Zahnersatz im Ausland
Sie möchten Ihren Zahnersatz im Ausland anfertigen und einsetzen lassen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Zahnersatz im EU-Ausland anfertigen und einsetzen zu lassen. Bei der Zahnbehandlung im EU-Ausland besteht auch grundsätzlich Anspruch auf einen befundorientieren Festzuschuss, sofern die Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien entspricht.
FAQ – Zahnersatz im Ausland
- Wie läuft die Kostenübernahme für den Zahnersatz ab?
Vor der Behandlung
Wenn Sie Ihren Zahnersatz im EU-Ausland anfertigen und einsetzen lassen möchten, benötigen wir – wie auch in Deutschland – vorab einen Heil- und Kostenplan/Kostenvoranschlag. Dieser muss in deutscher Sprache verfasst sein und den aktuellen Zahnbefund sowie die geplante Behandlung beinhalten.
Den Heil- und Kostenplan/Kostenvoranschlag senden Sie bitte an folgende Anschrift:
IKK Südwest
66098 SaarbrückenHinweis:
Die zentrale Postadresse der IKK Südwest ist ohne Straße gültig.Wir prüfen, ob die geplante Versorgung den Richtlinien entspricht. Ist dies der Fall, erhalten Sie nach Überprüfung eine schriftliche Bestätigung darüber, in welcher Höhe wir uns an der geplanten Behandlung beteiligen.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu beachten, dass wir zehn Prozent des ermittelten Erstattungsbetrags (maximal 60 Euro) für Verwaltungskosten einbehalten.Nach der Behandlung
Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie die Rechnung zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns ein. (Sollte die Rechnung nicht in deutscher Sprache sein, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung.)
Hinweis: Falls die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen vom genehmigten Kostenvoranschlag abweichen, verändert sich der Festzuschuss nachträglich.Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass für den gleichen Befund ab der Eingliederung in den darauf folgenden zwei/drei Jahren (richtet sich nach der Versorgung) kein erneuter Zuschuss von uns gezahlt werden kann. Für Zahnersatz, der in Deutschland eingegliedert wurde, existiert eine Gewährleistung von zwei/drei Jahren.
Wichtige Infos: Was Sie beim Zahnersatz beachten müssen
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich beim Zahnersatz keineswegs um ein Standardprodukt handelt, das im Schnellverfahren eingesetzt wird. Jeder Zahnersatz ist individuell, daher sollten sie eventuelle Folgekosten einplanen.
Zu den Behandlungskosten müssen Sie Reise- und Unterbringungskosten hinzurechnen. Ebenso sollten Sie in Ihre Planungen weitere Anreisekosten bei notwendigen Nachbehandlungen berücksichtigen. - Was tun bei Problemen mit dem ausländischen Zahnersatz?Wenn sich nachträgliche Mängel herausstellen, kann dies Probleme bereiten.
In Deutschland sind die Gewährleistungsansprüche klar geregelt. Für Personen, die sich ihren Zahnersatz im Ausland anfertigen und einsetzen lassen, gelten die jeweiligen Gewährleistungsvorschriften des entsprechenden EU-Landes.
Ein Zahnarzt in Deutschland ist nicht dazu verpflichtet, Mängel eines im Ausland eingesetzten Zahnersatzes kostenfrei zu korrigieren oder nachzubessern.
Sollte eine Nachbesserung bei einem Zahnarzt in Deutschland erfolgen, sind die entstandenen Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Allerdings würden bei einem solchen Vorgehen die Gewährleistungsansprüche gegenüber der Zahnarztpraxis im Ausland verfallen. Um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen, wäre ein weiterer Besuch (gegebenenfalls auch mehrere) beim behandelnden Zahnarzt im Ausland notwendig. - Welche Mitgliedsstaaten gehören zur EU?
Belgien Griechenland Malta Slowakei Bulgarien Irland Niederlande Slowenien Dänemark Italien Österreich Spanien Deutschland Kroatien Polen Tschechien Estland Lettland Portugal Ungarn Finnland Litauen Schweden Zypern Frankreich Luxemburg Rumänien