Erhöhter Festzuschuss im Rahmen der Härtefallregelung
Um eine nicht zumutbare finanzielle Belastung von Geringverdienern zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine bestimmte Einkommensgrenze definiert, die sogenannte Härtefallgrenze. Liegt Ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze, zahlt die IKK den maximalen Festzuschuss.
Um die Voraussetzungen zu prüfen, benötigen wir alle schriftliche Belege Ihrer Einkommensverhältnisse der letzten drei Monate vor Antragsstellung des Heil- und Kostenplanes bzw. die Rechnung Ihres bereits eingegliederten Zahnersatzes.
FAQ – Erhöhter Festzuschuss
- Bei welcher Versorgung erhalte ich den erhöhten Festzuschuss?
Den erhöhten Festzuschuss erhalten Sie unabhängig von dem gewählten Zahnersatz. Als Patient können Sie zwischen der Regelversorgung und einem höherwertigen Zahnersatz wählen.
Wenn Sie sich für die Regelversorgung entscheiden und der erhöhte Festzuschuss nicht die gesamten Kosten für Ihren Zahnersatz abdeckt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zusätzlich die Differenz. Der Zahnersatz ist somit kostenlos.
Wählen Sie stattdessen einen höherwertigen Zahnersatz, bekommen Sie ebenfalls den erhöhten Festzuschuss. Allerdings verbleibt Ihnen hier immer ein Eigenanteil, denn eine volle Kostenübernahme ist in diesen Fällen nicht möglich.
- Woher weiß ich, wie hoch die Einkommensgrenze sein darf?
Jedes Jahr zum 1. Januar werden die Grenzen neu geregelt. Um Ihnen einen kleinen Überblick zu verschaffen, haben wir die aktuellen Grenzen hier für Sie aufgelistet:
1 Person 1.316,00 € 2 Personen 1.809,50 € 3 Personen 2.138,50 € 4 Personen 2.467,50 € 5 Personen 2.796,50 € Je weitere Person werden 329 Euro hinzugerechnet. Bitte beachten Sie, dass das Bruttoeinkommen zur Berechnung herangezogen wird.
- Woher weiß ich, welche Angehörigen mit angerechnet werden?
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller im Haushalt lebenden Personen, die zur Berechnung herangezogen werden:
- Ehegatte
- Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Familienversicherte Kinder
- Selbstversicherte Kinder (einschließlich 18. Lebensjahr)
- Welche Nachweise werden benötigt?
Arbeitseinkommen
- Selbstständige Tätigkeit (Hinweis: Wir benötigen eine Gewinn- und Verlustermittlung)
- Land- und Forstwirtschaft
Arbeitsentgelt
- Lohn/Gehalt, auch aus geringfügiger Beschäftigung
Renten/Pensionen
- Von der deutschen Rentenversicherung
- Aus der Unfallversicherung
- Aus der privaten Lebensversicherung
- Aus Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen
- Von ausländischen Rentenversicherungen
Erträge
- Pacht-/Mieteinnahmen
- Zinseinnahmen
Entgeltersatzleistungen
- Kranken-, Übergangs- und Verletztengeld
- zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Andere
Sonstiges
- Sachbezüge
- Unterhalt
- Sonstige Einkünfte
- Wo finde ich den Antrag auf Prüfung des doppelten Festzuschusses?
Gerne können Sie den Antrag auf einen höheren Zuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz (PDF) herunterladen.
Wenn Sie den Antrag lieber persönlich anfordern möchten oder noch offene Fragen haben, können Sie uns unter folgender kostenfreier Hotline selbstverständlich gerne kontaktieren:
IKK Zahn-Hotline
0800/1 299 999