Künstliche Befruchtung
Ist eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege nicht möglich, können dank der Fortschritte in der Medizin verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung die natürliche Empfängnis unterstützen.
Der im Gesetz festgelegte Zuschuss für künstliche Befruchtung, den Krankenkassen bei entsprechenden Maßnahmen zu übernehmen haben, liegt bei 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Gesamtkosten.
Künstliche Befruchtung: Voraussetzungen für den Zuschuss
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass beide Ehepartner bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre sind, die Frau aber noch nicht das 40. Lebensjahr und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet hat. Für Behandlungspläne zur künstlichen Befruchtung, deren Genehmigung vor dem 31. Dezember 2021 erfolgte, ist eine Versicherung beider Ehepartner bei der IKK Südwest notwendig.
Darüber hinaus übernimmt die IKK Südwest für ihre Versicherten für Behandlungsmaßnahmen ab 1. Januar 2019 zusätzlich zur Gesetzesleistung die restlichen 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro je Behandlungsversuch.
Wir beraten und informieren Sie gerne ausführlich zum Thema künstliche Befruchtung und dem entsprechenden Zuschuss. Bitte sprechen Sie uns an.