ersten Jahr (ab dem 1. Tag) Ihrer Mitgliedschaft vom Gesundheitskonto profitieren.
Bei welchen Voraussetzungen kann eine Rechnung erstattet werden?
Erstattungsfähige Leistungen können unmittelbar nach der Durchführung ausgezahlt werden. Eine Auszahlung kann jedoch nur dann vorgenommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme eine laufende Versicherung bei der IKK Südwest besteht. Beitragsrückstände und andere bestehende Außenstände können mit dem auszuzahlenden Betrag zum Auszahlungszeitpunkt aufgerechnet werden. Wenn Leistungsansprüche zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme beziehungsweise der Antragstellung wegen Beitragsrückständen ruhen, kann keine Erstattung von Leistungen des Gesundheitskontos erfolgen.
Maßgeblich für die Zuordnung zum jeweiligen Anspruchszeitraum ist der tatsächliche Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme. Eine Erstattung kann grundsätzlich nur unter Vorlage einer spezifizierten Rechnung erfolgen. Gegebenenfalls anfallende Kosten für das Ausstellen einer detaillierten Rechnung können von der IKK Südwest nicht erstattet werden.
Was ist bei nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu beachten?
Sie können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist.
Wir erstatten die tatsächlich entstanden Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Betrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Reichen Sie dazu bitte die Verordnung (Privatrezept) sowie die Rechnung der Apotheke beziehungsweise einem nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel ein.
Schwangerschaft: Können auch die Kosten von Mono- oder Kombinationspräparaten erstatten werden?
Ja. Mono- oder Kombinationspräparate mit den Wirkstoffen Eisen oder Magnesium oder Folsäure können in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Versorgung mit dem nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel durch eine Apotheke oder einem nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel aufgrund einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) erfolgt ist. Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung der Kosten erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke. Enthält das Arzneimittel jedoch weitere Wirkstoffe (zum Beispiel Vitamin C oder B12 usw.), kann grundsätzlich keine Kostenerstattung erfolgen.
Die IKK Südwest erstattet pro Schwangerschaft grundsätzlich die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, jedoch für sämtliche Leistungen (Vorsorgeleistungen und nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel) insgesamt nicht mehr als 300 Euro.
Können die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel erstatten werden?
Die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel, die Ihnen vom Arzt verordnet wurden, können nicht erstattet werden.
Welche Auswirkungen ergeben sich auf das Bürgerentlastungsgesetz?
Leistungen, welche im Rahmen des Gesundheitskontos erstattet werden, haben keine Auswirkungen auf das Bürgerentlastungsgesetz und sind somit nicht meldepflichtig.

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Die Gesundheit unserer Versicherten liegt uns am Herzen. Mit individuell passenden Angeboten und persönlichem Service setzen wir uns für Sie und Ihre Bedürfnisse ein.
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