Zahnersatz

Siegel von Focus Money mit der Auszeichnung beste Zahnmedizinische Versorgung für die IKK Südwest

Für Zahnersatz, dass heißt für Kronen, Brücken oder eine Vollprothese, zahlt die IKK Südwest Festzuschüsse.

Seit dem 1. Oktober 2020 haben sich diese Festzuschüsse zu Ihrem Zahnersatz erhöht. Die Festzuschüsse decken jetzt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung ab. Die Regelversorgung umfasst einen Zahnersatz, der aus zahnmedizinischer Sicht erforderlich und ausreichend ist.

Die Höhe der Festzuschüsse ist abhängig vom Befund, zum Beispiel einem fehlenden Zahn. Sie erhalten den Festzuschuss von der IKK Südwest aber auch dann, wenn Sie statt der Regelversorgung einen andersartigen oder höherwertigen Zahnersatz wählen. Unabhängig von der Versorgung, für die Sie sich entscheiden, übernimmt die IKK Südwest also immer 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Voraussetzung ist allerdings, dass die gewählte Versorgung medizinisch anerkannt ist.

Wenn Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben und dies der Zahnarzt in einem Bonusheft bestätigt hat, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent beziehungsweise nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge auf 75 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung.

Wissenswertes zum Zahnersatz

Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan und sendet diesen per Datenübertragung inklusive Bonusheftdaten an die IKK Südwest. In Ihrem Bonusheft haben Sie Ihre zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert.

Auf Basis des Befundes wird die Regelversorgung und somit die Höhe des Festzuschusses festgelegt. Nach Abschluss der Zahnersatzbehandlung zieht der Zahnarzt bei der Regelversorgung den Festzuschuss von Ihrer Gesamtrechnung ab, Sie zahlen nur noch den Eigenanteil. Bei einer andersartigen Versorgung legen Sie die Rechnung Ihrer IKK Südwest vor und erhalten von dort den Festzuschuss.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner MediKompass bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Einsparungen beim Eigenanteil von Zahnersatz zu erzielen. In Form einer Auktion können Sie Ihren Heil- und Kostenplan als Versicherter der IKK Südwest im Internetportal www.medikompass.de einstellen. Der Service von MediKompass ist kostenfrei. Teilnehmende Zahnärzte erstellen Ihnen ein persönliches Angebot auf Grundlage Ihres Heil- und Kostenplans. Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer Medikompass.

Wenn Sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, müssen Sie beim Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung keine Zuzahlung leisten. Sollten Sie allerdings eine aufwändigere Versorgungsform als die Regelversorgung wählen, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.

ERHÖHTER FESTZUSCHUSS IM RAHMEN DER HÄRTEFALLREGELUNG

Um eine nicht zumutbare finanzielle Belastung von Geringverdienern zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine bestimmte Einkommensgrenze definiert, die sogenannte Härtefallgrenze. Liegt Ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze, zahlt die IKK Südwest den maximalen Festzuschuss.

Um die Voraussetzungen zu prüfen, benötigen wir alle schriftliche Belege Ihrer Einkommensverhältnisse der letzten drei Monate vor Antragsstellung des Heil- und Kostenplanes beziehungsweise die Rechnung Ihres bereits eingegliederten Zahnersatzes.

Fragen und Antworten zum erhöhten Festzuschuss

Den erhöhten Festzuschuss erhalten Sie unabhängig von dem gewählten Zahnersatz. Als Patient können Sie zwischen der Regelversorgung und einem höherwertigen Zahnersatz wählen.

Wenn Sie sich für die Regelversorgung entscheiden und der erhöhte Festzuschuss nicht die gesamten Kosten für Ihren Zahnersatz abdeckt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zusätzlich die Differenz. Der Zahnersatz ist somit kostenlos.

Wählen Sie stattdessen einen höherwertigen Zahnersatz, bekommen Sie ebenfalls den erhöhten Festzuschuss. Allerdings verbleibt Ihnen hier immer ein Eigenanteil, denn eine volle Kostenübernahme ist in diesen Fällen nicht möglich.

