Haushaltshilfe – Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Eine Person saugt mit dem Staubsauger einen Teppich

Wenn Sie so krank sind, dass Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen oder Ihre Kinder betreuen können, helfen wir Ihnen. Wir übernehmen nicht nur die Kosten für die ärztliche Behandlung, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für eine Haushaltshilfe. Diese Unterstützung entlastet Sie, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe gelten, wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt und wie Sie eine Haushaltshilfe beantragen.

Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege – das ist der Unterschied

Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege sollten nicht verwechselt werden, weil sie zum Teil verschiedene Aufgaben umfassen und bestimmte Tätigkeiten ausschließlich im Rahmen einer Krankenpflege verrichtet werden dürfen.

Haushaltshilfe

  • Eine Haushaltshilfe kümmert sich beispielsweise ums Waschen, Reinigen der Wohnung, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen für den täglichen Bedarf sowie um die Betreuung Ihrer Kinder.
  • Nicht zu ihren Aufgaben gehören Tätigkeiten wie Gartenarbeit, Tierbetreuung oder Grundreinigungen.

Häusliche Krankenpflege

  • Die häusliche Krankenpflege umfasst die medizinische Behandlungspflege (beispielsweise Medikamentengabe und Wundversorgung), Grundpflege (wie Körperpflege und Hilfe beim Essen) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (entspricht den Aufgaben der Haushaltshilfe).

Sollten Sie im Rahmen einer stationären oder ambulanten Behandlung eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse IKK Südwest benötigen, beantragen Sie diese bitte im Vorfeld. Wenden Sie sich hierfür an Ihren persönlichen Kundenberater.

Hier finden Sie die Kontaktdaten Ihres Kundenberaters oder Ihrer Kundenberaterin:

Nutzen Sie die Vorteile

  • Wir übernehmen auch die Haushaltshilfe, wenn ein Kind bis zum 14. Lebensjahr im Haushalt lebt.
  • Bei ambulanter ärztlicher Behandlung übernehmen wir die Haushaltshilfe für bis zu 150 Stunden.
  • Bei Haushaltshilfe während der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt muss keine Zuzahlung gezahlt werden.

Fragen und Antworten zum Thema Haushaltshilfe

Der Haushalt kann wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes nicht weitergeführt werden:

  • Der oder die Versicherte kann den eigenen Haushalt wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes nicht weiterführen und es gibt keine Person im Haushalt, welche dies tun könnte.
  • Eine weitere Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Damit leisten wir weitaus mehr als die gesetzlich festgelegte Leistung, die nur Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr berücksichtigt.

Der Haushalt kann wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht weitergeführt werden:

  • Insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
  • In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen.
  • Wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.

Mit Kindern im Haus ist eine vorübergehende Haushaltshilfe oftmals besonders dringend notwendig, wenn Sie schwer erkrankt oder nach einer Krankenhausbehandlung zu stark eingeschränkt sind, um Ihren Haushalt weiterzuführen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie im Falle einer ambulanten ärztlichen Behandlung eine Haushaltshilfe bei der IKK Südwest beantragen, wenn Sie aufgrund dieser Behandlung einen entsprechenden Unterstützungsbedarf haben und ein Kind unter 14 Jahren (bei Beginn der Haushaltshilfe) in Ihrem Haushalt lebt. Die IKK Südwest gewährt Ihnen die Haushaltshilfe, solange die Notwendigkeit besteht, jedoch höchstens 150 Einsatzstunden pro Krankheitsfall.

Ja, sowohl Angehörige als auch Nachbarn dürfen die Haushaltshilfe übernehmen, wenn sie nicht selbst mit im Haushalt leben. Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad übernimmt die Krankenkasse allerdings keine Kosten. Doch die IKK Südwest erstattet den Verdienstausfall und eventuell die Fahrkosten. Es ist empfehlenswert, eine solche Regelung mit der Krankenkasse zu besprechen, um sich über die Möglichkeiten zur Kostenerstattung zu informieren.

Die Haushaltshilfe kann von Ihnen selbst beschafft oder zum Beispiel von einer Sozialstation gestellt werden. Zugelassene Pflegedienste finden Sie in unserem Pflegelotsen. Sie müssen lediglich die Zuzahlung leisten. Die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe werden in angemessener Höhe erstattet. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten übernommen.

Ja, Sie zahlen ab Vollendung des 18. Lebensjahres jedoch lediglich 10 Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe dazu, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen in einem Jahr angerechnet. Wenn Sie während der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt eine Haushaltshilfe benötigen, wird keine Zuzahlung fällig – vorausgesetzt, die Beschwerden hängen unmittelbar mit der Schwangerschaft zusammen.

Liegt bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vor, haben Sie keinen Anspruch auf Haushaltshilfe. Befindet sich jedoch ein Kind im Haushalt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe. Diese ist ausschließlich auf die hauswirtschaftliche Versorgung beziehungsweise Betreuung des im Haushalt lebenden Kindes beschränkt.

Während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Ihr Arzt, Ihre Hebamme oder Ihr Entbindungspfleger bestätigt, dass Sie wegen der Schwangerschaft oder Geburt Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können.

Die Haushaltshilfe ist vor der Inanspruchnahme zu beantragen. Sie können eine Haushaltshilfe bei der IKK Südwest über Ihren persönlichen Kundenberater beantragen.

Wir benötigen eine ärztliche Bescheinigung, wenn der Haushalt wegen Krankheit (ambulante Behandlung) nicht weitergeführt werden kann.

Im rechten Bildbereich zwei Köpfe von Call-Center-Mitarbeitern mit Headset

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