Alkohol am Arbeitsplatz – wenn Kollegen auffällig werden

Alkohol gehört in Deutschland in vielen Alltagssituationen ganz selbstverständlich dazu. Die Beliebtheit alkoholischer Getränke erklärt sich durch die anregende und stimmungssteigernde Wirkung und die leichte Verfügbarkeit. Kein anderes Suchtmittel ist in unserem Land gesellschaftlich so akzeptiert.

Beinahe täglich ergeben sich Anlässe, Alkohol zu trinken – man trifft sich zum Beispiel auf ein Glas Bier oder Wein, trinkt eventuell regelmäßig zu den Mahlzeiten oder hat gerade Stress mit der Lebensgefährtin. Die Grenzen für Menge und Häufigkeit des Alkoholkonsums sind in unserer Kultur sehr schwammig.

Erst wenn durch übermäßigen Alkoholkonsum das Funktionieren im Alltag oder in der Arbeit beeinträchtigt wird und die betroffene Person regelmäßig auffällt, setzen Sanktionen ein. Diese fallen dann sehr heftig aus und sind mit Ausgrenzungen verbunden. Wichtige Bezugspersonen wenden sich ab, und es droht der Verlust des Arbeitsplatzes.

Die Arbeitswelt stellt neben der Familie denjenigen Lebensbereich dar, der durch riskanten Alkoholkonsum und Abhängigkeit mit am stärksten betroffen ist.

Mit zunehmender Alkoholwirkung steigt die Unfallgefahr steil an. Risiken werden unter Alkoholeinfluss teilweise gezielt gesucht. 10 bis 30 Prozent der Arbeitsunfälle ereignen sich unter Alkoholeinwirkung. Die Fehlzeiten alkoholkranker Beschäftigter liegen etwa 16mal höher als bei anderen Arbeitnehmer/-innen. Sie erbringen nur etwa drei Viertel ihrer eigentlichen Arbeitsleistung. Das alles verursacht den Betrieben erhebliche Kosten.

Alkohol beeinflusst vor allem die Zentren des Gehirns, die Bewusstsein und Gefühle steuern. Er wirkt zunächst anregend, später betäubend. Ab ca. 0,2 Promille verändern sich subjektives Erleben und persönliches Verhalten. Man fühlt sich zwangloser und freier. Sehfähigkeit, Konzentrationsvermögen und Bewegungskoordination lassen nach. Bei ca. 1 Promille Blutalkoholkonzentration beginnt das Rauschstadium. Es kommt zu Gleichgewichts- und Sprachstörungen (Torkeln, Lallen).

Auf Dauer ist hoher gewohnheitsmäßiger Alkoholkonsum sehr riskant für die Gesundheit und vermindert deutlich die Lebenserwartung. Die Leber, die den Alkohol abbaut, nimmt in erster Linie Schaden. Besonders gefährdet ist auch das Gehirn, da jeder Rausch Millionen von Gehirnzellen zerstört. Es beginnt mit Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen; später nimmt die Intelligenz ab bis zum völligen geistigen Abbau. Auch innere Organe, wie Bauchspeicheldrüse, Magen und Darm, sind gefährdet. Das Krebsrisiko steigt.

Einige Berufsgruppen scheinen ein höheres Risiko für einen gefährlichen Alkoholkonsum zu haben: Leichte Verfügbarkeit, lange Abwesenheiten vom Lebensmittelpunkt (z. B. von der Familie) und wenig kontrollierte Arbeitsplätze können Faktoren für erhöhte Risiken sein. Auch arbeitsbedingter Stress sowie ein Ungleichgewicht von Verausgabung (Anforderungen, Verpflichtungen) und Belohnung (Einkommen, Anerkennung und Status) gelten als mögliche Ursachen für riskanten Alkoholkonsum.

Bis zu folgenden Grenzen geht man von einem risikoarmen Konsum aus:

  • Frauen: bis zu 12 g reinem Alkohol/täglich (z. B. ein Glas Bier à 0,3l)
  • Männer: bis zu 24 g reinem Alkohol/täglich (z. B. zwei Gläser Bier à 0,3l)

Unterhalb dieser Grenzen ist das Risiko für gesundheitliche Schäden durch Alkohol in der Regel gering, insbesondere, wenn man an mindestens zwei bis drei Tagen pro Woche ganz auf Alkohol verzichtet. Denn täglicher Konsum bedeutet immer die Gefahr einer Gewöhnung, die sich zur Abhängigkeit entwickeln kann.

Ein riskanter Alkoholkonsum liegt vor, wenn diese Grenzen überschritten werden. Sind bereits nachweisliche Schäden aufgetreten, spricht man von einem schädlichen Konsum.

