Neue Krankenkasse – wann kann man wechseln?

Als Mitglied können Sie Ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, wenn

  • Sie bereits 12 Monate Mitglied bei einer Krankenkasse waren (= Bindungsfrist).
  • Ihre Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöht (Sonderkündigungsrecht, ungeachtet der Bindungsfrist von 12 Monaten).
  • Sie den Arbeitgeber wechseln oder ein anderer versicherungsrechtlicher Status erfolgt (Ausbildungsbeginn, Renteneintritt, Beginn der Selbstständigkeit, Beginn der Arbeitslosigkeit).