Messgeräte für Körperzustände-/funktionen im häuslichen Bereich (z. B. Blutgerinnung, Lungenfunktion, Blutdruck, Monitore)

Was sind Messgeräte für Körperzustände?

Messgeräte für Körperzustände dienen zur Eigenmessung beziehungsweise Überwachung von Körperfunktionen und -zuständen. Sie dienen zum frühzeitigen Erkennen der Erforderlichkeit von therapeutischen oder medikamentösen Maßnahmen.

Wer hat Anspruch auf Messgeräte für Körperzustände?

Versicherte mit einer leistungsbegründenden Diagnose.

Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?

  • Lungenfunktionsmessgeräte (zum Beispiel Peak-Flow-Meter)
  • Blutdruckmessgeräte
  • Überwachungsgeräte/-monitore zur Überwachung der Atem- und Herztätigkeit inklusive Sauerstoffsättigung
  • Pulsoximeter
  • Blutgerinnungsmessgeräte (Koagulationsmessgeräte)
  • Überwachungsgeräte für Epilepsiekranke
  • Blutzuckermessgeräte (siehe Blutzuckermessgeräte und Zubehör, rtCGM)
  • Personenwaagen bei Erforderlichkeit zur Dialsyseüberwachung
  • Erforderliches Zubehör

Wie erhalten Sie Messgeräte für Körperzustände?

Ärztliche Verordnung mit Angabe der leistungsbegründenden Diagnose.

Woher bekommen Sie Messgeräte für Körperzustände?

  • Die Versorgung erfolgt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest.
  • Zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Lieferanten wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater oder nutzen unsere Vertragspartnersuche.

Wie viele Hilfsmittel stehen Ihnen pro Monat zu?

  • Die Versorgung erfolgt nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
  • Die Menge sollte ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie kann monatlich angepasst werden.

Welche Kosten sind für Messgeräte für Körperzustände durch Sie zu zahlen?

  • Die gesetzliche Zuzahlung ist zu leisten.
  • Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.

Weitere Informationen zu unseren Verträgen finden Sie im PDF (öffnet in einem neuen Fenster):