Unser einfaches Bonusprogramm für die ganze Familie

Gesund leben und Bonus sichern
Wir belohnen Ihre aktive Lebensweise. Wer beispielsweise einen Gesundheitskurs besucht, im Fitnessstudio trainiert oder eine Vorsorgeuntersuchung wahrnimmt, bekommt einen Bonus gutgeschrieben.
Und nicht nur Sie profitieren: Alle Ihre Familienmitglieder, die bei der IKK Südwest versichert sind, können am Bonusprogramm teilnehmen.
So einfach funktioniert es für IKK-Südwest-Versicherte:

6 Maßnahmen sammeln und Nachweise einreichen
2 Varianten um zu profitieren:
60 Euro
Bonus ausbezahlen lassen
oder
120 Euro
Erstattung von Gesundheitsleistungen
Und das Beste daran: Die ganze Familie kann mitmachen! Und zwar von klein bis groß:
Bei der IKK Südwest führt jeder Versicherte sein eigenes Bonuskonto, das gilt auch für die kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen.
Das Beste daran: Alles geht ganz einfach mit unserer IKK-Südwest-App. Dort können Sie Ihre
- Teilnahme selbst verwalten,
- Maßnahmen einreichen
- und Ihr verfügbares Guthaben unmittelbar auszahlen.

Was kann ich bonifizieren lassen?
Unser Tipp für mehr Bonus: Auch Ihre familienversicherten Angehörigen können von den Gesundheitsleistungen profitieren!
Früherkennung
Darmkrebsfrüherkennung: ab 50 Jahren, einmal je Untersuchung
Brustkrebsfrüherkennung (Mammografie-Screening): ab 50 bis 75 Jahren, alle zwei Jahre
Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen (Ultraschallscreening): einmalig für Männer ab 65 Jahren
Hautkrebs-Screening: ab 19 Jahren
Krebsfrüherkennung:
- einmal je Untersuchung
- für Frauen ab 20 Jahren
- für Männer ab 45 Jahren
Gesundheits-Check-up
Kontrolle des allgemeinen Gesundheitszustandes im Rahmen des Gesundheits-Check-ups:
- einmalig im Alter von 18 bis 34 Jahren
- ab 35 Jahren alle drei Jahre
Zahnärztliche Untersuchungen
- Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene
- Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung, zum Beispiel Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen in Pflegeeinrichtungen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungennach § 55 SGB V
Schutzimpfungen
- einmal je vollständig durchgeführter Impfung
Zertifizierte Gesundheitskurse
Gesundheitskurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum:
- ab 6 Jahren
Passende Kursangebote finden Sie unter Gesundheitskurse.
Mutterschaftsvorsorge
Zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse oder Rückbildungsgymnastik:
- einmal je Schwangerschaft
Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
- ab 16 Jahren
- bei mindestens 24 Trainingseinheiten im Kalenderjahr
Blutspende
- ab 18 Jahren
Erwerb Leistungsabzeichen
- Erwerb Deutsches Feuerwehr-Fitness-Abzeichen
- Erwerb Schwimmabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Schwimmverbandes
- Erwerb Sportabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes
- Erwerb Wanderabzeichen vom Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine
Führung eines Organspendeausweises
- Organspendeausweis ab 16 Jahren
- oder Knochenmarkspenderausweis ab 18 Jahren
- einmalig je Versicherter und Mitgliedschaft; nur bonifizierbar mit mindestens einer weiteren Maßnahme
Ihren persönlichen Organspendeausweis können Sie online herunterladen.
Teilnahme und Training an Sport- und Gesundheitsveranstaltungen
- Teilnahme an einer Sportveranstaltung in einer Ausdauersportart, die durch einen eingetragenen Sportverein begleitet wird oder sportliche Aktivitäten im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein
- Teilnahme am Training einer Betriebs- beziehungsweise Hochschulsportgruppe
- Teilnahme an IKK-Südwest-Gesundheitsveranstaltungen
Hier können Sie sich für eine Gesundheitsveranstaltung der IKK Südwest anmelden.
Teilnahme an einem Disease-Management-Programm (DMP)
- einmal jährlich bonifizierbar
Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe
- Teilnahme an einer geförderten Selbsthilfegruppenach § 20h SGB V
Eine passende Selbsthilfegruppe können Sie über unsere Suchfunktion finden.
Teilnahme an einer Selbsthilfe-Sportgruppe
- Teilnahme an einer Selbsthilfe-Sportgruppe, die durch einen qualifizierten Trainingsleiter geführt wird
Für Kinder und Jugendliche, die bei der IKK Südwest versichert sind und unter 18 Jahre sind, können folgende Maßnahmen bonifiziert werden.
Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchung U1 – U9 und J1
- einmal je Untersuchung
Jugendgesundheitsuntersuchung
- einmalig
Zahnärztliche Untersuchungen
- ab dem 6. Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
- für Kinder und Jugendliche
- Gruppenprophylaxe und Zahnarztbesuche in Kindergärten und Schulen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungennach § 55 SGB V
Schutzimpfungen
- einmal je vollständig durchgeführter Impfung
Zertifizierte Gesundheitskurse
Gesundheitskurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum:
- ab 6 Jahren
Passende Kursangebote finden Sie unter Gesundheitskurse.
Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
- ab 16 Jahren
- bei mindestens 24 Trainingseinheiten im Kalenderjahr
Erwerb Leistungsabzeichen
- Erwerb Deutsches Feuerwehr-Fitness-Abzeichen
- Erwerb Schwimmabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Schwimmverbandes
- Erwerb Sportabzeichen nach den Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes
- Erwerb Wanderabzeichen vom Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine
Führung eines Organspendeausweises
- Organspendeausweis ab 16 Jahren
- einmalig je Versicherter und Mitgliedschaft; nur bonifizierbar mit mindestens einer weiteren Maßnahme
- Ihren persönlichen Organspendeausweis können Sie online herunterladen.
Teilnahme und Training an Sport- und Gesundheitsveranstaltungen
- Teilnahme an einer Sportveranstaltung in einer Ausdauersportart, die durch einen eingetragenen Sportverein begleitet wird oder sportliche Aktivitäten im Rahmen einer Mitgliedschaft in einem eingetragenen Sportverein
- Teilnahme am Training einer Betriebs- beziehungsweise Hochschulsportgruppe
Hier können Sie sich für eine Gesundheitsveranstaltung der IKK Südwest anmelden.
Teilnahme an einem Disease-Management-Programm der IKK Südwest
- einmal jährlich bonifizierbar
Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe
- Teilnahme an einer geförderten Selbsthilfegruppenach § 20h SGB V
Eine passende Selbsthilfegruppe können Sie über unsere Suchfunktion finden.
Teilnahme an einer Selbsthilfe-Sportgruppe
- Teilnahme an einer Selbsthilfe-Sportgruppe, die durch einen qualifizierten Trainingsleiter geführt wird.
Geld-zurück-Bonus: Gesundheitsleistungen, die wir erstatten
Leistungen, die wir erstatten
Sie haben sich entschlossen, sich ihren Gesundheitsbonus nicht sofort auszahlen zu lassen , sondern für Ihre gesammelten Boni Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Investieren Sie in folgende Leistungen:
Beiträge zu privaten Zusatzversicherungen
- Altersvorsorge
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- betriebliche Altersvorsorge (Finanzierungsanteil des Arbeitnehmers)
- Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung)
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Krankenzusatzversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
Persönliche Ausgaben für eine gesundheitsfördernde aktive Lebensweise
- Sport- und Fitnessausrüstung (zum Beispiel Fitness-Tracker)
- Mitgliedschaft in Sportvereinen
- Gesundheitskurse außerhalb des § 20 SGB V
- Eigenleistung zur Gesundheitsvorsorge in Fitnessstudios
- Sonstige In- und Outdoor Einrichtungen mit dem Primärziel der sportlichen Aktivität (zum Beispiel Kletteranlagen)
- Wellnessanwendungen zur Steigerung des körperlichen Wohlbefindens (zum Beispiel Massagen)
Weitere Gesundheitsleistungen
- Brillen- und Kontaktlinsen mit Sehstärke
- Eigenleistungen beziehungsweise Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlungen
- Glaukom-Früherkennung
- PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
- Testung von Lebensmittelunverträglichkeiten (IgG-Antikörpertests)
So erhalten Sie die Gesundheitsleistungen von uns erstattet:
Sie bezahlen die Kosten für eine Gesundheitsleistung zunächst selbst.
Anschließend reichen Sie die quittierte Rechnung über die IKK Südwest-App ein.
Sie erhalten von uns den Rechnungsbetrag bis zur maximalen Höhe Ihres zur Verfügung stehenden Gesundheitsbonus erstattet.
Fragen und Antworten zum IKK Gesundheitsbonus
Wo erhalte ich meinen Bonusantrag, um Boni zu sammeln?
Ein klassischer Bonusantrag zum Sammeln ist ab dem Jahr 2025 nicht mehr notwendig. Sie können über die IKK-Südwest-App oder unsere Online-Geschäftsstelle ganz einfach Ihre Maßnahmen einreichen, Nachweise oder Rechnungen hochladen und Guthaben auszahlen.
Sofern Sie jedoch keine Möglichkeit haben, am Gesundheitsbonus über unsere IKK-Südwest-App teilzunehmen, melden Sie sich bei Ihrem persönlichen Kundenberater und wir senden Ihnen einen Bonusantrag per Post zu.
