Wahltarife

IKK Wahltarif Selbstbehalt

Wer bewusst lebt und selten krank wird, kann im IKK-Wahltarif Selbstbehalt seine Versicherungsbeiträge jetzt aktiv senken. Und so funktioniert’s: Volljährige Mitglieder entscheiden sich, einen Teil Ihrer Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Dafür zahlt Ihnen die IKK Südwest eine Prämie. Wer also aufgrund seiner gesunden Lebensweise seltener einen Arzt aufsuchen muss, kann bares Geld sparen.

Sollten Sie einmal Behandlungen in Anspruch nehmen müssen, die Ihre Prämie übersteigen, bezahlen Sie den entsprechenden Unterschiedsbetrag selbst. Ihre Eigenbeteiligung beträgt dabei maximal die Differenz zwischen Selbstbehalt und Prämie (siehe nachfolgende Tabelle).

Individuelle Tarifklassen – attraktive Prämien

Entscheiden Sie sich flexibel und einkommensabhängig für eine von zwei Tarifklassen:

Tarifklasse 1Tarifklasse 2
Brutto-Jahreseinkommen von mindestens 18.000 EuroBrutto-Jahreseinkommen von mindestens 36.000 Euro
Prämie
von maximal 150 Euro pro Kalenderjahr
Prämie
von maximal 300 Euro pro Kalenderjahr
Selbstbehalt
von maximal 210 Euro pro Kalenderjahr
Selbstbehalt
von maximal 420 Euro pro Kalenderjahr
Risiko
60 Euro (maximal Selbstbehalt abzüglich Prämie)
Risiko
120 Euro (maximal Selbstbehalt abzüglich Prämie)
Persönliches Sparpotenzial – faire Leistungen

Im IKK-Wahltarif Selbstbehalt werden alle Gesundheitsmaßnahmen angerechnet, die Sie in Anspruch nehmen. Das komplette Leistungsspektrum der IKK Südwest steht Ihnen also weiterhin in ganzem Umfang zur Verfügung.

Nicht auf den Selbstbehalt angerechnet werden die nachfolgend genannten Gesundheitsleistungen. Schließlich möchten wir, dass Sie gesund bleiben und auch im Krankheitsfall rundum versorgt sind:

  • Leistungen zur Krankheitsverhütung, der Prävention (zum Beispiel Gesundheitskurse oder Schutzimpfungen), betriebliche Gesundheitsförderung und Selbsthilfeförderung
  • Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (vertragszahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen)
  • Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme der ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (sogenannte Badekuren)
  • Leistungen zur Empfängnisverhütung
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung
  • Gesundheitsuntersuchungen
  • Organisierte Früherkennungsprogramme
  • Haushaltshilfe
  • Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
  • Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
  • Auslands-Bonusprogramm IKK TravelFit

Folgende Leistungen werden auf den Selbstbehalt angerechnet:

MaßnahmeAnzurechnende Beiträge
Ambulante ärztliche Behandlung mit einer Arznei-, Verband-, Heil- oder HilfsmittelverordnungPauschal 50 Euro
Ambulante zahnärztliche Behandlung, die über die ambulante vertragszahnärztliche Vorsorgeuntersuchung nach dem SGB V hinausgehtPauschal 75 Euro
Sonstige LeistungenTatsächlich entstandene Kosten, mind. jedoch 25 Euro je Leistung bis zur maximalen Höhe des Selbstbehalts

Ein anschauliches Beispiel:

Ein IKK-Versicherter verdient 30.000 Euro brutto pro Jahr.

Er entscheidet sich für den IKK-Wahltarif Selbstbehalt.

Damit stehen ihm 150 Euro Prämie pro Jahr in Tarifklasse 1 zu. Dafür verpflichtet er sich, eventuell anfallende Behandlungskosten bis zu einer Höhe von 210 Euro selbst zu zahlen. Betragen die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen zum Beispiel 70 Euro, hat er einen Prämienanspruch von 80 Euro. Liegen die Leistungsaufwendungen der IKK Südwest bei 200 Euro, trägt er die Differenz von 50 Euro allein. Bei Leistungsaufwendungen von zum Beispiel 400 Euro und seinem kalenderjährlichen Selbstbehalt von maximal 210 Euro würde der jährliche Selbstbehalt des Versicherten höchstens 60 Euro betragen.

Weitere Informationen können Sie sich hier downloaden:

IKK Wahltarif Beitragsrückerstattung

Sie haben die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung von der IKK Südwest rückerstattet zu bekommen. Dies ist möglich, wenn Sie in einem vorher festgelegten Zeitraum (Kalenderjahr) keine Leistungen der IKK Südwest in Anspruch nehmen. Hierfür erhalten Sie im Gegenzug eine kalenderjährliche Prämie von der IKK Südwest.

Damit Ihnen keine Nachteile entstehen und Sie vor unerwünschten Überraschungen geschützt sind, erhalten Sie nachfolgend wichtige Informationen zu diesem Thema. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie sich für die Teilnahme am IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung entscheiden.

Persönliches Sparpotenzial – faire Leistungen

Die kalenderjährliche Prämie beträgt 1/12 der vom Mitglied jeweils für das Kalenderjahr während der Teilnahme am IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge, maximal jedoch 150 Euro bei der Teilnahme für ein ganzes Kalenderjahr.

Die Inanspruchnahme folgender gesetzlicher Leistungen durch das Mitglied während der Teilnahme am IKK-Wahltarif Beitragsrückerstattung schließen eine Prämienzahlung nicht aus:

  • Leistungen zur Krankheitsverhütung, der Prävention (zum Beispiel Gesundheitskurse oder Schutzimpfungen), betriebliche Gesundheitsförderung, Selbsthilfeförderung
  • Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (vertragszahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen)
  • Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme der ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (sogenannte Badekuren)
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung
  • Gesundheitsuntersuchungen
  • Organisierte Früherkennungsprogramme
  • Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
  • Auslands-Bonusprogramm IKK TravelFit

Weitere Informationen können Sie sich hier downloaden:

IKK Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.