Mitglied bei der IKK Südwest werden – so einfach geht`s
Auch Sie können IKK-Mitglied werden. Ob Arbeitnehmer, Auszubildender, Selbstständiger oder Student – ein Wechsel zur IKK Südwest ist jetzt noch einfacher:
Mitgliedsantrag ausfüllen
Füllen Sie den Mitgliedsantrag gleich online und ohne Zeitverzug aus.
Bisherige Krankenkasse kündigen
Die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse übernehmen wir für Sie.
Wechseln Sie zur IKK Südwest und profitieren Sie von umfangreichen Versicherungsleistungen
Wir legen besonderen Wert auf den direkten Kontakt zu unseren Mitgliedern und verfügen über Kundencenter in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland. Dort stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter vor Ort für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus profitieren Sie bei unserer Krankenkasse von umfassenden Versicherungsleistungen, die weit über den Standard der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Weiterführende Informationen über Kündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht
- Kündigungsfrist Ihrer alten Krankenkasse
Sind Sie als Arbeitnehmer versichert? Dann können Sie bei einem Wechsel Ihres Arbeitgebers sofort die Krankenkasse wechseln und Mitglied bei uns werden.
Ansonsten können wir für Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse mit einer Frist von zwei Kalendermonaten kündigen. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, sind Sie grundsätzlich 12 Monate an diese Entscheidung gebunden.
- Sonderkündigungsrecht
Erhebt Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie einen erhobenen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann in diesen Fällen bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Generell gilt (auch im Zuge des Sonderkündigungsrechts) eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, also zum übernächsten Kalendermonat. Auch in diesem Fall können wir für Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen. Eine eventuell bestehende 12-monatige Bindungsfrist ist nicht zu beachten. Der Zusatzbeitrag ist bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu zahlen.
- Weiterführende Informationen für Arbeitnehmer und Auszubildende
Wir sind eine für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland geöffnete Krankenkasse. Jeder Arbeitnehmer kann IKK-Mitglied werden. Auch Auszubildende können die IKK Südwest wählen.
- Weiterführende Informationen für freiwillig versicherte Arbeitnehmer/Selbstständige
Freiwillig Versicherte, die Mitglied einer anderen Krankenkasse sind, können zu unserer IKK wechseln.
Arbeitnehmer, die wegen der Höhe ihres Jahresarbeitsentgelts zum Jahresende aus der Pflichtversicherung ausscheiden, können weiterhin bei unserer IKK als freiwilliges Mitglied versichert bleiben. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist auch für diejenigen IKK-versicherten Arbeitnehmer möglich, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.
- Weiterführende Informationen: Krankenversicherung für Studenten
Studenten, deren Familienversicherung endet, die Mitglied einer anderen Krankenkasse sind oder die eine Beschäftigung aufnehmen, wodurch die Familienversicherung endet, können die Mitgliedschaft bei unserer IKK wählen. Auch Studenten, die vorher bei der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren, können unsere Krankenversicherung für Studenten in Anspruch nehmen, sobald die Versicherungspflicht eintritt. Die Krankenversicherung für Studenten wird nicht durchgeführt, wenn der Student bei der IKK Südwest familienversichert ist oder sich von der Versicherungspflicht befreien lässt und eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung nachweist.
Studierende sind in der Regel bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Haben sie Wehr-, Zivildienst oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst geleistet, verlängert sich die Familienversicherung. Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt üblicherweise sofort die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten. Für versicherungspflichtige Studenten ist der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gesetzlich festgelegt. Wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erhoben, ist dieser zusätzlich vom Studenten zu zahlen.
Diese studentische Krankenversicherung besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung der Krankenversicherung der Studenten möglich. Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG beziehen und beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, können Sie einen Zuschuss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.
Sie wollen Mitglied der IKK Südwest werden und haben Fragen, zum Beispiel zur Kündigungsfrist Ihrer Krankenkasse? Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen gerne als versierte Ansprechpartner beratend zur Seite und kümmern sich um Ihr Anliegen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie mit uns Kontakt auf!