Familienversicherung ohne Ehe

Wichtiges und Wissenswertes rund um die Familienversicherung ohne Ehe

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Die Familienversicherung ist eine Möglichkeit, Angehörige beitragsfrei mitzuversichern. Im Falle der Partnerschaft ist dies vor allem für Ehepaare eine Chance der kostenfreien Mitversicherung, wenn zum Beispiel ein Partner nicht berufstätig ist oder nur über ein geringes Einkommen verfügt. Dadurch haben Paare die Möglichkeit, die Kosten für die Krankenversicherung zu reduzieren und dennoch vom vollen Umfang der Gesundheitsleistungen und Bonusprogramme bei der IKK Südwest zu profitieren. Es gibt darüber hinaus bestimmte Fälle, in denen es möglich ist, die Familienversicherung auch ohne Ehe für einen Partner abzuschließen. Hierfür gelten konkrete Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, können Sie Ihren Partner einfach und schnell in Ihrer Familienversicherung bei der IKK Südwest mitversichern.

Familienversicherung ohne Heirat: Was gilt als Lebenspartnerschaft?

Für Paare ohne Trauschein ist es möglich, den Partner über die Familienversicherung abzusichern, sofern sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufweisen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde in Deutschland im Jahr 2001 eingeführt und hat dafür gesorgt, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften in vielen Belangen vor dem Gesetz mit der Ehe gleichgestellt sind. Wenn Sie sich in einer solchen Lebenspartnerschaft befinden, ist der Weg in die Familienversicherung somit problemlos möglich. Die Voraussetzung hierfür ist, dass beide Partner das gleiche Geschlecht aufweisen und eine offiziell anerkannte eingetragene Lebenspartnerschaft beim zuständigen Zivilstandesamt erwirkt haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie eine solche Partnerschaft vor einer ausländischen Behörde abgeschlossen haben, sofern die Rechtsform des Landes mit dem deutschen Recht vergleichbar ist. Darüber hinaus gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Familienversicherung bei verheirateten Paaren.

Ist die Familienversicherung ohne Heirat – kann ich meine Freundin familienversichern?

Eine Aufnahme von unverheirateten Partnerinnen oder Partnern in die Familienversicherung ist nicht möglich, sofern keine eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare vorhanden ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf die vielfältigen Gesundheitsleistungen der IKK Südwest verzichten müssen, denn wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns freiwillig selbst zu versichern. Dadurch profitieren auch unverheiratete Paare von unseren umfangreichen Services und Bonusprogrammen. Dazu gehören zum Beispiel der Aktivbonus in Höhe von bis zu 60 Euro oder der Babybonus von 50 Euro für Ihren Nachwuchs. Wenn Sie bei der Geburt ein Familienzimmer gewählt haben, erhöhen wir den Bonus sogar auf bis zu 100 Euro. Hiervon profitieren sowohl verheiratete als auch unverheiratete Elternpaare. Gerne informieren wir Sie ausführlich und individuell über die Vorteile der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bei der IKK Südwest und beraten Sie zu unseren Bonusprogrammen. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Sie können Ihren Antrag für die freiwillige Versicherung online ausfüllen oder einen Antrag herunterladen. Bitte senden Sie Ihren Antrag an

IKK Südwest
66098 Saarbrücken

Fachkundige Beratung und Unterstützung rund um die Familienversicherung ohne Ehe

Möchten Sie gerne mehr über die Möglichkeiten der Familienversicherung (mit oder ohne Ehe) bei der IKK Südwest erfahren? Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie über die Voraussetzungen und zum Antragsverfahren. Als Ihre Familienkasse legen wir Wert auf eine bedarfsgerechte und kundenorientierte Beratung und nehmen uns gerne für Sie Zeit. Sichern Sie sich unser umfassendes Portfolio an wertvollen Zusatzleistungen für Ihre Gesundheit – jetzt Mitglied werden!

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