Jedes Jahr zum 1. Januar werden die Grenzen neu geregelt. Um Ihnen einen kleinen Überblick zu verschaffen, haben wir die aktuellen Grenzen hier für Sie aufgelistet:

1 Person1.414,00 Euro
2 Personen1.944,25 Euro
3 Personen2.297,75 Euro
4 Personen2.651,25 Euro

Je weitere Person werden 353,50 Euro hinzugerechnet. Bitte beachten Sie, dass das Bruttoeinkommen zur Berechnung herangezogen wird.

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller im Haushalt lebenden Personen, die zur Berechnung herangezogen werden:

  • Ehegatte
  • Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Familienversicherte Kinder
  • Selbstversicherte Kinder (einschließlich 18. Lebensjahr)

Arbeitseinkommen

  • Selbstständige Tätigkeit (Hinweis: Wir benötigen eine Gewinn- und Verlustermittlung)
  • Land- und Forstwirtschaft

Arbeitsentgelt

  • Lohn/Gehalt, auch aus geringfügiger Beschäftigung

Renten/Pensionen

  • Von der deutschen Rentenversicherung
  • Aus der Unfallversicherung
  • Aus der privaten Lebensversicherung
  • Aus Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen
  • Von ausländischen Rentenversicherungen

Erträge

  • Pacht-/Mieteinnahmen
  • Zinseinnahmen

Entgeltersatzleistungen

  • Kranken-, Übergangs- und Verletztengeld
  • zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld
  • Andere

Sonstiges

  • Sachbezüge
  • Unterhalt
  • Sonstige Einkünfte

Gerne können Sie den Antrag auf einen höheren Zuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz herunterladen.

Wenn Sie den Antrag lieber persönlich anfordern möchten oder noch offene Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren.

SIE MÖCHTEN FÜR IHREN ZAHNERSATZ EINE ZWEITMEINUNG EINHOLEN?

Wenn Ihnen die Kosten für Ihre Zahnbehandlung zu hoch erscheinen, können Sie Ihren Verdacht mithilfe des MediKompass überprüfen. Der ausgezeichnete Service zeigt Ihnen auf, ob das Angebot Ihres Zahnarztes angemessen ist. Sie können sich über MediKompass zudem kostenlos und unverbindlich Alternativangebote von empfohlenen Zahnärzten einholen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Kostenlose und unverbindliche Nutzung des Preisvergleich-Services auf MediKompass
  • Ersparnis von bis zu 60 Prozent Ihres Eigenanteils bei der Versorgung mit Zahnersatz
  • Empfehlungen für günstige Zahnärzte in Ihrer Nähe
  • Komfort-Service: Sie schicken Ihren Heil- und Kostenplan an MediKompass und das Service-Team übernimmt die Eingabe.

WIE FUNKTIONIERT DIE SUCHE MIT DEM MEDIKOMPASS?

  • Sie geben auf der Internetseite www.medikompass.de/ikk-suedwest Ihren Behandlungswunsch ein und in welchem Postleitzahlenbereich Sie behandelt werden möchten.
  • Als Extraleistung können Sie den Komfort-Service von MediKompass nutzen: Schicken Sie Ihren Heil- und Kostenplan an MediKompass und das Service-Team übernimmt die Eingabe.
  • Sie melden Sich kostenlos sowie unverbindlich an und Zahnärzte bieten auf ihre Behandlung.
  • Sie wählen einen der günstigen Zahnärzte aus. Mehr als 10.000 Arzt-Bewertungen helfen Ihnen dabei, sich zu entscheiden.
  • Sie machen einen Termin aus und lernen den Arzt bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch kennen.
  • Sollten Sie sich für eine Behandlung entscheiden, bewerten Sie Ihren Zahnarzt anschließend.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner MediKompass bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Einsparungen beim Eigenanteil von Zahnersatz zu erzielen. In Form einer Auktion können Sie Ihren Heil- und Kostenplan als Versicherter der IKK Südwest im Internetportal www.medikompass.de einstellen. Der Service von MediKompass ist kostenfrei. Teilnehmende Zahnärzte erstellen Ihnen ein persönliches Angebot auf Grundlage Ihres Heil- und Kostenplans. Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer Medikompass.

Zahnersatzbehandlung im Ausland

Sie möchten Ihren Zahnersatz im Ausland anfertigen und einsetzen lassen?

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Zahnersatz im EU-Ausland anfertigen und einsetzen zu lassen. Bei der Zahnbehandlung im EU-Ausland besteht auch grundsätzlich Anspruch auf einen befundorientieren Festzuschuss, sofern die Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien entspricht.

Fragen und Antworten zu Zahnersatz im Ausland

VOR DER BEHANDLUNG

Wenn Sie Ihren Zahnersatz im EU-Ausland anfertigen und einsetzen lassen möchten, benötigen wir – wie auch in Deutschland – vorab einen Heil- und Kostenplan/Kostenvoranschlag. Dieser muss in deutscher Sprache verfasst sein und den aktuellen Zahnbefund sowie die geplante Behandlung beinhalten.

Den Heil- und Kostenplan/Kostenvoranschlag senden Sie bitte an folgende Anschrift:

IKK Südwest
66098 Saarbrücken

Hinweis:
Die zentrale Postadresse der IKK Südwest ist ohne Straße gültig.

Wir prüfen, ob die geplante Versorgung den Richtlinien entspricht. Ist dies der Fall, erhalten Sie nach Überprüfung eine schriftliche Bestätigung darüber, in welcher Höhe wir uns an der geplanten Behandlung beteiligen.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu beachten, dass wir zehn Prozent des ermittelten Erstattungsbetrags (maximal 60 Euro) für Verwaltungskosten einbehalten.

NACH DER BEHANDLUNG

Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie die Rechnung zusammen mit Ihrer aktuellen  Bankverbindung bei uns ein. (Sollte die Rechnung nicht in deutscher Sprache sein, benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung.)
Hinweis: Falls die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen vom genehmigten Kostenvoranschlag abweichen, verändert sich der Festzuschuss nachträglich.

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass für den gleichen Befund ab der Eingliederung in den darauf folgenden zwei/drei Jahren (richtet sich nach der Versorgung) kein erneuter Zuschuss von uns gezahlt werden kann. Für Zahnersatz, der in Deutschland eingegliedert wurde, existiert eine Gewährleistung von zwei/drei Jahren.

WICHTIGE INFOS: WAS SIE BEIM ZAHNERSATZ BEACHTEN MÜSSEN

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich beim Zahnersatz keineswegs um ein Standardprodukt handelt, das im Schnellverfahren eingesetzt wird. Jeder Zahnersatz ist individuell, daher sollten sie eventuelle Folgekosten einplanen.
Zu den Behandlungskosten müssen Sie Reise- und Unterbringungskosten hinzurechnen. Ebenso sollten Sie in Ihre Planungen weitere Anreisekosten bei notwendigen Nachbehandlungen berücksichtigen.

Wenn sich nachträgliche Mängel herausstellen, kann dies Probleme bereiten.

In Deutschland sind die Gewährleistungsansprüche klar geregelt. Für Personen, die sich ihren Zahnersatz im Ausland anfertigen und einsetzen lassen, gelten die jeweiligen Gewährleistungsvorschriften des entsprechenden EU-Landes.

Ein Zahnarzt in Deutschland ist nicht dazu verpflichtet, Mängel eines im Ausland eingesetzten Zahnersatzes kostenfrei zu korrigieren oder nachzubessern.
Sollte eine Nachbesserung bei einem Zahnarzt in Deutschland erfolgen, sind die entstandenen Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Allerdings würden bei einem solchen Vorgehen die Gewährleistungsansprüche gegenüber der Zahnarztpraxis im Ausland verfallen. Um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen, wäre ein weiterer Besuch (gegebenenfalls auch mehrere) beim behandelnden Zahnarzt im Ausland notwendig.

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Einreichung Heil- und Kostenpläne

Bitte senden Sie Ihren Heil- und Kostenplan an folgende Anschrift:

IKK Südwest
66098 Saarbrücken

IKK Zahn-Hotline

Hier erhalten Sie Auskunft zu Themen wie Dentalpflege, Kieferorthopädie, Mundhygiene und Vorsorgeuntersuchungen oder zu Einsparmöglichkeiten des Eigenanteils bei Zahnersatz durch unseren Kooperationspartner Medikompass.