Fragen und Antworten beim Todesfall – Was ist bei einer Krankenkasse zu erledigen?
Oft trifft uns der Tod eines Angehörigen völlig unvorbereitet und wir wissen nicht, was wir tun sollen und wen wir informieren müssen.
Das Bestattungsunternehmen kann viele der erforderlichen Formalitäten übernehmen. Aufgrund gesetzlicher Fristen ist dieses innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall zu kontaktieren.
Damit Sie wissen, was mit der Krankenkasse zu klären ist, und welche Unterlagen diese benötigt, hilft Ihnen folgende Checkliste.
Wen informiere ich bei der Krankenkasse IKK Südwest bei einem Todesfall?
Zunächst ist es ausreichend, den persönlichen Kundenberater des Verstorbenen zu informieren.
Welche Dokumente benötigt die IKK Südwest bei einem Todesfall von mir?
Das Bestattungsunternehmen nimmt die Meldung beim Standesamt vor und beantragt die Sterbeurkunde. Hierfür sind einige Unterlagen notwendig:
- Totenschein
- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsurteil
- gegebenenfalls Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.
Sobald Ihnen die Sterbeurkunde vorliegt, reichen Sie diese bitte einfach per Post oder digital bei der IKK Südwest ein.
E-Mail: info@ikk-sw.de
Post: IKK Südwest, 66098 Saarbrücken
Weitere Angaben hierzu erhalten Sie vom Kundenberater.
Was mache ich mit der Gesundheitskarte des Verstorbenen?
Bitte zerschneiden Sie die Gesundheitskarte des Verstorbenen und entsorgen diese. Achten Sie bitte darauf, dass hierbei auch die Chipkarte zerschnitten und damit unbrauchbar wird.
Was passiert mit den Hilfsmitteln des Verstorbenen, die von der IKK Südwest genehmigt wurden?
Hatte der Verstorbene Hilfsmittel, die von der IKK Südwest genehmigt wurden? Wir kümmern uns um die Rückholung und beauftragen hierfür ein Sanitätshaus. Bitte teilen Sie uns die Kontaktdaten eines Ansprechpartners mit.
Wie bin ich nach dem Tod meines Angehörigen krankenversichert?
Waren Sie und/oder Ihre Kinder bisher über den Verstorbenen familienversichert? Ihre Versicherung setzt sich kraft Gesetzes grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft fort, sofern keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht. Damit bleibt Ihr Versicherungsschutz weiterhin gewährleistet. Auch durch einen Antrag auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente, wäre gegebenenfalls ein Versicherungsschutz möglich. Bitte denken Sie daran, zeitnah einen Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Informationen zum weiteren Versicherungsschutz erhalten Sie durch Ihren Kundenberater.
Was ist bei einem Todesfall noch zu tun?
Darüber hinaus sind bestehende Verträge des Verstorbenen zu kündigen beziehungsweise umzuschreiben. Zudem gewinnt die Verwaltung des digitalen Nachlasses zunehmend an Bedeutung. Auch in dieser Hinsicht kann Ihr beauftragtes Bestattungsunternehmen Sie unterstützen.
Wenn es sich bei dem Verstorbenen um ein enges Familienmitglied von Ihnen handelt, gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber eventuell eine Arbeitsbefreiung von einem oder mehreren Tagen.
IKK Service-Hotline
Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.