IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung
Sie haben die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung von der IKK Südwest rückerstattet zu bekommen. Dies ist möglich, wenn Sie in einem vorher festgelegten Zeitraum keine Leistungen der IKK Südwest in Anspruch nehmen. Hierfür erhalten Sie im Gegenzug eine kalenderjährliche Prämie von der IKK Südwest.
Damit Ihnen keine Nachteile entstehen und Sie vor unerwünschten Überraschungen geschützt sind, erhalten Sie nachfolgend wichtige Informationen zu diesem Thema. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie sich für die Teilnahme am IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung entscheiden.
Persönliches Sparpotenzial – faire Leistungen
Die kalenderjährliche Prämie beträgt 1/12 der vom Mitglied jeweils für das Kalenderjahr während der Teilnahme am IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge, maximal jedoch 150 Euro bei der Teilnahme für ein ganzes Kalenderjahr.
Die Inanspruchnahme folgender gesetzlicher Leistungen durch das Mitglied während der Teilnahme am IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung schließen eine Prämienzahlung nicht aus:
- Leistungen der Prävention (zum Beispiel Gesundheitskurse, Schutzimpfungen), betriebliche Gesundheitsförderung, Selbsthilfeförderung
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (vertragszahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen)
- Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme der ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (Badekuren)
- Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung
- Gesundheitsuntersuchungen
- Organisierte Früherkennungsprogramme
- Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
- Auslands-Bonusprogramm IKK TravelFit
Weitere Informationen können Sie sich hier downloaden: |