Riskanter und schädlicher Alkoholkonsum sind nicht gleichzusetzen mit einer Alkoholabhängigkeit. Mediziner sprechen von einer Alkoholabhängigkeit, wenn innerhalb des letzten Jahres mindestens drei der folgenden Merkmale aufgetreten sind:

  • Starkes Verlangen oder eine Art Zwang, Alkohol zu konsumieren
  • Schwierigkeiten, das Trinken zu kontrollieren bezüglich Beginn, Ende und Menge
  • Entzugserscheinungen, wenn der Alkohol reduziert oder abgesetzt wird
  • Toleranzentwicklung gegenüber den Wirkungen des Alkohols
  • Zunehmende Vernachlässigung anderer Interessen einher gehend mit hohem Zeitaufwand für die Beschaffung und das Trinken von Alkohol sowie die Erholung vom Alkoholkonsum
  • Fortdauernder Alkoholgebrauch, trotz eindeutiger schädlicher Folgen

Das eigene Trinkverhalten zu ändern, wenn schädlicher und insbesondere abhängiger Alkoholkonsum vorliegt, ist nicht einfach. Bei Alkoholabhängigkeit liegt eine Krankheit vor, für die ja gerade der Kontrollverlust über das eigene Trinkverhalten typisch ist. Betroffene brauchen dann fachkundige Hilfe, um vom Alkohol lassen zu können.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Betroffene ein ambivalentes Verhältnis zu ihrem Trinkverhalten haben: Einerseits würden sie vielleicht gerne weniger trinken oder ganz aufhören – andererseits gibt es aber auch gewichtige Gründe, weiterhin zu trinken:

Gründe zum Weitertrinken:Gründe zum Aufhören:
PerspektivlosigkeitVerlust des Führerscheins
Schmerzen werden nicht wahrgenommenVerlust von Freunden
Angst vor EntzugVerlust vom Partner
Akzeptanz des UmfeldesKörperliche Beschwerden
Negative VorbilderAngst, den Arbeitsplatz zu verlieren
InkonsequenzFinanzielle Einbußen
Schonung am ArbeitsplatzKonsequentes Umfeld
Unwissen über Beratungs- und BehandlungsmöglichkeitenPositive Vorbilder
 Perspektiven bei einer Verhaltensänderung

Interventionen des Arbeitgebers können der betroffenen Person bewusst machen, dass ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist, wenn Sie ihr Verhalten nicht ändern – damit wiegt die Waagschale mit den Gründen zum Aufhören etwas schwerer. Konsequentes Verhalten der Personen im Arbeitsumfeld verstärkt diese Wirkung. Das kann der Auslöser für die betroffene Person sein, ihr Trinkverhalten zu ändern oder sich Hilfe durch Beratung und Therapie zu suchen.

Kollegen/-innen helfen Betroffenen nicht, indem sie ihnen Arbeit abnehmen oder Fehlverhalten decken.

Es ist verständlich, dass man dem Betroffenen helfen möchte. Diese Art von Hilfe verhindert aber, dass das Alkoholproblem frühzeitig offenkundig wird. Ohne es zu wollen hilft man so der Sucht, nicht aber den betroffenen Kolleginnen oder Kollegen. Denn je länger der problematische Alkoholkonsum anhält, umso gravierender entwickeln sich die Folgen für die Betroffenen. Wird erst gehandelt, wenn aus dem Alkoholmissbrauch bereits eine Abhängigkeit geworden ist, fällt den Betroffenen eine Verhaltensänderung besonders schwer, und sie benötigen fachkundige Hilfe.

Was können Sie als Kollege oder Kollegin tun? Es ist wichtig, dass Betroffene selbst Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen. Sprechen Sie die betroffene Person auf Ihre Verhaltensauffälligkeit an. Sagen Sie ihr, dass Sie sich Sorgen machen wegen ihres Alkoholkonsums. Holen Sie sich selbst Rat bei einer innerbetrieblichen Beratungsstelle oder einer externen Suchtberatungsstelle. Informieren Sie die direkte Führungskraft – spätestens dann, wenn die betroffene Person unter Alkoholeinfluss sich selbst und Kollegen in Gefahr bringen könnte, zum Beispiel weil sie gefährliche Maschinen bedienen müsste.

Führungskräfte sollten nicht wegschauen, sondern frühzeitig intervenieren, wenn Sie Auffälligkeiten bemerken.

Arbeitsschutzvorschriften verlangen, dass der Arbeitgeber handelt, wenn Beschäftigte sich selbst oder andere gefährden könnten (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1/GUV V A1).

