Fahrkostenerstattung durch Ihre Krankenkasse
Auf dieser Seite möchten wir Sie ausführlich bezüglich der Fahrkostenerstattung durch Ihre Krankenkasse IKK Südwest informieren. So übernehmen wir die Kosten für Fahrten einschließlich der Krankentransporte zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit, sofern sie im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Bei der erforderlichen Nutzung eines Taxis/Mietwagens erfolgt die Abrechnung der Transportkosten durch den Taxi- oder Mietwagenunternehmer direkt mit der IKK Südwest, sodass der Kunde nicht in Vorleistung treten muss.
Die Fahrkostenerstattung durch Ihre Krankenkasse erfolgt …
- bei stationärer Krankenhausbehandlung,
- bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
- bei Verlegungsfahrten in ein anderes Krankenhaus nur dann, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist oder wenn mit unserer Einwilligung die Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus erfolgt,
- bei Fahrten die aus medizinischen Gründen nur mit einem Krankenwagen erfolgen können, für Fahrten zur Dialysebehandlung oder zur Strahlen- und Chemotherapie,
- zur vor- und nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist.
- Fahrkostenerstattung durch die Krankenkasse auch bei ambulanter Behandlung?Eine Fahrkostenerstattung durch Ihre Krankenkasse erfolgt im Rahmen einer ambulanten Behandlung nur in besonderen Ausnahmefällen. Nutzen Sie hierfür einfach unsere IKK Service-Hotline 0800/0 119 119. Wir sind an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr für Sie da. Bitte beachten Sie: Vor der jeweiligen Fahrt muss vom Arzt eine Verordnung ausgestellt werden.
- Habe ich Zuzahlungen zu Fahrkosten zu leisten?Versicherte haben unabhängig vom Alter eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je einfacher Fahrt zu tragen. Die Zuzahlung entfällt bei einer medizinisch notwendigen Verlegungsfahrt in ein anderes Krankenhaus sowie bei Fahrten im Rahmen ambulanter und stationärer Rehabilitationsmaßnahmen.
- Erfolgt auch bei einem Krankenrücktransport aus dem Ausland eine Kostenübernahme?Nein, bei einem entsprechenden Krankentransport erfolgt keine Kostenübernahme. Der Grund: Die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Daher kann eine private Auslandsreise-Krankenversicherung als Ergänzung sinnvoll sein.