Sehhilfen (zum Beispiel Brillen und Kontaktlinsen)

Was sind Sehhilfen?

Unter Sehhilfen versteht man Hilfsmittel, die dazu dienen die Sehschärfe/-fähigkeit zu verbessern. Sehhilfen unterscheiden sich in sehschärfenverbessernde Sehhilfen und therapeutische Sehhilfen. Sehschärfenverbessernden Sehhilfen dienen der Korrektur von Fehlsichtigkeit. Therapeutische Sehhilfen werden bei Augenverletzungen oder Augenerkrankungen eingesetzt.

Wer hat Anspruch auf Sehhilfen?

  • Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Brillengläser
  • Schieltherapeutika
  • Vergrößernde Sehhilfen
  • Okklusionsfolien, -Pflaster
  • Verbandslinsen
  • Kontaktlinsen

Wie erhalten Sie die Sehhilfen?

  • Sie benötigen eine augenärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie Sehhilfen?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche

Welche Sehhilfen stehen Ihnen zu?

  • Die Art der Versorgung richtet sich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung sowie den medizinischen und individuellen Erfordernissen.
  • Die Versorgung sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Welche Kosten sind für Sehhilfen durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Im Rahmen unseres Bonusprogramms können Rechnungen für Sehhilfen bezuschusst werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Fachseite zum IKK Gesundheitsbonus.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen: