IKK-Wahltarif Selbstbehalt
Wer bewusst lebt und selten krank wird, kann im IKK-Wahltarif Selbstbehalt seine Versicherungsbeiträge jetzt aktiv senken. Und so funktioniert’s: Volljährige IKK-Mitglieder entscheiden sich, einen Teil Ihrer Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Dafür zahlt Ihnen die IKK Südwest eine Prämie. Wer also aufgrund seiner gesunden Lebensweise seltener einen Arzt aufsuchen muss, kann bares Geld sparen.
Sollten Sie einmal Behandlungen in Anspruch nehmen müssen, die Ihre Prämie übersteigen, bezahlen Sie den entsprechenden Unterschiedsbetrag selbst. Ihre Eigenbeteiligung beträgt dabei maximal die Differenz zwischen Selbstbehalt und Prämie (siehe nachfolgende Tabelle).
Individuelle Tarifklassen – attraktive Prämien
Entscheiden Sie sich flexibel und einkommensabhängig für eine von zwei Tarifklassen:
Tarifklasse 1 | Tarifklasse 2 |
Brutto-Jahreseinkommen von mind. 18.000 Euro | Brutto-Jahreseinkommen von mind. 36.000 Euro |
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Persönliches Sparpotenzial – faire Leistungen
Im IKK-Wahltarif Selbstbehalt werden alle Gesundheitsmaßnahmen angerechnet, die Sie in Anspruch nehmen. Das komplette Leistungsspektrum der IKK Südwest steht Ihnen also weiterhin in ganzem Umfang zur Verfügung.
Nicht auf den Selbstbehalt angerechnet werden die nachfolgend genannten Gesundheitsleistungen. Schließlich möchten wir, dass Sie gesund bleiben und auch im Krankheitsfall rundum versorgt sind:
- Leistungen der Prävention (zum Beispiel Gesundheitskurse, Schutzimpfungen), betriebliche Gesundheitsförderung und Selbsthilfeförderung
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (vertragszahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen)
- Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme der ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (Badekuren)
- Leistungen zur Empfängnisverhütung
- Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung
- Gesundheitsuntersuchungen
- Organisierte Früherkennungsprogramme
- Haushaltshilfe
- Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
- Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
- Auslands-Bonusprogramm IKK TravelFit
Folgende Leistungen werden auf den Selbstbehalt angerechnet:
Maßnahme | Anzurechnende Beiträge |
Ambulante ärztliche Behandlung mit einer Arznei-, Verband-, Heil- oder Hilfsmittelverordnung | Pauschal 50 Euro |
Ambulante zahnärztliche Behandlung, die über die ambulante vertragszahnärztliche Vorsorgeuntersuchung nach dem SGB V hinausgeht | Pauschal 75 Euro |
Sonstige Leistungen | Tatsächlich entstandene Kosten, mind. jedoch 25 Euro je Leistung bis zur max. Höhe des Selbstbehalts |
Ein anschauliches Beispiel:
Ein IKK-Versicherter verdient 30.000 Euro brutto pro Jahr.
Er entscheidet sich für den IKK-Wahltarif Selbstbehalt.
Damit stehen ihm 150 Euro Prämie pro Jahr in Tarifklasse 1 zu. Dafür verpflichtet er sich, eventuell anfallende Behandlungskosten bis zu einer Höhe von 210 Euro selbst zu zahlen. Betragen die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen zum Beispiel 70 Euro, hat er einen Prämienanspruch von 80 Euro. Liegen die Leistungsaufwendungen der IKK Südwest bei 200 Euro, trägt er die Differenz von 50 Euro allein. Bei Leistungsaufwendungen von zum Beispiel 400 Euro und seinem kalenderjährlichen Selbstbehalt von maximal 210 Euro würde der jährliche Selbstbehalt des Versicherten höchstens 60 Euro betragen.
Weitere Informationen können Sie sich hier downloaden: |
Bei weiteren Fragen zu unserem Wahltarif Selbstbehalt zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.