Fahrkostenerstattung

Auf dieser Seite möchten wir Sie ausführlich bezüglich der Fahrkostenerstattung durch Ihre Krankenkasse IKK Südwest informieren. So übernehmen wir die Kosten für Fahrten einschließlich der Krankentransporte zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit, sofern sie im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.

Bei der erforderlichen Nutzung eines Taxis/Mietwagens erfolgt die Abrechnung der Transportkosten durch den Taxi- oder Mietwagenunternehmer direkt mit der IKK Südwest, sodass der Kunde nicht in Vorleistung treten muss.

Die Fahrkostenerstattung erfolgt

  • bei stationärer Krankenhausbehandlung,
  • bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
  • bei Verlegungsfahrten in ein anderes Krankenhaus nur dann, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist oder wenn mit unserer Einwilligung die Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus erfolgt,
  • bei Fahrten die aus medizinischen Gründen nur mit einem Krankenwagen erfolgen können, für Fahrten zur Dialysebehandlung oder zur Strahlen- und Chemotherapie,
  • zur vor- und nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist.

Fragen und Antworten zur Fahrkostenerstattung

Eine Fahrkostenerstattung durch die IKK Südwest erfolgt im Rahmen einer ambulanten Behandlung nur in besonderen Ausnahmefällen. Nutzen Sie hierfür einfach unsere IKK Service-Hotline 06 81/38 76-1000 oder kontaktieren Sie unseren persönlichen Kundenberater. Gerne können Sie auch unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail, Chat oder Video Call nutzen. Bitte beachten Sie: Vor der jeweiligen Fahrt muss vom Arzt eine Verordnung ausgestellt werden.

Versicherte haben unabhängig vom Alter eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je einfacher Fahrt zu tragen. Die Zuzahlung entfällt bei einer medizinisch notwendigen Verlegungsfahrt in ein anderes Krankenhaus sowie bei Fahrten im Rahmen ambulanter und stationärer Rehabilitationsmaßnahmen.

Nein, bei einem entsprechenden Krankentransport erfolgt keine Kostenübernahme. Der Grund: Die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Daher kann eine private Auslandsreise-Krankenversicherung als Ergänzung sinnvoll sein.

Hier können Sie sich Ihren Antrag auf Erstattung von Fahrkosten herunterladen

IKK Service-Hotline

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