Haushaltshilfe

Wenn Sie so krank sind, dass Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können, helfen wir Ihnen. Wir übernehmen nicht nur die Kosten für die ärztliche Behandlung, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Fragen und Antworten zum Thema Haushaltshilfe

Voraussetzung ist, dass der oder die Versicherte den eigenen Haushalt wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes nicht weiterführen kann und es auch sonst keine Person im Haushalt gibt, welche dies tun könnte. Eine weitere Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Damit leisten wir weitaus mehr als die gesetzlich festgelegte Leistung, die nur Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr berücksichtigt.

Haushaltshilfe wird ebenso dann gewährt, wenn Versicherten das Weiterführen des Haushaltes wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist. In diesen Fällen ist die Gewährung der Haushaltshilfe auf vier Wochen begrenzt. Wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Haushaltshilfe auch neben ambulanter ärztlicher Behandlung für maximal 150 Einsatzstunden erbracht werden, wenn Versicherten wegen Krankheit das Weiterführen des Haushalts nicht möglich ist und ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Ja, Sie zahlen ab Vollendung des 18. Lebensjahres jedoch lediglich 10 Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe dazu, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen in einem Jahr angerechnet. Bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft und Entbindung ist keine Zuzahlung zu leisten.

Wenn Sie im Zusammenhang mit einer stationären beziehungsweise ambulanten Krankenbehandlung eine Haushaltshilfe benötigen, ist diese vorher zu beantragen. Bitte sprechen Sie Ihren persönlichen Kundenberater an.

IKK Service-Hotline

Sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie kompetent, schnell und unbürokratisch bei allen Fragen zu Ihrer Kranken- oder kostenfreien Familienversicherung sowie zu Leistungen und Mitgliedschaft bei der IKK Südwest.