Aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2
Aufgrund der mit dem Ausbruch von SARS-CoV-2 (Coronavirus) einhergehenden Einschränkungen des täglichen Lebens, erklären der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. (BfHD), der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV), das Netzwerk der Geburtshäuser e. V. sowie der GKV-Spitzenverband ihre Bereitschaft, zeitlich befristet von einigen Regelungsvorgaben bei der Versorgung mit Hebammenhilfe abzuweichen.
Ziel ist es, die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten.
So haben Versicherte die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen an Geburtsvorbereitungs- sowie Rückbildungskursen übergangsweise unter bestimmten Voraussetzungen mittels Kommunikationsmediums (Videotelefonie) teilzunehmen.
Darüber hinaus können verschiedene Beratungen, die sonst nur persönlich durchgeführt werden dürfen, per Telefon angeboten werden. Darunter fallen zum Beispiel Vorgespräche während der Schwangerschaft.
Die genauen Details können Sie der befristeten Vereinbarung sowie der zugehörigen Änderungsvereinbarung auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes und den gemeinsamen Umsetzungsempfehlungen entnehmen. Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Hebamme sowie Ihr persönlicher Kundenberater gerne zur Verfügung.