Der Krankenkasse einen Todesfall melden

Der Tod eines Angehörigen trifft viele Menschen völlig unvorbereitet und bedeutet eine starke emotionale Belastung. In dieser Zeit möchte sich wohl niemand gerne mit Formalitäten und Fristen von Versicherungen beschäftigten. Dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig um die wichtigsten Dinge zu kümmern.

Einige Aufgaben kann Ihnen ein Bestattungsunternehmen abnehmen, wie zum Beispiel die Anzeige des Todes und damit einhergehend die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt. Aufgrund gesetzlicher Fristen müssen Sie das Bestattungsunternehmen innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall kontaktieren.

Auch die Krankenversicherung der verstorbenen Person muss zeitnah informiert werden. Damit Sie wissen, was mit der Krankenkasse zu klären ist und welche Unterlagen diese benötigt, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Wer übernimmt die Abmeldung bei der Krankenkasse im Todesfall eines Angehörigen?

Um die Abmeldung bei der Krankenkasse müssen sich im Todesfall die Hinterbliebenen der verstorbenen Person kümmern. Hierfür brauchen Sie die Sterbeurkunde, die das Standesamt am Sterbeort anhand des Totenscheins ausstellt.

Wie melde ich einen Verstorbenen bei der Krankenkasse ab?

Der Krankenkasse müssen Sie den Todesfall eines Angehörigen melden, damit der Versicherungsschutz offiziell beendet werden kann. Regelmäßige Leistungen wie zum Beispiel das Pflegegeld werden dadurch eingestellt und auch die Ansprüche auf weitere Pflegeleistungen erlöschen.

Für die Abmeldung reicht es zunächst aus, den persönlichen Kundenberater des verstorbenen Angehörigen zu informieren.

Welche Unterlagen benötigt die IKK Südwest?

Damit die Versicherungszeit bei der IKK Südwest beendet werden kann, benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde. Um die Meldung beim Standesamt am Sterbeort (gegebenenfalls nicht der Wohnort) und die Beantragung der Sterbeurkunde kümmert sich in der Regel das Bestattungsunternehmen. Hierfür sind einige Unterlagen des Verstorbenen notwendig:

  • Totenschein
  • Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • gegebenfalls Heiratsurkunde
  • gegebenfalls Scheidungsurteil
  • gegebenfalls Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners

Der Totenschein, auch Todesbescheinigung genannt, muss von einem Arzt ausgestellt werden. Falls Ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist, verständigen Sie schnellstmöglich einen Arzt – am besten kontaktieren Sie die hausärztliche Praxis oder den Notdienst. Sollte der Tod in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einem Hospiz eingetreten sein, kümmert sich das dortige Personal um die nötigen Formalitäten.

Sobald Ihnen die Sterbeurkunde vorliegt, reichen Sie diese einfach per Post (IKK Südwest, 66098 Saarbrücken) oder digital (info@ikk-sw.de) bei der IKK Südwest ein. Weitere Angaben hierzu erhalten Sie vom Kundenberater.

Muss die Gesundheitskarte zurückgegeben werden?

Wenn Sie der Krankenkasse einen Todesfall melden, ist es nicht notwendig, die persönliche Gesundheitskarte an die IKK Südwest zurückzugeben. Es reicht, wenn die Karte zerstört wird. Bitte zerschneiden Sie die Gesundheitskarte des Verstorbenen und entsorgen diese. Achten Sie unbedingt darauf, dass hierbei auch die Chipkarte zerschnitten und damit unbrauchbar gemacht wird.

Was passiert mit Hilfsmitteln der verstorbenen Person, die von der IKK Südwest genehmigt wurden?

Falls Ihr verstorbener Angehöriger Hilfsmittel wie einen Rollator, ein Pflegebett oder ähnliches von der IKK Südwest bewilligt bekommen hat, kümmern wir uns darum, diese abzuholen. Hierfür beauftragen wir ein Sanitätshaus und vereinbaren mit Ihnen einen Abholtermin. Bitte teilen Sie uns dafür die Kontaktdaten eines Ansprechpartners mit.

Übrigens:

Medikamente sollten Sie immer sachgerecht entsorgen. Auch Packungen, die noch nicht angebrochen wurden, müssen vernichtet werden. Viele Medikamente können über den normalen Restmüll entsorgt werden, jedoch keinesfalls über die Toilette, da Arzneirückstände nicht vollständig herausgefiltert werden können. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Apotheke.

Sind Familienangehörige des Verstorbenen nach dem Todesfall weiter bei der Krankenkasse familienversichert?

Mit dem Tod des Angehörigen, über den die Familienversicherung lief, erlischt diese Versicherung. Falls Sie oder andere Familienangehörige bisher in der Familienversicherung des Verstorbenen kostenfrei mitversichert waren, setzt sich dieser Versicherungsschutz jedoch automatisch als freiwillige Mitgliedschaft bei der IKK Südwest fort. Dadurch müssen die betroffenen Personen fortan einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Diese grundsätzliche Weiterversicherung kommt aufgrund der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zustande. Dies gilt, sofern keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.

Zudem können Angehörige bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente stellen. Auch hierüber ist gegebenenfalls ein Versicherungsschutz möglich. Wenn Sie also der Krankenkasse den Todesfall eines Angehörigen melden, denken Sie daran, zeitnah einen Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz erhalten Sie von Ihrem Kundenberater.

Was ist im Todesfall neben der Abmeldung bei der Krankenkasse gegebenenfalls zu beachten?

Neben der Abmeldung bei der Krankenkasse gibt es im Todesfall eines Angehörigen noch weitere Dinge zu erledigen. So müssen Sie bestehende Verträge des Verstorbenen kündigen beziehungsweise auf eine andere Person umschreiben. Darüber hinaus gewinnt die Verwaltung des digitalen Nachlasses zunehmend an Bedeutung. Auch in dieser Hinsicht kann Ihr beauftragtes Bestattungsunternehmen Sie unterstützen.

Tipp:

Wenn es sich bei der verstorbenen Person um ein enges Familienmitglied von Ihnen handelt, gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber eventuell eine Arbeitsbefreiung von einem oder mehreren Tagen.

Zusammenfassung: So melden Sie der Krankenkasse einen Todesfall

Um der Krankenkasse einen Todesfall zu melden, müssen Sie lediglich drei einfache Schritte befolgen. Alles andere bezüglich der Krankenversicherung der verstorbenen Person regelt die IKK Südwest für Sie.

  • Kundenberater der verstorbenen Person informieren. Halten Sie hierfür am besten die Versichertenkarte des Verstorbenen bereit.
  • Sterbeurkunde beim Standesamt im Sterbeort (gegebenenfalls nicht der Wohnort) beantragen (lassen)
  • Kopie der Sterbeurkunde per Post oder digital einreichen

IKK Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.