Aber auch ohne akute Gefährdung sollten Sie als Führungskraft bei sucht- oder suchtmittelbedingten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz handeln und damit dem Mitarbeiter eine Chance zur Veränderung geben. Gestufte Interventionen, in denen Führungskräfte ihre Sorge zum Ausdruck bringen, Hilfe anbieten und gleichzeitig das künftig erwartete Arbeitsverhalten konkret beschreiben, haben sich bewährt. Nehmen Sie im Gespräch mit Betroffenen eine fürsorgliche und konsequente Haltung ein und achten Sie besonders auf die Grenzen Ihrer eigenen Verantwortung. Sprechen Sie es konkret an, wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Suchtgefährdung vorliegt. Stellen Sie jedoch keine Diagnose – das fällt in den Bereich von Fachleuten der Suchthilfe. Suchen Sie sich Informationen, Beratung und Unterstützung, falls Sie über das geeignete Vorgehen unsicher sind. Ansprechpartner sind hier innerbetriebliche oder externe Suchtberatungsstellen.

Wie gehen Sie in Ihrem Betrieb mit Alkohol um? Je nach Betriebskultur werden zu Festen und Feiern ganz selbstverständlich alkoholische Getränke angeboten. Trinkanlässe gibt es viele: Jubiläen, Geburtstage, der Umtrunk nach Feierabend ebenso wie zum Projektabschluss oder das Bier zur Mahlzeit in der Kantine. Dieses akzeptierende Verhalten gefährdet vor allem Kollegen, denen der Umgang mit Alkohol Probleme bereitet. Schaffen Sie – beispielsweise mit einer Betriebsvereinbarung – verlässliche Regeln. Erfahrungsgemäß hat ein Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz eine gute präventive Wirkung.

Informieren Sie sich über Alkohol und andere Suchtmittel und klären Sie Ihre Beschäftigten auf, zum Beispiel durch Plakate oder Informationsbroschüren.

In Deutschland gibt es ca. 1.400 Beratungsstellen für Abhängige, Gefährdete und deren Umfeld (Familie, Kollegen etc.). Die Suchtberatungsstellen unterstützen Betroffene durch Gespräche, Motivation aufzubauen für einen anderen Umgang mit dem Suchtmittel. Sie beraten zu Möglichkeiten der Konsumreduktion und helfen bei der Wahl eines geeigneten Therapieangebots. Ein Verzeichnis aller Drogen- und Suchtberatungsstellen finden Sie im Suchthilfeverzeichnis. Telefonische Beratung bietet auch die Sucht & Drogen-Hotline. Hilfreich ist in vielen Fällen auch der Austausch mit Menschen in ähnlicher Situation. Rund 7.500 Gruppen der Selbsthilfe- und Abstinenzverbände im Suchtbereich bieten bei Alkoholproblemen Austausch und Unterstützung an. Auf unserer Internetseite finden Sie Links zu Selbsthilfegruppenverbänden.

Informationen für Führungskräfte zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz und darüber, wie man mit betroffenen Mitarbeitern ein Gespräch führt, hält die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) bereit.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet über das Portal www.kenn-dein-limit.de einen Selbsttest und weitere Informationen zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol an.

Wer seinen Alkoholkonsum reduzieren möchte, dem kann das Trinktagebuch „Von Tag zu Tag“ helfen.

Sie benötigen Hilfe? Die Casemanager der IKK Südwest unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Therapieeinrichtungen bei Alkoholabhängigkeit. Rufen Sie uns an ­ kostenfrei unter 06 81/38 76-1000. Wir beraten Sie gerne.

Ein häufiger Anlass für den Griff zum Alkohol sind Stress, Unruhe, Nervosität und Angst. Alternative und vor allem weniger riskante Methoden, um nach einem hektischen Tag zur Ruhe zu kommen, sind Bewegung und die Anwendung von Entspannungstechniken. Den Einstieg hierfür erleichtern Ihnen zum Beispiel unsere Gesundheitskurse, die Sie auf unserer Internetseite finden.

Für Abhängigkeitserkrankte bieten wir mit unserem integrierten Versorgungsmodell eine qualifizierte Entzugsbehandlung in Zusammenarbeit mit der Ianua Gesellschaft für Prävention und Sozialtherapie und der psychiatrischen Facharztpraxis Dr. David Steffen in Saarlouis an, in der der Patient unter Einbeziehung seiner sozialen Sitzung bis zum Antritt der Suchtrehabilitation qualifiziert begleitet wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Stationsersetzende Behandlung Abhängigkeitserkrankter.