Widerspruch und Widerruf
Kann ich der Weiterführung der ePA widersprechen?
Sie können der Weiterführung der ePA teilweise oder vollständig widersprechen. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Widersprechen Sie, nachdem die ePA bereits angelegt ist, werden die bis dahin gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht und können nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von sechs Wochen auch auf Verlangen nicht mehr wiederhergestellt werden.
Welche Varianten von Widersprüchen gibt es?
Gesamtwiderspruch gegen die Weiterführung der ePA
Die Patientenakte wird nicht mehr weitergeführt, bereits erfasste Daten werden gelöscht. Ein Widerspruch gegen die Weiterführung der ePA beinhaltet sämtliche Teilwidersprüche.
Teilwiderspruch gegen die Bereitstellung von Daten durch die IKK
Die IKK Südwest wird keine Abrechnungsdaten zu in Anspruch genommenen Leistungen in die ePA übermitteln.
Teilwiderspruch gegen die Einbindung von E-Rezept-Daten in die ePA
Es werden keine Daten aus dem E-Rezept in die ePA übertragen. Dadurch wird die Erstellung eines elektronischen Medikationsplans verhindert. Außerdem werden keine Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit zur Verfügung gestellt.
Dieser Teilwiderspruch betrifft explizit nur die Einspielung von E-Rezept-Daten in die ePA. Unabhängig davon können Sie weiterhin wie gewohnt Ihre Versichertenkarte nutzen, um sich damit von Ihrem Arzt E-Rezepte ausstellen zu lassen.
Teilwiderspruch gegen die Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess
Hintergrund des Prozesses ist, dass Mithilfe von E-Rezept-Daten eine vollständige und weitestgehend automatisiert erstellte digitale Medikationsübersicht geschaffen werden soll. Diese wird gemeinsam mit leistungserbringenden Akteuren zu einem Medikationsprozess zusammengefasst und der Medikationsprozess erhöht damit die Arzneimitteltherapiesicherheit.
Teilwiderspruch gegen die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken
Es werden keine pseudonymisierten Versorgungsdaten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergegeben.
Kann ich einen Widerspruch auch wieder rückgängig machen?
Sie können jederzeit Ihren Widerspruch widerrufen.
Welche Auswirkungen hat der Widerruf?
Widerruf gegen den Gesamtwiderspruch zur Nutzung der ePA
Die ePA wird Ihnen (wieder) zur Verfügung gestellt. Durch einen Widerspruch gegebenenfalls bereits gelöschte Dokumente können auch durch den Widerruf nicht wiederhergestellt werden.
Teilwiderspruch gegen die Bereitstellung von Daten durch die IKK Südwest
Die Abrechnungsdaten zu in Anspruch genommenen Leistungen der letzten sechs Jahre werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Teilwiderspruch gegen die Einbindung von E-Rezept-Daten in die ePA
Neue E-Rezept-Daten werden ab dem Widerrufsdatum wieder zur Verfügung gestellt.
Teilwiderspruch gegen die Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess
Der digital gestützte Medikationsprozess wird Ihnen ab dem Widerrufdatum wieder zur Verfügung gestellt. Er beruht auf der Grundlage der vorhandenen E-Rezept-Daten (siehe vorherigen Punkt). Bitte beachten Sie, dass der Medikationsprozess nicht genutzt werden kann, sofern ein Teilwiderspruch gegen die Einbindung der E-Rezept-Daten ausgesprochen wurde.
Teilwiderspruch gegen die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken
Die Daten werden ab Widerrufsdatum wieder in pseudonymisierter Form weitergegeben.
Sofern Sie die ePA trotz ihrer vielfältigen Vorteile nicht nutzen möchten, haben Sie die Möglichkeit ganz einfach auf unserer Website Widerspruch einzulegen. Alternativ können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Widerspruchsformular per Post an die IKK Südwest, 66098 Saarbrücken, senden.
Möchten Sie Ihren Widerspruch widerrufen, dann teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Widersprüche und Widerrufe von Versicherten der IKK Südwest annehmen und bearbeiten können.
Wo finde ich Unterstützung bei der Nutzung der ePA?
Sollten Sie keine ePA-App nutzen können oder wollen, steht Ihnen der Weg über die Ombudsstelle der IKK Südwest offen. Diese hilft Ihnen, Ihren Widerspruch durchzusetzen und Ihre Rechte zu wahren.
Sie erreichen die Ombudsstelle telefonisch oder per E-Mail:
- Tel.: 0681 3876-2650
- Mail: service@ikk-sw.de
Natürlich unterstützen wir Sie auch vor Ort gerne in unseren Kundencentern.
Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie auch auf folgenden Seiten
Gesundheits-ID
Hier erfahren Sie, wie Sie die Gesundheits-ID erhalten. Diese erleichtert den Zugang zur elektronischen Patientenakte oder der E-Rezept-App.Elektronische Patientenakte (ePA)
Mit der elektronischen Patientenakte können Sie Ihre Gesundheitsdaten wie Medikamente, Rezepte, Röntgenbilder oder Laborwerte verwalten und mit Ärzten teilen.Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur ePA für alle, Gesundheits-ID und zur elektronischen Patientenakte.IKK-Service-Hotline
Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.