Ab wann kann ich mit dem Sammeln der Boni beginnen?
Der Teilnahmezeitraum des Gesundheitsbonus ist immer der 01.01. – 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt im Kalenderjahr Sie sich für eine Teilnahme entscheiden. Sollte Ihre Versicherung bei der IKK Südwest nach dem 01.01. beginnen, ist dieser Zeitpunkt maßgeblich für den Beginn der Teilnahme am IKK Gesundheitsbonus.
Wann entscheide ich mich, welche Bonusvariante ich in Anspruch nehmen möchte?
Die gewünschte Bonusvariante wird bei Bestätigung und zu Beginn der Teilnahme innerhalb der IKK-Südwest-App gewählt.
Bis wann muss ich meine Maßnahmen eingereicht haben und wie werden diese nachgewiesen?
Die Maßnahmen des jeweiligen Teilnahmejahres müssen – in beiden Bonusvarianten – bis spätestens 30.04. des Folgejahres eingereicht und nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt auch ganz einfach digital innerhalb der IKK-Südwest-App.
Bis wann muss die Rechnung für die Variante Erstattung von Gesundheitsleistungen vorliegen?
Die Rechnungen über die Aufwendungen für private Gesundheitskosten, welche erstattet werden sollen, müssen – wie die Maßnahmen auch – bis zum 30.04. des Folgejahres über die IKK-Südwest-App eingereicht werden. Nachträglich können keine Rechnungen berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn ich doch keine Rechnung habe, die ich einreichen könnte?
Sollten sich herausstellen, dass Sie die Variante für Erstattung von Gesundheitsleistungen gewählt haben, aber keine Rechnung darüber einreichen können, besteht innerhalb der App die Möglichkeit die Variante des Bonusprogramms zu wechseln, sofern es noch nicht zu einer Auszahlung gekommen ist. Sollten Sie bereits Bonusguthaben ausgezahlt haben und möchten die Bonusvariante wechseln, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater.
Kann ich gleichzeitig am Bonusprogramm IKK Gesundheitsbonus und am IKK Aktivbonus teilnehmen? Wie sieht es mit einer Teilnahme am Bonus IKK NOW aus?
Eine gleichzeitige Teilnahme am IKK Gesundheitsbonus, IKK Aktivbonus oder IKK Bonus NOW ist nicht möglich. Die Teilnahme am IKK Gesundheitsbonus beziehungsweise IKK Aktivbonus im laufenden Kalenderjahr kann aber zugunsten eines Wechsels zum Bonus IKK NOW beendet werden.
Wird der Bonus bei Beitragsrückständen ausgezahlt?
Beitragsrückstände und andere bestehende Außenstände bei der IKK Südwest können mit dem auszuzahlenden Bonus zum Auszahlungszeitpunkt im Sinne des § 51 SGB I aufgerechnet werden.
Wie viel bekomme ich erstattet, wenn ich eine Rechnung einreiche?
Sie bekommen immer den Rechnungsbetrag, maximal bis zur Höhe Ihres angesparten Bonusguthabens, erstattet.
Darf ein Arzt Geld für einen Stempel verlangen?
Der Arzt darf für einen oder mehrere Stempel im aktuellen Quartal kein Geld verlangen. Stempel aus vergangenen Quartalen darf er jedoch in Rechnung stellen. Je nachdem, wie viel Geld der Arzt dann für den Stempel verlangt, kann es günstiger sein, sich eine Patientenquittung ausstellen zu lassen. Für diese müssen Patienten einen Euro, gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten, entrichten. Stellt der Arzt den Stempel anderweitig in Rechnung, kommen in der Regel mehr Kosten auf Sie zu.
Können Beiträge im Rahmen der Teilnahme am IKK Gesundheitskonto auch beim IKK Gesundheitsbonus geltend gemacht werden?
Wenn Sie bereits an unserem IKK Gesundheitskonto teilnehmen und in diesem Rahmen Beiträge erstattet bekommen haben, können diese beim Gesundheitsbonus nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Ihren Eigenanteil.
Wie ist die steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen?
Das Bürgerentlastungsgesetz soll Bürgerinnen und Bürger entlasten, indem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich stärker berücksichtigt werden. Auf unserer Seite zum Bürgerentlastungsgesetz erfahren Sie außerdem, wie hoch der Freibetrag bei Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten ist.
Weitere Informationen zum Gesundheitsbonus finden Sie in folgendem Merkblatt:

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Die Gesundheit unserer Versicherten liegt uns am Herzen. Mit individuell passenden Angeboten und persönlichem Service setzen wir uns für Sie und Ihre Bedürfnisse ein.
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