Künstliche Befruchtung

Siegel und Auszeichnung der Zeitschrift Eltern für die Familienleistungen der IKK Südwest

Ist eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege nicht möglich, können dank der Fortschritte in der Medizin verschiedene Methoden der künstlichen Befruchtung den Kinderwunsch erfüllen.

Der im Gesetz festgelegte Zuschuss für künstliche Befruchtung, den Krankenkassen bei entsprechenden Maßnahmen zu übernehmen haben, liegt bei 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Gesamtkosten.

Künstliche Befruchtung: Voraussetzungen für den Zuschuss

Wir übernehmen die Kosten, wenn

  • beide Ehepartner bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre sind
  • die Frau jünger als 40 Jahre
  • und der Mann jünger als 50 Jahre alt ist

Behandlungspläne vor dem 31. Dezember 2021 werden genehmigt, wenn beide Ehepartner bei der IKK Südwest versichert waren.

Darüber hinaus übernimmt die IKK Südwest für ihre Versicherten für Behandlungsmaßnahmen ab 1. Januar 2019 zusätzlich zur Gesetzesleistung die restlichen 50 Prozent der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro je Behandlungsversuch.

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