Zahnersatz
Für Zahnersatz, dass heißt für Kronen, Brücken oder eine Vollprothese, zahlt die IKK Südwest Festzuschüsse.
Die Höhe der Festzuschüsse ist abhängig vom Befund, zum Beispiel einem fehlenden Zahn. Der Festzuschuss beträgt 50 % der Kosten für die Regelversorgung bei dem jeweiligen Befund. Sie erhalten den Festzuschuss von der IKK aber auch dann, wenn Sie statt der Regelversorgung einen andersartigen oder höherwertigen Zahnersatz wählen. Unabhängig von der Versorgung, für die Sie sich entscheiden, übernimmt die IKK also immer die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung. Voraussetzung ist allerdings, dass die gewählte Versorgung medizinisch anerkannt ist.
Für die eigenen Bemühungen des Versicherten zur Gesunderhaltung seiner Zähne erhöht sich der jeweilige Festzuschuss zum Zahnersatz um 20 %. Dieser Bonus wird dann gewährt, wenn sich der Versicherte in den letzten fünf Jahren vor Behandlungsbeginn wenigstens einmal jährlich zahnärztlich hat untersuchen lassen. Der Bonus erhöht sich sogar auf 30 %, wenn die genannten Untersuchungen in den letzten zehn Kalenderjahren ohne Unterbrechung in Anspruch genommen wurden.
Grundsätzlich haben Versicherte auch bei einer Zahnersatzbehandlung im EU-Ausland Anspruch auf einen Festzuschuss, Bei einer Zahnbehandlung im EU-Ausland besteht grundsätzlich Anspruch auf Festzuschuss, wenn die Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien entspricht. Voraussetzung ist, dass vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan in deutscher Sprache bei der IKK zur Prüfung eingereicht wird. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird der befundorientierte Festzuschuss auch nach Abschluss einer Behandlung im EU-Ausland gezahlt. Wenn Sie eine Zahnersatzbehandlung im Ausland planen, sollten Sie sich zuvor bei Ihrer IKK beraten lassen.